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Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1898 (Public Domain)

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Full text: Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain) Ausgabe 1898 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 3, Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Other titles:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Wissenschaft und Kunst, Schulwesen
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Volksbildung
Publication:
Berlin 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1953-1990,7
ZDB-ID:
3061744-3 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 3, Volksbildung
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 3, Schulwesen, Wissenschaft, Kultur
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1957
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430622
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
25. September 1957
Publication:
, 1957-09-25

Contents

Table of contents

  • Tages-Ordnungen sowie Vorlagen und Mittheilungen für die Stadtverordneten-Versammlung zu Charlottenburg für das Kalenderjahr ... (Public Domain)
  • Ausgabe 1898 (Public Domain)
  • Title page
  • Contents
  • 5. Januar 1898
  • 6. Januar 1897
  • 12. Januar 1898
  • 26. Januar 1898
  • 9. Februar 1898
  • 23. Februar 1898
  • 2. März 1898
  • 9. März 1898
  • 16. März 1898
  • 23. März 1898
  • 26. März 1898
  • 23. März 1898
  • 30. März 1898
  • 26. März 1898x
  • 30. März 1898
  • 13. April 1898
  • 27. April 1898
  • 11. Mai 1898
  • Tages-Ordnung, 11. Mai 1898
  • No. 14. (125-145.), 11. Mai 1898
  • Nachweisung zu Civil-Prozessen.
  • Nachweisung zu Klagen im Verwaltungs-Streitverfahren.
  • Vorlagen welche nicht für die Oeffentlichkeit bestimmt sind., 11. Mai 1898
  • Uebersicht der in der Sitzung am 11. Mai 1898 gefassten Beschlüsse., 11. Mai 1898
  • 18. Mai 1898
  • 8. Juni 1898
  • 15. Juni 1898
  • 29. Juni 1898
  • 7. September 1898
  • 14. September 1898
  • 28. September 1898
  • 12. Oktober 1898
  • 26. Oktober 1898
  • 9. November 1898
  • 23. November 1898
  • 7. Dezember 1898
  • 21. Dezember 1898

Full text

154 
schon jetzt erwünscht erscheinen, damit bei etwaigen 
Ersatzwahlen die Mitglieder nur für den Rest der 
laufenden Wahlzeit gewählt werden. Selbstverständ 
lich erlischt durch das Ausscheiden der als Stadtver 
ordnete gewählten Mitglieder aus der Stadtverordneten- 
Versammlung auch die Mitgliedschaft in der Deputation 
für Gesundheitspflege. Im Uebrigen ist eine Wieder 
wahl zulässig. 
Charlottenburg, den 25. April 1898. 
Der Magistrat. 
Matting. Schulze 
J.-No. Ia. 204. 
Tagesordnung Nr. 10. 
Drucksache Nr. 135. Vorlage betr. bic 
Ausführung der Gemeindebeschlüsse vom 
UriSct 1807 betr. die Wahl eines 
Stadtschulrathes und vom 20./28. Januar er. 
betr. die Uebertragung der Staatsschnlaussicht 
in den Volksschulen auf den Stadtschulrath. 
Urschriftlich mit den Akten 
Organisation des Magistrats-Kollegiums F. 2 Nr. l 
vol. III und Stadtschulinspektor F. 10 Nr. 3 
an die Stadtverordneten-Versammlung 
mit folgender Mittheilung: 
A. Auf die in Folge des Antrages der Ver- j 
samwlung vom 26. Januar er. 
„den Magistrat zu ersuchen, bei dem Herrn 
Minister der geistlichen, Unterrichts- und Medi-' 
zinal-Angelegenheiten dahin vorstellig zu werden, 
daß dem soeben erwählten Stadtschulrath die 
staatliche Schulaufsicht über die Charlottenburger 
Gemeinde-Volksschulen übertragen werde" 
diesseits an die Aufsichtsbehörden gerichteten Vor 
stellungen sind wir durch Verfügung der Königlichen 
Regierung zu Potsdam vom 18. April er. wie folgt 
beschicken: 
Königliche Regierung. 
Abtheilung für Kirchen- und Schulwesen. 
Tageb. Nr. II. 1732. 4. 
Potsdam, den 18. April 1898. 
Auf die an den Herrn Minister der geistlichen, 
Unterrichts- und Medizinal-Angelegcnheiten gerichteten 
Berichte vom 29. Januar und 24. März 1898. 
J.-No. Ha. 144. 
Der Herr Minister hat auf vorstehende Anträge 
unter dem 12. April laufendenJahres mit der Weisung 
den Magistrat zu benachrichtigen folgendermaßen ent 
schieden: 
Zu einer Aenderung in der Führung der Auf 
sicht über die Volksschulen zu Charlottenburg, liegt 
auch heute eine Nothwendigkeit noch nicht vor, ich 
habe daher keine genügende Veranlassung, dem An 
trage der städtischenKörperschaften, dem zum Stadt 
schulrath erwählten Realgymnasial-Direktor Dr. 
Hubatsch die staatliche Aufsicht über jene Schulen 
zu übertragen, näher zu treten. 
Wollte die Stadt Charlottenburg bei Neu 
schaffung der Schulrathsstelle ausschlaggebendes Ge 
wicht darauf legen, daß dem zu Wählenden die 
staatliche Schulaufsicht mitübertragen würde, so 
hätte es sich empfohlen vorher oes Einverständnisfes 
der Schulaufsichtsbehörde sich zu versichern. Bei 
einer derartig wesentlichen Organisationssrage kann 
die Regierung nicht vor die vollendete Thatsache 
gestellt werden, sie muß vielmehr Gelegenheit haben, 
bei der Ausgestaltung die Bedingungen hervorzu 
heben, welche sie für eine Mitthätigkeit auf dem 
gewünschten Wege als nothwendig erachtet. 
Hiernach verbleibt es bei dem bisherigen Zu 
stande. 
gez. Heidfeld. 
B. Der Herr Realgymnasialdirektor Dr. Hubatsch 
hat die unter Mittheilung des obigen Bescheides unter 
dem 23. April er. an ihn gerichtete Anfrage, ob er 
die Wahl zum Stadtschulrath vom 26. Januar er. 
annehme, wie folgt beantwortet: 
„Charlottenburg, den 24. April 1898. 
Dem Magistrat erwidere ich auf das geehrte 
Schreiben vom 23. d. Mts. ganz ergebenst, daß 
ich der Stadtverordneten-Versammlung für das 
Vertrauen, mit dem sie mich beehrt hat, meinen 
aufrichtigen Dank ausspreche, daß ich aber, nach 
dem der Herr Minister es ^abgelehnt hat, dem 
Stadtschulrath die staatliche Schulaufsicht zu über 
tragen. die Wahl nicht annehmen kann, da ich die 
Ausübung dieser Schulaufsicht nicht bloß als eine 
wünschenswertste Ergänzung des städtischen Amts, 
sondern als die nothwendige Voraussetzung für die 
erfolgreiche Thätigkeit eines Stadlschulraths be 
trachte. 
gez. Dr. Hubatsch. 
Realgymnasial-Direktor." 
An diese Mittheilung knüpfen wir das Ersuchen: 
von der augenblicklichen weiteren Ausführung 
des Gemeindebeschlusses vom 
Abstand zu nehmen, um dem Magistrat Ge 
legenheit zu geben, über die Ausführung des 
Rescripts des Herrn Ministers vom 12. April er. 
mit den Aufsichtsbehörden zunächst weiter zu 
verhandeln. 
Wir erkennen die Unbequemlichkeit einer weiteren 
Verzögerung durchaus an. Mit unserem Vorschlage 
empfehlen wir aber nur das kleinere Uebel. Wir 
haben die Ueberzeugung, daß die alsbaldige Ansetzung 
der anderweiten Wahl eines Stadtschulrathes zwar 
die Besetzung dieser Stelle demnächst herbeiführen 
wird, aber unter vollständigen unbedingtem Ver 
zicht darauf, die Staalsschulaufsicht jemals zu er 
halten. Dagegen erachten wir, falls uns die Mög 
lichkeit gegeben wird, in der Angelegenheit mit den 
Aufsichtsbehörden nunmehr von Neuem in Verhand 
lungen einzutreten, einen günstigen Erfolg nicht für 
ausgeschlossen. Der Herr Minister hat offenbar seine 
Geneigtheit zu weiteren Verhandlungen zum Ausdruck 
bringen wollen und es erscheint nicht angängig, da 
rüber ohne Weiteres hinwegzugehen. Zutreffenden 
falls würden wir die weitere Betreibung der Sache 
alsbald aufnehmen und nach Möglichkeit beschleunigen. 
Charlottenbnrg, den 30. April 1898. 
Der M a g i st r a t. 
Matting. 
J.-No. Ia. 189. 
Tagesordnung Nr. 11. 
Drucksache Nr. 130. Vorlage betr. die Fest 
setzung von Fluchtlinien für eine neu an 
zulegende Straße 2e Abtheilung V Sekt. 3 
Urschriftlich mit Fascikel Nr. 282 und 1 Mappe 
enthaltend: 1 Fluchtlinienplan, 1 Uebersichtsplan und 
1 Erläuterungsbericht 
an die Stadtverordneten-Versammlung 
mit dem Antrage, zu beschließen:
	        

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