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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1985 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1985 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1985
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434316
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 1, 24. Januar 1985
Erschienen:
, 1985-01-24

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1985 (Public Domain)
  • Nr. 1, 24. Januar 1985
  • Nr. 2, 26. Februar 1985
  • Nr. 3, 29. März 1985
  • Nr. 4, 30. April 1985
  • Nr. 5, 31. Mai 1985
  • Nr. 6, 19. Juni 1985
  • Nr. 7, 24. Juli 1985
  • Nr. 8, 3. September 1985
  • Nr. 9, 13. September 1985
  • Nr. 10, 15. Oktober 1985
  • Nr. 11, 30. Oktober 1985
  • Nr. 12, 27. November 1985
  • Nr. 13, 3. Dezember 1985
  • Nr. 14, 20. Dezember 1985
  • Nr. 15, 31. Dezember 1985

Volltext

Saratsbibliother 
| Berlin 
Dienstblatt des Senats von Be 
Teil VI Bau- und Wohnungswe* 
Nr. 1 
Berlin, den 24. Januar 1985 
BERLIN 
DT 
Inhalt 
05.12. 1984 
05.12.1984 
13.12.1984 
Ausführungsvorschriften zu $ 7 des Berliner Straßengesetzes über Technische Lieferbedingungen für Mineral- 
stoffe im Straßenbau (Einführung TL Min-StB 83) .......0.04 400440 
Ausführungsvorschriften zu $ 7 des Berliner Straßengesetzes über Güteüberwachung von Mineralstoffen im 
Straßenbau (Einführung RG Min-StB 83) ........ BEE EA A SAN 
Rundschreiben über die Liste der in Berlin anerkannten Prüfingenieure für Baustatik. .... 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen 
Für Straßen 
der Bauklassen 
11V 1-1 
Zulässige 
Liefertoleranz 
einschließlich 
Prüffehler 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Eigenbetriebe 
ABI. 1985 S. 61 
Deckschichten und 
Binderschichten 22 18 5% (relativ) 
ungebundene und ; 
gebundene 
Tragschichten 26 26 5% (relativ) 
Ausführungsvorschriften 
zu 8 7 des Berliner Straßengesetzes 
über Technische Lieferbedingungen 
für Mineralstoffe im Straßenbau 
(Einführung TL Min-StB 83) 
Zu Abschnitt 4.11 der TL Min-StB 83 
Affinität zu bituminösen Bindemitteln 
Bei der Prüfung nach DIN 1996 Teil 10 müssen nach 
24 Stunden Wasserlagerung mindestens 80 % der Ge- 
steinsoberfläche noch vom Bindemittel bedeckt sein. 
Die Ausführungsvorschriften zu 87 des Berliner Stra- 
ßengesetzes über Technische Lieferbedingungen für 
Mineralstoffe im Straßenbau (Einführung TL Min 78) 
vom 28. Dezember 1979 (ABl. 1980 S. 149 — DBI. 1980 VI 
S.19) treten mit Ablauf des 4. Dezember 1984 außer 
Kraft. 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 5. Dezember 
1984 in Kraft. Sie treten mit Ablauf des 4. Dezember 
1994 außer Kraft. 
Franke 
Vom 5. Dezember 1984 
BauWohn VII cA 322 
Fernruf: 8 67 - 47 32 oder 8 67 - 1, intern 95 - 47 32 
Auf Grund des $17 Abs.2 des Berliner Straßengesetzes in 
der Fassung vom 9. Juni 1964 (GVBl. S.693), zuletzt ge- 
ändert durch Gesetz vom 17. Juli 1969 (GVBl. S. 1030), wird 
bestimmt: 
Die „Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe 
im Straßenbau“ — TL Min-StB 83 — Ausgabe 1983 — gel- 
ten verbindlich für die öffentlichen Straßen, für die 
Berlin Träger der Baulast ist 
Anlage 
Bei Verträgen über die Ausführung von Straßenober- 
bauarbeiten sowie über die Lieferung von minerali- 
schen Baustoffen und Baustoffgemischen für den Stra- 
Bßenoberbau (mit Ausnahme der Frostschutzschicht) 
sind die TL_ Min-StB 83 und die. sich aus den Num- 
mern 3 und 4 dieser Ausführungsvorschriften ergeben- 
den Änderungen und Ergänzungen als „Zusätzliche 
Technische Vorschriften über Lieferbedingungen für 
Mineralstoffe im Straßenbau in Berlin“ (Anlage) zum 
Vertragsbestandteil zu machen. 
Abdrucke stehen beim Senator‘ für Bau- und Woh- 
nungswesen —- VII cA — zur Verfügung. 
Zu Abschnitt 4.5 der-TL_ Min-StB 83 
Widerstandsfähigkeit gegen Schlag 
Die Anforderungen für den Schlagzertrümmerungs- 
wert am Splitt 8/12 (SZ 8/12) aus Felsgestein sowie 
Kiessplitt 8/12 mm sind in nachstehender Tabelle an- 
gegeben: 
2; 
21 
Zusätzliche technische Vorschriften 
über Lieferbedingungen für Mineralstoffe 
im Straßenbau in Berlin > 
(Fassung 1984) 
Bei der Ausführung von Straßenoberbauarbeiten So- 
wie bei der Lieferung von mineralischen Baustoffen 
und Baustoffgemischen für den Straßenoberbau (mit 
Ausnahme der Frostschutzschicht) in Berlin gelten 
die „Technischen Lieferbedingungen für Mineralstoffe 
im Straßenbau“ — TL_Min-StB 83 — Ausgabe 1983 —; 
soweit unter Nummer 2 nichts anderes bestimmt wird. 
Die TL_Min-StB 83 gelten mit folgenden Änderungen 
und Ergänzungen: 
Zu Abschnitt 4.5 der TL_MIN-StB 83 
Widerstandsfähigkeit gegen Schlag 
Die Anforderungen. für den Schlagzertrümmerungs- 
wert am Smplitt 8/12 (SZ 8/12) aus Felsgestein sowie
	        

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