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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1970 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1970
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434249
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
27. Mai 1970
Erschienen:
, 1970-05-27

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1970 (Public Domain)
  • 15. Januar 1970
  • 26. Januar 1970
  • 4. Februar 1970
  • 4. März 1970
  • 16. März 1970
  • 20. März 1970
  • 16. April 1970
  • 15. April 1970
  • 24. April 1970
  • 27. Mai 1970
  • 6. Juli 1970
  • 24. Juli 1970
  • 20. August 1970
  • 9. Oktober 1970
  • 3. November 1970
  • 11. Dezember 1970

Volltext

Ausgegeben am 27. 5. 197° 
11/1970 
| Seite 143 
ale 
Dienstblatt des Senats von Berliln 
Teil IL Wissenschaft und Kunst — Schulwesen 
Nr. 39 
Inhalt 
Rundschreiben über die Ausbildung in automatisierter Datenverarbeitung an kaufmännischen be- 
rufsbildenden Oberschulen .....% 4.0000 re nern n ann ur He EN 
Rundschreiben über GEMA-pflichtige Veranstaltungen der Schulen ...... 
Rundschreiben über genehmigte Ersatzschulen Bezirk Charlottenburg ..... Bu 
Ausführungsvorschriften über die Vermehrung des Berufsschulunterrichts und über die Stunden- 
tafel für Auszubildende des Ausbildungsberufs „Drogist‘“ ...........-. HD 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften betreffend die Stundentafel für 
die Sonderschule für Hörgeschädigte ...........- A 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ausführungsvorschriften über Stundentafeln für die 
Blindenbildungsanstalt: 5.0.04 VRR Fame ana n RER nAn RG KANTE RN M nn 
Ausführungsvorschriften über das „Theater der Schulen“. Sn 
Allgemeine Anweisung für die Vergabe von Promotionsstipendien an den wissenschaftlichen Hoch- 
schulen des Landes Berlin ...........-.-... EN 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ordnung des Studiums an-der Abteilung I der Wirt- 
schaftsakademie Berlin (Studienordnung) ............0000 0240000 ee 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ordnung der Vorprüfung und der Abschlußprüfung an 
der Abteilung I der Wirtschaftsakademie Berlin ...........:....0..- 7.00 -u 0400010 Ener 
Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Ordnung der Prüfung für Wirtschaftskorrespondenten 
der englischen oder französischen Sprache ...............000 A PEN 
Rundschreiben über Versicherungspflicht und Versicherungsfreiheit der Lehrer in der Sozialver- 
sicherung rn He ARE R Nele ; aa 
Ausführungsvorschriften über die Stundentafel für die Ausbildung weiblicher Jugendlicher ohne Be- 
rufsausbildungsverhältnis in der Berufsschule .... Or er ea a WE SE 
Hinweise auf Stellenausschreibungen .... 
Nr. 39 
Nr. 40 
Nr. 41 
Nr. 42 
Seite 143 
Seite 144 
Seite 144 
Seite 144 
Seite 145 
Nr. 43 
Nr. 44 
Seite 145 
Seite 145 
Seite 146 
Seite 147 
Seite 147 
Seite 148 
Seite 149 
Nr. 45 
Nr. 46 
Nr. 47 
Nr. 48 
Nr. 49 
Nr. 50 
Nr. 51 
Seite 152 
Seite 152 
[_m-39_] 
Schul Ic A 3/11 b OB? - 54/00 
Fernruf: 
3 02 00 394/373 — (987) 394/373 
SE 
| 20. 3: 1970 
8. 
Schulkenntnisse in DV sollen es ermöglichen, DV- 
gerecht zu arbeiten und darüber hinaus sollen sie eine 
Weiterbildung in DV erleichtern. 
Diese Zielsetzung verbietet eine Spezialisierung auf 
irgendeinem Gebiet der DV oder die Vermittlung einer 
schon in der Praxis einsetzbaren Fertigkeit. Program- 
mieren, Compilieren oder Testen in einer der höheren 
Programmiersprachen ist im Schulunterricht nicht 
möglich. Das schließt nicht aus, daß Aufbau und Struk- 
tur einer solchen Sprache, ihre Bedeutung innerhalb 
der DV aufgezeigt werden. 
Ähnliches gilt für den Gebrauch von Bändern, Platten 
und Trommeln, deren Adressierung und Kennung für 
eine echte Programmierung im Unterricht zu umfang- 
reich und schwierig sind. Die Behandlung von Betriebs- 
systemen sollte sich dabei auf Lehrervorträge be- 
schränken. 
Der Unterricht in DV muß in einem angemessenen 
Verhältnis zu anderen Sachgebieten stehen. 
Umfangreiche DV-Kenntnisse ohne weitreichende kauf- 
männische Kenntnisse sind unzweckmäßig. Die DV- 
Ausbildung steht häufig neben der.eigentlichen Berufs- 
ausbildung und ist für sie eine Ergänzung oder ein 
Hilfsmittel. Die Funktion der DV muß für den Schüler 
durchschaubar sein. 
An die kaufmännischen berufsbildenden Oberschulen 
die Schulaufsichtsbeamten in den Bezirken 
Rundschreiben 
über die Ausbildung 
in automatisierter Datenverarbeitung 
an kaufmännischen berufsbildenden Oberschulen 
In Abstimmung mit den Empfehlungen der Arbeitsstelle 
für Betriebliche Berufsausbildung und der Entschließung 
des Deutschen Verbandes für das kaufmännische Bildungs- 
wesen sollen bei der Ausbildung in automatisierter Daten- 
verarbeitung (ADV) an kaufmännischen berufsbildenden 
Oberschulen nachstehende Grundsätze beachtet werden: 
4. 
Den Schülern werden Grundlagen vermittelt, die sie in 
ihrer zukünftigen Berufstätigkeit, soweit sie von DV 
betroffen ist, nicht festlegen. 
Die Vermittlung spezieller Fertigkeiten erfordert. einen 
Aufwand an Unterricht, den die Schule nicht aufbrin- 
gen kann. Die Wahrscheinlichkeit, daß die Schüler’ ein- 
mal mit DV zu tun haben, ist außerordentlich groß 
Über die Art und Weise, wie das der Fall sein wird, 
sind zur Zeit keine Aussagen möglich. 
5. 
Zwischen DV und den anderen Sachgebieten muß der 
notwendige Sachbezug hergestellt werden. 
Hierzu gehört vor allem die Darstellung. der verschie- 
densten Aufgaben oder Probleme in Arbeitsablauf-, 
Datenfluß- und Programmablaufplänen. Das führt 
häufig zu intensiver Analyse der gestellten Aufgaben 
sowie zur Integration der DV in Anwendungsbereiche. 
Grundkenntnisse sollen möglichst allgemeingültig sein. 
Die Vielfalt der Einsatzmöglichkeiten der DV ist hier- 
bei zu berücksichtigen. ‘ 
Der Unterricht kann auf die für DV typischen Merk- 
male konzentriert werden. Es bleibt dann innerhalb des 
Gesamtplanes genügend Raum für eine der Schulaus- 
bildung angemessene Intensität. 
5, 
Die Einsicht in Zusammenhänge, Leistungsfähigkeit 
und Grenzen der DV hat Vorrang vor dem Erwerb 
spezieller Fertigkeiten. Die Ausbildung soll nicht an 
komplizierte und spezielle Anlagen gebunden sein. 
Einsichten werden gefördert durch Demonstration und 
Schülererlebnis am Computer.
	        

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