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Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 78.1928 (Public Domain)

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fullscreen: Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain) Ausgabe 78.1928 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Other titles:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Publication:
Berlin 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1958
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431242
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
20. Juni 1958
Publication:
, 1958-06-20

Contents

Table of contents

  • Zeitschrift für Bauwesen (Public Domain)
  • Ausgabe 78.1928 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • H. 1/2
  • H. 3
  • H. 4
  • H. 5
  • H. 6
  • H. 7
  • H. 8
  • H. 9/10
  • H. 11
  • H. 12

Full text

257 
ZEITSCHRIFT FÜR RAUWESEN 
HERAUSGEGEBEN IM PREUSSISCHEN FINANZMINISTERIUM 
SCHRIFTLEITER: INGENIEURBAU RICHARD BERGIUS ' HOCHBAU Dr.-Ing. GUSTAV LAMPMANN 
78. JAHRGANG BERLIN, NOVEMBER 1928 HEFT 11 
Alle Rediic Vorbehalten. 
Die Großmarkthalle in Frankfurt a. M. 
Architekt Baudirektor Professor Elsaesser. 
Von Dr.- Ing. Gustav Lamp m ann. 
Die wirtschaftliche Aufgabe. 
Die neue Markthallenanlage in Frankfurt a. M. ist 
für den Großhandel bestimmt. Unter Benutzung von 
besonderen, für Frankfurt als „Reexpeditionsort“ erlang 
ten Frachtvergünstigungen soll sie Umschlagplatz für den 
Import von Feld- und Gartenfrüchten, insbesondere Süd 
früchten sein mit Nordwestdeutsdiland als Absatzgebiet. 
Im übrigen hat sie die Bestimmung, Groß-Frankfurt mit 
Obst und Gemüse zu versorgen. Das bauliche Organ 
eines derartigen Wirtschaftssystems muß auf weite Sicht 
bemessen werden. Die für die Größenbestimmung not 
wendigen Annahmen sind an sich unsicher, denn die wirt 
schaftliche Entwicklung ist nicht vorauszusehen, ebenso 
wenig die Bewährung des neugeschaffenen Verkehrs 
zentrums und seine Auswirkung auf den Handel selbst. 
Fs verdient Anerkennung, daß man bei dieser Sachlage 
sich in Frankfurt nicht mit einer Teillösung abfand, indem 
man für den derzeitigen Bedarf baute und Erweiterungs- 
moglichkeit vorsah, sondern daß man — diese Un 
sicherheit durchaus optimistisch nehmend — sich zur 
Schaffung einer Bauanlage von außergewöhnlichen Ab 
messungen entschloß. So kann man die Entwicklung ab- 
warten und ist auch für stärkste Beanspruchung auf lange 
/eit gerüstet. Diese Bereitschaft liegt weniger in der 
Größe der eigentlichen Hallenfjäche als in den umfang 
reichen Nebenanlagen, vor allem den Kühlräumen und 
dem ganzen betrieblichen und verkehrstechnischen Appa 
rat. Hier sich mit dem dauernden Flickwerk des Um 
end Anbauens je nach Erfordernis zu begnügen, wäre wirt 
schaftlich wie betrieblich, vor allem aber technisch von 
Nachteil gewesen. Für den jetzigen Bedarf allerdings 
H die neue Anlage überreichlich groß geworden. Man 
fand den Ausweg, daß man zunächst die Halle dem 
Einzelhandel mit zur Verfügung stellte. 
Die Städtebau liehe Lage. 
Die städtebauliche Einordnung der Markthallcn- 
aalage war eine schwierige und verantwortungsvolle 
Aufgabe. Man hat nach langer Ueberlegung einen Platz 
im Osten der Stadt gewählt, in der Nahe des Ostbahn 
hofes, zwischen dem Rand der Wohnbebauung und dem 
neuen Industrieviertel am Osthafen. Die Schwierigkeit 
dieser Standortwahl lag schon in der Doppelbestimmnng 
der Hallen für Weiterversand und für örtliche Ver 
sorgung. Der Verkehr für den ersten Zweck geht von 
Bahn zu Bahn und belastet das eigentliche Stadtgebiet 
nicht wesentlich. Hierfür ist die gewählte Lage in einem 
ausgesprochenen Industrieviertel mit günstigen Fracht 
anschlüssen ohne weiteres die gegebene. Anders liegen 
die Verhältnisse für den zweiten Zweck, den der örtlichen 
Versorgung. Er wirkt sich in einer Belastung des städti 
schen Straßenverkehrs aus, die um so fühlbarer wird, 
je mehr die Lage des neuen Verkehrszieles mit schon 
vorhandenen zusammenfällt, also gleichgerichtete Ver 
kehrslinien erzeugt. 
Die Struktur des Wachstums von Frankfurt zeigt 
ausgesprochene W est-Ostrichtung, parallel mit 
dem Lauf der Mainlinie. Bestimmend dafür sind die im 
Osten und Westen der Stadt liegenden, in zunehmender 
Entwicklung begriffenen dichtbesiedelten Industriegebiete. 
Im Norden und Süden liegen ausgesprochene Wohn 
flächen. Die Ausdehnung des Stadtgebietes in der nahen 
Zukunft ist eindeutig nach Westen gerichtet durch die 
kürzlich erfolgte Eingemeindung von Griesheim und 
Höchst. Im Osten stößt die Weiterentwicklung unmittel 
bar auf die Industriestadt Offenbach, deren wirt- 
schafts- und kommunalpolitischem Zusammenschluß mit 
Frankfurt die hessische Staatsgrenze — in absehbarer 
Zeit wenigstens — ein unüberschreitbares Hindernis 
bietet. Die neue Markthalle liegt also für die Stadt 
versorgung völlig exzentrisch, und außerdem so, daß der 
Zu- und Abstrom des Verkehrs aus dem Westen durch 
die Altstadt gepreßt wird. Dem sind die vorhandenen 
Straßenzüge nicht gewachsen. Umgehungsstraßen sind 
nicht benutzbar, da in Frankfurt die Gebiete der ehe 
maligen Befestigungsanlagen nicht zu den konventionel 
len „Ringstraßen“ — man kann nur sagen — mißbraucht 
worden sind, sondern das Rückgrat einer Grünanlage 
mit umgebendem Wohnviertel bilden, das, unter be 
sonderem Rechtsschutz stehend, ein Bezirk von seltener 
Schönheit und Hochwertigkeit geblieben ist. 
Die Erkenntnis dieser Zwangslage in der Verkehrs 
entwicklung hat sich bereits bemerkbar gemacht in dem 
Plan zur Schaffung einer hochwasserfreien Uferstraße 
auf der rechten Mainseite, dessen Durchführung be 
schlossen und wohl schon begonnen ist. Wenn auch damit 
die Altstadt als Baudenkmal neben dem Schutz vor 
Ueberflutung einen solchen gegen die mittelbaren und 
unmittelbaren Verkehrsgefahren erhält, so wird er doch 
mit einer kaum geringeren Einbuße an städtebaulicher 
Schönheit bezahlt. Sie liegt darin, daß die Stadt ihres 
unmittelbaren Zusammenhangs mit dem Fluß beraubt 
und daß die alte Uferbebauung — deren Sockelzone in 
der Strafienerhöhung versinkt — zum mindesten in 
andere, wahrscheinlich aber weniger günstige Verhält 
nisse zur Umgebung als früher gebracht wird. Es ist 
darüber in der Zeitschrift für „Denkmalpflege und 
Heimatsdmtz“ *) näher berichtet worden. 
*) Denkmalpflege und Heimatschutz J928. Heft 3 S. 22 und 
Heft 4 S. 29.
	        

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