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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1983 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1983
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434513
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 8, 6. September 1983
Erschienen:
, 1983-09-06

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1983 (Public Domain)
  • Nr. 1, 7. Februar 1983
  • Nr. 2, 28. März 1983
  • Nr. 3, 22. April 1983
  • Nr. 4, 26. April 1983
  • Nr. 5, 17. Mai 1983
  • Nr. 6, 15. Juli 1983
  • Nr. 7, 12. August 1983
  • Nr. 8, 6. September 1983
  • Nr. 9, 21. September 1983
  • Nr. 10, 17. Oktober 1983
  • Nr. 11, 17. Oktober 1983
  • Nr. 12, 30. Dezember 1983

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
Nr. 8 
Berlin, den 6. September 1983 
BERLIN 
Inhalt 
04.08.1983 Rundschreiben über die Ausnahme von der Pflicht zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung ....... 
Druckfehlerberichtigung der Richtlinien für Ausgleichszahlungen mit Datenverarbeitung - RAusD- . 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
Bezirksämter 
Sonderbehörden 
nichtrechtsfähigen Anstalten 
Eigenbetriebe 
Eigengesellschaften 
gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, an denen Berlin 
überwiegend beteiligt ist 
Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts 
nachrichtlich 
ın die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
ABI. S. 1206 
9: 
94 
Rundschreiben 
über die Ausnahme von der Pflicht 
zur verbrauchsabhängigen Heizkostenabrechnung 
Vom 4. August 1983 
BauWohn IV a C 22 
Fernruf: 8 67 — 48 43 oder 8 67 - 1, intern 95 — 48 43 
Im Auftrag und in Vollmacht aller Bezirksämter veröffent- 
liche ich: 
Gemeinsame Ausnahmegenehmigung vom 4. August 1983 
gemäß 8 11 der Verordnung über die verbrauchsabhängige 
Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten 
Auf Grund des $ 1 der Verordnung zur Durchführung des 
Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes (DVO-AZG) in der 
Fassung vom 8. Juni 1982 (GVBl. S. 970, 1548) in Verbin- 
jung mit Abschnitt XXVI ihrer Anlage und 8 11 der Ver- 
ordnung. über die verbrauchsabhängige Abrechnung der 
Heiz- und Warmwasserkosten (Verordnung über Heizko- 
stenabrechnung — HeizkostenV) vom 23. Februar 1981 
(BGBl. I. S.261 / GVBl. S. 429) wird bestimmt: 
FE 
Gemäß $ 11 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b HeizkostenV wird 
nach Maßgabe der Bestimmungen nach Nummern 2 
bis 4 folgende Ausnahme zugelassen.
	        

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