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Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1926 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1972
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434221
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
26. Mai 1972
Erschienen:
, 1972-05-26

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Stenographische Berichte über die öffentlichen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung der Haupt- und Residenzstadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1926 (Public Domain)
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Rednerliste zu den stenographischen Berichten der Stadtverordnetenversammlung im Jahre 1926
  • Sitzung 1, 7. Januar 1926
  • Sitzung 2, 14. Januar 1926
  • Sitzung 3, 21. Januar 1926
  • Sitzung 4, 28. Januar 1926
  • Sitzung 5, 2. Februar 1926
  • Sitzung 6, 4. Februar 1926
  • Sitzung 7, 11. Februar 1926
  • Sitzung 8, 16. Februar 1926
  • Sitzung 9, 18. Februar 1926
  • Sitzung 10, 25. Februar 1926
  • Sitzung 11, 4. März 1926
  • Sitzung 12, 11. März 1926
  • Sitzung 13, 18. März 1926
  • Sitzung 14, 25. März 1926
  • Sitzung 15, 30. März 1926
  • Sitzung 16, 13. April 1926
  • Sitzung 17, 15. April 1926
  • Sitzung 18, 22. April 1926
  • Sitzung 19, 29. April 1926
  • Sitzung 20, 6. Mai 1926
  • Sitzung 21, 18. Mai 1926
  • Sitzung 22, 1. Juni 1926
  • Sitzung 23, 4. Juni 1926
  • Sitzung 24, 8. Juni 1926
  • Sitzung 25, 10. Juni 1926
  • Sitzung 26, 15. Juni 1926
  • Sitzung 27, 24. Juni 1926
  • Sitzung 28, 1. Juli 1926
  • Sitzung 29, 29. Juli 1926
  • Sitzung 30, 7. September 1926
  • Sitzung 31, 23. September 1926
  • Sitzung 32, 7. Oktober 1926
  • Sitzung 33, 12. Oktober 1926
  • Sitzung 34, 14. Oktober 1926
  • Sitzung 35, 21. Oktober 1926
  • Sitzung 36, 28. Oktober 1926
  • Sitzung 37, 4. November 1926
  • Sitzung 38, 18. November 1926
  • Sitzung 39, 25. November 1926
  • Sitzung 40, 2. Dezember 1926
  • Sitzung 41, 7. Dezember 1926
  • Sitzung 42, 14. Dezember 1926
  • Sitzung 43, 16. Dezember 1926

Volltext

976 Sitzung um 18. 
Vor Eintritt in die Tagesordnung möchte Frau 
Kollegin Wiegiuann eine Erklärung abgeben. Ich er 
teile ihr das Wort. 
Stadtv. Frau Wiegmann (USP.): Ich fühle mich 
zu einer nachträglichen Erklärung zu den Wahlen ver 
pflichtet. 
Bei den Wahlen der in der vorletzten Sitzung der 
Stadtverordnetenversammlung gewählten 3 Stadträte 
habe ich als Vertreterin der ÜSPD. für die Kanditaten 
der KPD. gestimmt. 
Der Grund hierfür war: Wie ich aus dem mir 
von dem Vorsitzenden der KPD., Herrn Gäbcl, vor 
gelegten Briefwechsel ersehen habe, hatte die KPD. 
der SPD. den Vorschlag gemacht, für drei von ihr 
vorgeschlagene Stadträte zu stimmen, wenn die SPD. 
dafür die Wahl eines Kandidaten der KPD. unterstützt. 
Die SPD. hat diesen Vorschlag unbeantwortet ge 
lassen. Sie hat damit zu erkennen gegeben, daß sie es 
vorzieht, ihre Kandidaten statt mit Stimmen der 
' KPD., einer Arbeiterpartei, mit solchen der bürger 
lichen Parteien wählen zu lassen. 
Die USPD. lehnt jedes derartiges Zusammen 
gehen mit bürgerlichen Parteien ab; sie betrachtet es 
als besonders bedauerlich in einem Falle, wo ein Zu 
sammengehen mit einer anderen Arbeiterpartei möglich 
war. Unter diesen Umständen war es für uns aus 
geschlossen, für die Kandidaten der SPD. zu stimmen, 
ich mußte vielmehr meine Stimme den Kandidaten der 
KPD. als der zu Unrecht von der SPD. gegen das 
Interesse der arbeitenden Bevölkerung Berlins zurück 
gestoßenen und unter Berechtigung ihres Stärkever 
hältnisses vergewaltigten Partei geben. 
Nachträglich hat sich dann die KPD., veröffentlicht 
in der Roten Fahne, mit der SPD. wegen der Be 
setzung der Stelle des Stadtkämmerers noch einmal in 
Verbindung gesetzt und sich bereit erklärt, unter gewissen 
Bedingungen für den Kandidaten der SPD. zu 
stimmen. Die KPD. hat damit den prinzipiellen 
Standpunkt, den sie bei der Abstimmung über die Be 
setzung der drei Stadtratsposten einnahm oder einzu 
nehmen schien und der uns veranlaßte, in diesem Falle 
für ihre Kandidatur zu stimmen, verlassen. Sie hat 
damit wieder einmal gezeigt, daß ihr jede politische 
Konsequenz und Verläßlichkeit fehlt und hat den Ge 
danken der Einheitsfront des Proletariats nicht ge 
fördert sondern unterhöhlt. Daß die Versuche, eine 
Einigung mit der SPD. nachträglich herbeizuführen, 
ergebnislos verlaufen mußten, war von vornherein klar, 
ist aber für uns unwesentlich. 
Nach diesem Vorgehen und unter diesen Umständen 
war ich nicht in der Lage, für den Kandidaten der 
KPD. zu stimmen, sondern enthielt mich der Stimme. 
Es mag dem einen oder dem anderen eigentüm 
lich erscheinen, daß ich hier nach so langer Zeit die 
Erklärung abgebe. Ich hatte mich zur Darlegung dieser 
Begründung schon vor Beginn der Abstimmung seiner 
zeit zum Wort gemeldet, das mir aber verweigert 
wurde. Es liegt mir persönlich nicht, Geschäftsord 
nungsdebatten und Auseinandersetzungen in solcher 
häßlichen Art, wie sie hier üblich sind, herbeizuführen. 
Ich habe es deshalb vorgezogen, meinen teilt sachlichen 
Standpunkt nachträglich in Verantwortung gegenüber 
unserer Wählerschaft hier so abzugeben. 
Vorst. Haß: Ich verlese folgende Dringlichkeits 
anträge: 
Zunächst einen Driuglichkeitsantrag der Herren Cze- 
miuski und Gen.: 
„Nach uns zugegangenen Mitteilungen sollen die 
Notstandsarbeiter der Rehberge am' Freitag, dem 
19. November, zur Entlassung kommen, weil der Ma 
gistrat die Mittel für die Wetterführung der Arbeiten 
gesperrt hat. 
November 1926. 
Wir beantragen daher, die Stadtverordnetenver 
sammlung möge beschließen, den Magistrat zu ersuchen, 
mit größter Beschleunigung die gesperrten Mittel so 
fort freizugeben." 
Der Aeltestenausschuß schlägt Ihnen vor, der Dring 
lichkeit nicht zu widersprechen. Widerspruch höre ich nicht. 
Zu einer Erklärung zu dem Antrage hat der Herr 
Oberbürgermeister das Wort. 
Oberbürgermeister Böß: Darf ich der Kürze halber 
eine Erklärung zu diesem Antrage abgeben? 
Meine Damen und Herren! Der Magistrat hat 
heute vormittag beschlossen, die nötigen Mittel zur Ver 
fügung zu stellen. Er wird die Prüfung der Frage, wie 
es möglich ist, daß die bereits vor längerer Zeit be 
willigten Mittel schon jetzt aufgebraucht sind, durch einen 
Ausschuß vornehmen und nachher die Weiterführung der 
Arbeit veranlassen. 
Vorst. Haß: Damit dürfte der Antrag seine Er 
ledigung gefunden haben. 
Dann ein Dringlichkeitsantrag Gäbet und Gen.: 
„Durch die mangelhafte Erhöhung der Erwerbs- 
losenunterstützung um 10 resp. 15°/o sind die Erwerbs 
losen bei eintretender Kälte dem bittersten Elend aus 
gesetzt. Diese rapid steigende Verelendung wird durch 
den Magistratserlaß über Gewährung der Hauszins 
steuerbefreiung sowie Verweigerung von Mietsbeihilfen 
gefördert. 
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt: 
Allen Unterstützungsbedürftigen wird eine ein 
malige Beihilfe als Wirtschaftsbeihilfe in Höhe von 
50 M> für den Hauptunterstützungs- sowie 10 Ji> für 
den Zuschlagsempsänger gewährt." 
Im Aeltestenausschuß ist der Dringlichkeit wider 
sprochen worden. Ich frage an, ob hier Der Dringlichkeit 
widersprochen wird. 
(Stadtv. Schwarz: Ja!) 
(Stadtv. Gabel: Ich bitte um das Wort zur Ge 
schäftsordnung !) 
Das ist der Fall. Dann kommt der Antrag auf 
die Tagesordnung der nächsten Sitzung. 
(Stadtv. Gabel: Zur Geschäftsordnung!) 
— Nach der Verlesung, Herr Kollege Gäbel. — 
Nun drei Anfragen: 
Eine Anfrage der Herren Dethleffsen, Koch und der 
übrigen Mitglieder der Deutschnationalen Fraktion: 
„Zeitungsnachrichten zufolge sind am 26. Sep 
tember 1926 in dem zum Städtischen Lhzeum II Neu 
kölln gehörigen Landschulheim Zossen bei mehreren 
Schülerinnen kommunistische Kampfliederbücher gefun 
den worden, die im Jahre 1923 von der „Bereinigung 
internationaler Verlagsanstalten", SW 61, Planufer 17, 
herausgegeben und bald darauf von der Polizei be 
schlagnahmt worden sind. 
Wir fragen an: 
1. Treffen diese Nachrichten zu? 
2. Durch wen sind die Bücher verteilt worden? 
3. Sind die Schuldigen zur Rechenschaft gezogen 
worden? 
4. Was gedenkt der Magistrat zu tun, um eine der 
artige Verhetzung unserer Jugend in Zukunft un 
möglich zu machen?" 
Eine zweite Aufrage der Herren Müller-Franken und 
Kollegen: 
„Durch den Ründerlaß des Ministers für Volks 
wohlfahrt und des Fiuanzministers vom 12. Juli d. 
Js., betr. Instandsetzung von Altwohnungen, sind die 
Gemeinden angewiesen, aus dem ihnen zufließenden 
Anteil an dem zur Förderung der Bautätigkeit be 
stimmten Hauszinssteueranfkommen bis zu einem Be-
	        

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