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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1983
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434513
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 9, 21. September 1983
Erschienen:
, 1983-09-21

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1983 (Public Domain)
  • Nr. 1, 7. Februar 1983
  • Nr. 2, 28. März 1983
  • Nr. 3, 22. April 1983
  • Nr. 4, 26. April 1983
  • Nr. 5, 17. Mai 1983
  • Nr. 6, 15. Juli 1983
  • Nr. 7, 12. August 1983
  • Nr. 8, 6. September 1983
  • Nr. 9, 21. September 1983
  • Nr. 10, 17. Oktober 1983
  • Nr. 11, 17. Oktober 1983
  • Nr. 12, 30. Dezember 1983

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
\r. 9 
Zerlin, den 21. September 1983 
BERLIN 
Inhalt 
12.08.1983 Verwaltungsvorschriften' zur Aufhebung der Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Bau- 
bestimmungen - Wasserdruckhaltende bituminöse Abdichtungen für Bauwerke - .........0000004000 
20.08. 1983 Verwaltungsvorschriften zur Aufhebung der Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Bau- 
bestimmungen - Abdichtung von Bauwerken - .... . N „SM 
Rundschreiben zur Ausstellung von Bescheinigungen über den Grundstückswert im Zusammenhang mit der 
Wohnungsbauförderung 
95 
95 
95 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen 
An die. Bezirksämter ABl. S. 1278 
aachrichtlich 
ın den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
Die oben genannten, Ausführungsvorschriften vom 8. Juni 
1979 (ABl. S.1114 — DBI. VI S. 95), die die Norm DIN 4122 
Ausgabe März 1978 betreffen; werden mit Ablauf des 
30. September 1983 aufgehoben. 
im Auftrag 
Aunap 
Verwaltungsvorschriften 
zur Aufhebung der Ausführungsvorschriften über die 
Einführung technischer Baubestimmungen 
- Wasserdruckhaltende bituminöse Abdichtungen 
für Bauwerke — 8 
Vom 12. August 1983 
BauWohnIaC 3 
Fernruf: 8 67. - 48 97 oder 8 67 - 1, intern 95 - 48 97 
Auf Grund des 8 109 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 
in der Fassung vom 1.Juli 1979 (GVBl. S. 898), geändert 
Jurch Gesetz vom 10. Dezember 1982 (GVBl. S. 2066), wird 
bestimmt: 
Die oben genannten Ausführungsvorschriften vom 14.Mai 
1979 (ABl. S. 995 - DBIl. VI S. 61), die die Norm DIN 4031 
Ausgabe März 1978 betreffen, werden mit Ablauf des 
30. September 1983 aufgehoben. 
[m Auftrag. 
Aunap 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen 
ABI. S. 1250 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
ın den Senator für Finanzen 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin 
Rundschreiben 
zur Ausstellung von Bescheinigungen 
über den Grundstückswert im Zusammenhang 
mit der Wohnungsbauförderung 
Vom 19. Juli 1983 
BauWohn VA 7 
Fernruf: 867-7019 oder 867-1, intern 95-7019 
Nach Nummer 238 Abs. 3 der Richtlinien über die Förderung des 
jozialen Wohnungsbaues in Berlin (Wohnungsbauförderungsbe- 
;timmungen 1977. - WFB 1977 -) vom 28. Juli 1977 (ABI S. 1188 
- DBL VI S. 126) ist der Ansatz des Wertes des Baugrundstücks 
»ntsprechend den in der Verordnung über wohnungswirtschaft- 
liche Berechnungen (Zweite Berechnungsverordnung - II. BV) in 
der Fassung vom 18. Juli 1979 (BGB1.15S.1077 / GVBl. S. 1377), 
zuletzt geändert durch Verordnung vom 1.Juli 1980 (BGBL.I 
5.785 / GVBl... S. 1352), aufgestellten Grundsätzen: von ‚dem 
zuständigen Bezirksamt - Vermessungsamt -, in den Bezirken 
Tiergarten, Wedding und Kreuzberg von dem Senator für Bau- 
ınd Wohnungswesen - V - (zuständige Vermessungsdienststelle) 
durch eine Bodenwertbescheinigung zu belegen. 
im Einvernehmen mit dem Senator für Finanzen wird folgendes 
nitgeteilt: | 
Der Senator für Bau- und Wohnungswesen 
ABl. S. 1278 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich : 
ın den Präsidenten des Rechnungshofes 
das. Institut für Bautechnik 
Verwaltungsvorschriften 
zur Aufhebung der Ausführungsvorschriften über die 
Einführung technischer Baubestimmungen 
- Abdichtung von Bauwerken — 
Vom 12. August 1983 
BauWohnTIaC 3 
Fernruf: 867 - 48 97 oder 8 67 - 1, intern 95 - 48 97 
Auf Grund des 8109 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 
in. der Fassung‘ vom 1.Juli 1979 (GVBl. S. 898), geändert 
durch Gesetz vom 10. Dezember 1982 (GVBl. S. 2066), wird 
bestimmt: 
Auf die Vorlage einer Verkehrswertbescheinigung soll‘ ver- 
zichtet werden, wenn 
a) das Grundstück vom Land Berlin an einen Bauherrn oder 
Bauträger zum Zwecke der Bebauung oder Modernisie- 
rung veräußert oder im Wege des Erbbaurechts vergeben
	        

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