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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1957 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Other titles:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Publication:
Berlin 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1957
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430622
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
14. Juni 1957
Publication:
, 1957-06-14

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1957 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil III, 1954-1957
  • 16. Januar 1957
  • 31. Januar 1957
  • 14. Februar 1957
  • 23. Februar 1957
  • 11. März 1957
  • 21. März 1957
  • 5. April 1957
  • 25. April 1957
  • 10. Mai 1957
  • 18. Mai 1957
  • 14. Juni 1957
  • 27. Juni 1957
  • 6. Juli 1957
  • 25. Juli 1957
  • 30. August 1957
  • 20. September 1957
  • 25. September 1957
  • 7. Oktober 1957
  • 7. November 1957
  • 3. Dezember 1957

Full text

‚usgegeben 
n 14. 6. 1957 Hei 01/1957 
. EEE Seite 81 
‚Der LE nn 
® 
SE Nr. 43—44 
4jenstblaftt des Semars-von-Bertin 
® 
Teil Ill Volksbildung 
Inhalt: 
43 Schüler-Unfallversicherung ............ an A ee a are a Seite 81 
44 WFahrpreisermäßigung für Schüler des neunten Schuljahres .......000.0000000000000044000.44.111 Seite 81 
47 HEntgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle Schöneberg, 2. Änderung .................... Seite 82 
46 Bestimmungen über die Vergebung‘ von städtischen Sport- und Spielplätzen, 2. Änderung ....... Seite 82 
I. 43 Vbildg N cE2 8.5 1957 ] 2? Die Vergünstigung gilt grundsätzlich nur während 
= Fernruf: 92 0211 - (987) 531 - de des neunten Schuljahres des Schülers, nicht für die 
. en . Zeit des Besuches der neunten Klasse, wenn der 
die Bezirksämter: — Vbildg/Schul — Schüler diese durch Zurückstellung oder Sitzenbleiben 
Schüller-Unfallversicherun nicht in normaler Zeitfolge erreicht hat. 
5 Beispiele: 
(Dbl 1111/1957 Nr. 24) . 
red R DbI-Vfg. 11/1957 Nr. 24 gebe ich a) Einschulung am 1. April 1952. 
rgänzung meiner -Vfg. r.24 gebe ich zur a Gr : 
nterrichtung der Schulen folgendes bekannt: Das neunte Schuljahr beginnt am 1. April 1960. 
A SL ] 4 Bei diesem normalen Verlauf des Schulbesuches 
Schüler und Schülerinnen, bei denen eine dauernde sind Schuljahr‘ nach Schulgesetz und Schuljahr 
Arbeitsunfähigkeit von mehr als 662/3 v.H. besteht, des Schülers identisch. Das 9. Schuljahr wird in der 
erhalten grundsätzlich den gleichen Versicherungs- 9. Klasse durchlaufen. 
schutz wie alle übrigen Schüler/innen. Diese Vereinba- : x 
rung gilt jedoch mit der Einschränkung, daß beschä- b) Normale Einschulung am 1. April 1952. 
digte Gliedmaßen oder Körperteile von der Versiche- Zurückstellung um 2 Jahre. 
EEE N an PN Sa Tatsächliche Einschulung am 1. April 1954. 
ingen keinen Ausschluß; der er gemeinen a : z a N 
Versicherungsbedingungen für Kinder-Unfallversiche- A Schüler beginnt sein 9. Schuljahr am 1, April 
rung, der die Einschränkung der Leistungspflicht be- ES N . n 
inhaltet, ist hierbei zu beachten. Ich empfehle, daß wie Zu diesem Zeitpunkt beginnt das 11. Schuljahr 
bisher in Zweifelsfällen der zuständige Schularzt zu nach dem Schulgesetz (unter Anrechnung der Zeit 
Rate gezogen wird. der Zurückstellung), das der Schüler in der 
9. Klasse durchläuft. 
Jeder Schule werden nach wie vor Freistellen gewährt. - " N = N 
Die Zahl dieser Stellen beträgt 10% der Versicherten, © Für die Fahrpreisermäßigung kommen gemäß dem 
für die Beiträge für das laufende Schuljahr entrichtet Senatsbeschluß Nr. 1644 vom 31. März 1952 und Nr, 
worden sind. 2940 vom 9. März 1953 in Betracht: 
Der Buchstabe c des Abschnitts I. B. 3. meiner Dbl- a) Schüler der neunten Klassen OPZ, OTZ, OWZ und 
Vfg. I11/1957 Nr. 24 erhält folgende neue Fassung: der Schulen besonderer pädagogischer Prägung, 
: ‚wenn sie sich in ihrem neunten Schuljahr befinden. 
„cC) Zahnersatz: a 
Die Kosten tür Zalı : Rn Ran A b) Schüler der 
ie Kosten für Zahnersatz werden im Rahmen der 
für Heilkosten versicherten Summe für den ersten 7.5 Massen ODZ, 
durch einen Versicherungsfall beschädigten Zahn 8 B-Klassen OPZ, 
bis zu 30,— DM, für den zweiten und jeden weite- Abschlußklassen der Grundschulen, 
ren Zahn bis zu 40,— DM übernommen.“ 7. Klassen der Hilfsschulen, wenn sie sich an 
Im Auftrage 9. Klassen der Sonderschulen, | jahr befinden? Schul- 
Fechner c) Schüler anerkannter Privatschulen, die sich in 
ihrem neunten Schuljahr befinden. 
14 Die Schülerausweise für die verbilligte Benutzung der 
Vbildg I cE1 BVG-Verkehrsmittel sind für jeden Schüler einzeln 
11-44 n 10. 5. 1957 bei der BVG auf einem Vordruck zu beantragen, der 
4] Fernruf: 920211 - (987) 394 - : von der Hauptkartenstelle der BVG, Berlin W 35, 
Fin IB 7a Potsdamer Straße 188, an den U-Bahn-Schaltern und 
Fernruf: 24 0011 - (987) 376 - bei den untengenannten Straßenbahn-Betriebsbahn- 
) ea N höfen — Ziff.6 — abgegeben wird. Die Vordrucke 
n die Bezirksämter — Vbildg -— sind nach Ausfüllung vom Schulleiter zu unterschrei- 
vchrichtlich ? ben, mit dem Dienstsiegel zu versehen und gesammelt 
Or een ehet ven a De jebe bei der nächstgelegenen BVG-Kartenausgabestelle 
die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) einzureichen. | 
- vs as .. ö Der Schulleiter ist dafür verantwortlich, daß der An- 
Fahrpreisermäßigung für Schüler des neunten trag nur für solche Schüler gestellt wird, die sich in 
Schuljahres ihrem neunten Schuljahre befinden (s. Ziffer 2). . 
Nach dem Verkehrstarif der BVG fahren Schüler bis Für Sa U erst. en ae a RS Schul- 
zum vollendeten 14. Lebensjahr auf Kinderfahrschein jahres ihr 14. Lebensjahr vollenden, ist der Ausweis 
zum Preise von 0,15 DM. Nach Vereinbarung mit der nach Ziffer 4 erst kurz vor Vollendung des 14. Lebens- 
BVG können Schüler, die sich in ihrem neunten Schul- Jahres zu beantragen, weil sie bis dahin den Kinder- 
jahr befinden und das 14. Lebensjahr überschritten fahrschein ohnehin benutzen können. 
haben, ebenfalls auf Kinderfahrschein fahren, wenn Für die Fahrpreisermäßigung für Schüler des neunten 
sie einen zu diesem Zweck von der BVG ausgestellten Schuljahres werden erhebliche öffentliche Mittel zur 
Ausweis besitzen. Deckung‘ des Einnahmeausfalles der BVG aufgewen-
	        

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