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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Metadaten: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1972
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434221
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
29. Februar 1972
Erschienen:
, 1972-02-29

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1972 (Public Domain)
  • 3. Februar 1972
  • 29. Februar 1972
  • 6. April 1972
  • 9. Mai 1972
  • 26. Mai 1972
  • 3. August 1972
  • 17. August 1972
  • 22. August 1972
  • 4. Dezember 1972
  • 14. Dezember 1972
  • 30. Dezember 1972

Volltext

Yusgegeben am 12972110 
Dienstblatt daes"se . te von Bein 
Teil II Wissenschaft abs — Schulwesen 
1/1972 ] 
Seite 9 
Nr. 6 
Inhalt 
Nr. 6 
Richtlinien für die einheitliche Gestaltung und Zuordnung von Aufgabenbereichen an Oberschulen 
und. Gesamtschulen :........... DS 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der vorläufigen Orrdnung des Studiums und der Abschluß- 
prüfung der Staatlichen Akademie für Werkkunst und Mode Berlin »....0.00000 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der vorläufigen Ordnung des Studiums und der Abschluß- 
prüfung in den Fachrichtungen Grafik-Dessign, Schauwerbe-Design und Werbung der Staatlichen 
Akademie für Grafik, Druck und Werbung Berlin .......00000 44 eK Reale ee nein ll 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über das Verlassen des Schul- 
geländes während der Unterrichtszeit ......... WE 
Rundschreiben über den Wettbewerb „Jugend trainiert für Olympia‘ 1972 ...0.0.000000000 re 
Ausführungsvorschriften über die Stundentafel für die Berufsfachschule für fremdsprachliche Se- 
kretärinnen 0. HE 
Rundschreiben über die Errichtung einer staatlichen Fachschule für Erzieher am Friedrich-Fröbel- 
Haus (Berufsfachschule für Erzieher) ..............- KR Br HEMER RE HN HG 
Rundschreiben über Gedenktage und Veranstaltungen sowie Beflaggung von Schulgebäuden März 
Ey N a DU CREMA ea WEM SuM 
Rundschreiben zur Änderung des Rundschreibens über die Besichtigung von Museen, Schlössern, 
Gärten besonderer Art und sonstigen Kulturstätten durch Schulklassen ........0.00000000000044 
Hinweise auf Stellenausschreibungen 
Nr. 7 
Seite 9 
Seite 15 
Nr. 8 
Seite 15 
Nr. 9 
Seite 16 
Seite 16 
Nr. 10 
Nr. 11 
Seite 16 
Nr. 12 
Seite 17 
Nr. 13 
Seite 17 
Nr. 14 
Seite 18 
Seite 18 
| n1-6 | Schul I D 3 — 2002/3419 
Fernruf: 30 32 — (987) 298 
115.12. 1971 
Beförderungsstellen dürfen unter diesen Voraussetzun- 
gen erst zu dem Zeitpunkt geschaffen werden, von 
dem an dem ausgewählten Bewerber die Aufgaben des 
Beförderungsamtes im Sinne des 8 9 Abs. 2 Laufbahn- 
gesetz — LfbG — übertragen worden sind. Zum selben 
Zeitpunkt fällt die sogenannte Austauschstelle weg. 
An die Bezirksämter 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Lette-Verein 
das Pestalozzi-Fröbel-Haus 
2, 
Die einzurichtenden Beförderungsstellen sind nach den 
für die Beförderung maßgebenden allgemeinen be- 
amten- und laufbahnrechtlichen Grundsätzen zu be- 
setzen. 
Die Mindestbewährungszeiten für die Beförderung zum 
Rektor und Studiendirektor ergeben sich aus den mit 
dem Rundschreiben des Senators für Schulwesen 
-ID-INr.14/1971 vom 3. Juni 1971 bekanntgegebe- 
nen Beschlüssen des Landespersonalausschusses vom 
21. Mai 1971. 
Die erforderlichen Stellenausschreibungen sollen auch 
den in den Auslandsschuldienst beurlaubten Lehrern 
zugehen. 
Die Beförderungsvorbereitungen: sind so zügig wie 
möglich abzuschließen, damit alsbald die schulaufsicht- 
liche Bestätigung des Senators für Schulwesen einge- 
holt werden kann. 
Wegen der Beteiligung des Personalrates ist 8 71 
Abs. 2 PersVG zu beachten. 
Zur Vorbereitung der schulaufsichtlichen Bestätigung 
ist eine dienstliche Beurteilung über den vom Bezirks- 
amt ausgewählten Bewerber erforderlich. Bei jeder 
fünften Beförderungsstelle wird die Auswahl vom Se- 
nator für Schulwesen vorgenommen. In Abweichung 
von der Gegenwärtigen Verfahrensweise (Dbl.I11/1952 
Nr. 7) gilt dies ausnahmsweise auch für die in Durch- 
Richtlinien 
für die einheitliche Gestaltung und Zuordnung 
von Aufgabenbereichen 
an Oberschulen und Gesamtschulen 
Auf Grund des 8 6 Abs.2 Buchst.b AZG wird im Ein- 
vernehmen mit dem Senator für Inneres bestimmt: 
I. Allgemeines 
Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat am 25. Novem- 
ber 1971 die vom Senat mit der Drucksache des Ab- 
geordnetenhauses Nummer 6/214 vom 22. Oktober 1971 
zugeleitete Vorlage über Stellenumwandlungen und 
Schaffung von Stellen zur Durchführung des 8. LBesÄG 
beschlossen. 
Hiernach dürfen die Bezirke auf Grund einer entspre- 
chenden Ermächtigung durch das Haushaltsgesetz 1972 
im Umfange der aus der Anlage ersichtlichen Zuwei- 
sung frühestens ab 1.Januar 1972 Beförderungsstellen 
der Besoldungsgruppen A 14/A 15 für Rektoren/Stu- 
dienrektoren und der Besoldungsgruppe A 15 für Stu- 
diendirektoren gegen gleichzeitigen Wegfall einer 
gleichhohen Zahl von Stellen des Schuldienstes minde- 
stens der Besoldungsgruppe A 13 neu schaffen. Eine 
Erweiterung des bezirklichen Stellenrahmens nach der 
Zahl der Stellen tritt deshalb durch diese Maßnahmen 
nicht ein. Der Stellenausgleich, d. h. hier Einrichtung 
einer Beförderungsstelle‘ gegen gleichzeitigen Wegfall 
einer anderen Stelle, ist im Bereich der Personalwirt- 
schaftsstelle vorzunehmen, in deren Bereich die Be- 
förderung ausgesprochen wird. 
Warum haben Millionäre nie Bargeld? 
Weil sie ein Bankkonto besitzen und damit die Vor- 
teile des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ausschöpfen. 
Auch Sie können es Millionären gleichtun — mit der 
Einrichtung eines Gehaltskontos bei der Bank, Spar- 
kasse oder Post Ihrer Wahl. Über die weiteren Vor- 
teile wird man Sie dort gern unterrichten... 
| = a
	        

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