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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1920 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1985
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434316
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 3, 29. März 1985
Erschienen:
, 1985-03-29

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1920 (Public Domain)
  • No. 1 (1-27), 1920/01/02
  • Anlage: zu No. (28-42), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 2. Januar 1920
  • No. 2 (43-45), 1920/01/03
  • No. 3 (46-56), 1920/01/09
  • Anlage: zu No. (57-59), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 9. Januar 1920
  • No. 4 (60-79), 1920/01/17
  • Anlage: zu No. (80-87.), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. Januar 1920
  • No. 5 (88-101), 1920/01/24
  • Anlage: zu No. (102-104), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. Januar 1920
  • No. 6 (105), 1920/01/26
  • No. 7 (106-127), 1920/01/31
  • Anlage: zu No. (128-132), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 31. Januar 1920
  • No. 8 (134), 1920/02/04
  • No. 9 (135-154), 1920/02/14
  • Anlage: zu No. (155-163), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (163a), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Februar 1920
  • No. 10 (164)
  • No. 11 (165-178), 1920/02/21
  • Anlage: zu No. (179-184), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • Anlage: zu No. (185-216), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 21. Februar 1920
  • No. 12 (217-230), 1920/02/28
  • Anlage: zu No. (231-235), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Februar 1920
  • No. 13 (236-271), 1920/03/25
  • No. 14 (316-345), 1920/04/10
  • Anlage: zu No. (346-372), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 10. April 1920
  • No. 15 (373-392), 1920/04/17
  • Anlage: zu No. (393-401), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 17. April 1920
  • No. 16 (402-419), 1920/04/24
  • Anlage: zu No. (420-423), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 24. April 1920
  • No. 17 (424-448), 1920/05/07
  • Anlage: zu No. (449-455), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 7. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • Anlage: zu No.(459), Vorlage, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt ist, 8. Mai 1920
  • No. 18 (456-458), 1920/05/08
  • No. 19 (460-463), 1920/05/14
  • Anlage: zu No. (464-469), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Mai 1920
  • No. 20 (470-494), 1920/05/28
  • Anlage: zu No. (495-503), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 28. Mai 1920
  • No. 21 (504), 1920/05/29
  • No. 22 (505-523), 1920/06/04
  • Anlage: zu No. (524-529), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 4. Juni 1920
  • No. 23 (530-533), 1920/06/05
  • Anlage: zu No. (534-553), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 5. Juni 1920
  • No. 24 (554-581), 1920/06/18
  • Anlage: zu No. (582-593), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 18. Juni 1920
  • No. 25 (594-607), 1920/06/25
  • Anlage: zu No. (608-622), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. Juni 1920
  • No. 26 (623-630), 1920/06/26
  • Anlage: zu No. (631-634), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 26. Juni 1920
  • No. 27 (635-644), 1920/07/02
  • No. 28 (645-685), 1920/07/29
  • Anlage: zu No. (686-697), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 29. Juli 1920
  • No. 29 (698-737a), 1920/09/03
  • Anlage: zu No. (738-778), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 3. September 1920
  • No. 30 (779), 1920/09/18
  • No. 31 (780-783), 1920/09/20
  • No. 32 (784-819), 1920/09/25
  • Anlage: zu No. (820-852), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 25. September 1920
  • No. 33 (835-882), 1920/10/14
  • Anlage: zu No.33. (883-908), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgeteilt sind, 14. Oktober 1920
  • No. 34 (909), 1920/10/16
  • No. 35 (910-935), 1920/11/02

Volltext

8 
8. Vorlage — zur veschlnßfaffung betreffend die Wahl 
von je 2 Hausbesitzer« und 2 Mietern in de» in der 
Verordnung, betreffen» die Einführung einer Höchst 
grenze für MietzinSfteigerungen von Mieträumeu vom 
9. Dezember 1919 vorgesehenen Sachverständigen- 
auSschuß. 
Nach der Verordnung, betreffend die Einführung einer Höchst 
grenze für Mietzinssteigerungen von Mieträumen vom 9. Dezember 
1919 haben die Magistrate der Gemeinden über 2 000 Einwohner 
binnen 4 Wochen nach Erlaß der Anordnung durch Beschluß eine 
Höchstgrenze für Mietffnssteigerungen von Mieträumen nach An 
hörung eines von den Stadtverordnetenversammlungen gewählten, zur 
Hälfte aus Hausbesitzern und zur Hälfte aus Mietern bestehenden 
Ausschusses von höchstens 10 Personen einzuführen Gehören Ge 
meinden oder Gutsbezirke einem Wohnungsverbande im Sinne der 
Verordnung vom 7. November 1918 an, so hat der Ausschuß des 
Wohnungsverbandes für die ihm angehörenden Gemeinden und Guts 
bezirke an Stelle der einzelnen Gemeindevorstände die Höchstgrenze 
festzusetzen. Im Bereich des Wohnungsverbandes Groß Berlin liegt 
also dem Verbandsausschuß des Wohnungsverbandes Groß Berlin die 
Festsetzung der erwähnten Höchstgrenze ob. 
Nach der Verordnung vom 9. Dezember 1919 hat beim Vorliegen 
eines solchen Wohnungsoerbandes der Vorsitzende des Verbands 
ausschusses die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke des Wohnungs 
verbandes zu bezeichnen, von denen die Mitglieder des Sachverständigen- 
ausschusies von höchstens 10 Personen binnen einer von ihm zu 
stellenden Frist zu benennen sind. Oberbürgermeister Mermuth als 
Vorsitzender des Verbandsausschusses des Wohnungsverbandes Groß 
Berlin hat in der Sitzung des Verbandsausschusses vom 20. Dezember 
1919 u. a. die Stadtgemeinde Berlin als eine dieser Gemeinden be 
zeichnet und die Zahl der von ihr zu wählenden Mitglieder des Sach 
verständigenausschusses aus je 2 Hausbesitzer und 2 Mieter bemeffen. 
Die Wahl dieser Mitglieder hat durch die Stadtverordneten 
versammlung zu erfolgen, und wir ersuchen daher die Stadtverordneten 
versammlung 
die Wahl dieser Mitglieder vorzunehmen. 
Beschleunigung ist geboten, da der Ausschuß schon in den ersten 
Tagen des Januar zusammentreten soll. 
Wir gestatten uns noch den Hinweis, daß es, da auch gewerbliche 
Mieträume unter die erwähnte Verordnung vom 9. Dezember 1919 
fallen, zweckmäßig sein dürfte, für Berlin als einen der Hausbesitzer 
mitglieder einen Vertreter des Verbandes der Geschäfts- und Industrie- 
hausbesitzer in den Sachverständigenausschuß zu wählen. 
Berlin, den 22. Dezember 1919. 
Magistrat. 
W e r m u t h. 
J.-Nr. 1212 8t. V. 1/19. 
9. Antrag. 
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen, den Magistrat 
zu ersuchen 
die Gebühren für Beleuchtung und Beheizung bei Veranstaltungen, 
die für schulpflichtige Kinder in Räumen von Gemeindeschulen statt 
finden, nicht zu erheben. 
Berlin, den 22, Dezember 1919. 
Dr. Wehl und Genossen. 
J.-Nr. 1213 8t. V. 1/19. 
1«. Vorlage (J.-Nr. 19.503 B. 1/19) — zur Beschlußfassung —; 
betreffend Rachbewilligung von Mitteln für die Maß 
nahmen zur Linderung der Möbclnot. 
Die Stadtverordnetenversammlung hat durch Beschluß vom 
14. März 1918 — Protokoll 8 — für die Maßnahmen zur Linderung 
der Möbelnot auf Grund einer vorläufigen Schätzung Mittel in Höhe 
von zunächst 600 000 Ji zur Verfügung gestellt. 
Bei der Durchführung der Maßnahmen hat sich herausgestellt, 
daß diese 600 000 Ji für die Beschaffung der geplanten 500 Wohnungs- 
einrichtungen, sowie für die Ausarbeitung der von der Nachlaßhalle 
und anderen Verwaltungen überlassenen alten Möbel nicht ausreichten, 
daß vielmehr voraussichtlich noch Mittel in Höhe von 82 000 M zur 
Deckung der entstandenen Kosten erforderlich sind. 
Erläuternd wird bemerkt: 
Den Gesamtausgaben von 682 000 Ji steht ein Verkaufswert der 
beschafften Möbel von 679 500 Ji gegenüber, so daß, abgesehen von 
etwaigen Zahlungsaussällen die gemachten Aufwendungen durch den 
Verkauf der Möbel bis auf einen Betrag von 2 500 Ji wieder ein 
gehen werden. 
Der eigentliche Fehlbetrag von 2 500 Ji ergibt sich, weil die 
Nachfragen des Publikums in der ersten Zeit wtder Erwarten und
	        

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