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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1980 (Public Domain)

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Bibliographic data

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1980 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Other titles:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Publication:
Berlin, 1953 - 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1980
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434326
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
Nr. 7, 27. Oktober 1980
Publication:
, 1980-10-27

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1980 (Public Domain)
  • Nr. 1, 22. Januar 1980
  • Nr. 2, 12. Februar 1980
  • Nr. 3, 12. März 1980
  • Nr. 4, 29. April 1980
  • Nr. 5, 14. Juli 1980
  • Nr. 6, 2. September 1980
  • Nr. 7, 27. Oktober 1980
  • Nr. 8, 12. Dezember 1980
  • Nr. 9, 29. Dezember 1980

Full text

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VI Nr. 7 27. Oktober 1980 
Wr 
Seite8 DIN 4112 
6.621 Tritt der Lastwechsel bei Schwell- und Wechselbe- 
anspruchung so häufig auf, daß er, auf die zu erwartende 
Lebensdauer des Konstruktionsgliedes bezogen, die Zahl 105 
übersteigt, so. ist für die Bemessung die Dauerschwing- 
Festigkeit maßgebend. In’ Tabelle 4 sind die zulässigen 
Spannungen (0o„yı) für statische. Beanspruchung, Schwell- 
beanspruchung ‚und Wechselbeanspruchung für die ge- 
bräuchlichsten Stahlarten angegeben. Liegen andere Werk- 
stoffe vor, für die keine ausreichenden Versuchswerte zur 
Festlegung der zulässigen Spannungen nachgewiesen wer- 
den können, so sind, ausgehend von der statischen Bean- 
spruchung, die zulässigen Spannungen für Schwellbeanspru- 
chung und Wechselbeänspruchung nach dem Verhältnis 
3:2:1 abzumindern. 
Für Schub infolge Querkraft und Verdrehung ist unter Ver- 
wendung der Werte aus Tabelle 4 77,1 = 0,65 - 0zu1 
Tabelle 4 
Zulässige Spannungen (Druck, Zug, - 
Biegung) in kg/cm2 
Statische Schwell- 7 Wechsel- 
Bean- bean- bean- 
spruchung | „spruchung | spruchung 
St 37, St 42 | 1400 940 470 
St 50 1750 1170 560 
St 60 1980 | 1320 660 
St 70-2 2160. 1“ 1450 720 
Werkstoff- 
Bezeichnung 
6.622 Die in Tabelle 4 angegebenen zulässigen Spannun- 
gen sind je nach Oberflächenbeschaffenheit: unter Verwen- 
dung der in Tabelle 5 angegebenen Werte abzumindern. 
Tabelle 5 
N — 
| Prozente der zul. Spannung 
nach Tabelle 4 
Oberflächenbeschaffenheit 
mit 
Spitzkerb | Walz- 
geringer hauf 
Tiefe: 
97 bis50\ 95 90: = 780 15 
über 50 x 90 85 75 65 
über 60 bis 70! 90 85 70 60 
über70bis851 90 80 65 55 
6.623 Die Daverfestigkeit wird stark herabgesetzt, wenn 
z.B. bei Wellen Abdrehungen, Keilnuten, Schraubenlöcher 
u. dgl. angebracht werden. Besonders ungünstig wirken 
dabei scharfe Übergänge. Soweit sich also solche Quer: 
schnittsveränderungen nicht vermeiden lassen, sind sie mit 
Ausrundungen ‚auszuführen und an wenig beanspruchte 
Stellen zu legen. Wenn nötig, ist die zulässige Spannung 
herabzusetzen. 
6.624 Geeignete Stähle sind Tabelle 6 zu entnehmen. 
6.63 Stahlguß: Für Stahlguß nach DIN 1681- sind die glei- 
chen Beanspruchungen anzuwenden wie bei Walzstahl 
gleicher Zugfestigkeit. 
6.64 Grauguß: Für Grauguß nach DIN 1691 gilt DIN 1051. 
Tabelle 6 
g 
Bauteile 
Geeignete Stähle 
| nach 
Wechselbeanspruchte « St37, St42 | DIN 17100 
Bauteile St 52 
Wellen, Keile, Paßstifte 
und höher beanspruchte | St 50, St 60 | DIN 17 100 
Teile 
Zapfen, Bolzen, Buchsen C13 DIN 17210 
Ritzel, Schnecken I St 70-2 DIN 17 100 
7. Konstruktionsgrundsätze ; 
7.1 Lösbare Verbindungen 
Alle lösbaren Verbindungen sind so auszubilden, daß sie 
leicht zugänglich und kontrollierbar sind. 
7.11 Schraubenverbindungen, Splinte und Keile, deren 
Lockerung zu Unfällen führen kann, müssen auf geeignete 
Weise gesichert werden. 
7.12 Offene Haken %) sind. wenig geeignete Konstruktions- 
glieder für. Aufhängungen u. dgl. Soweit sich ihre Anwen- 
dung nicht vermeiden läßt, müssen sie warm gebogen oder 
geschmiedet werden. Besteht die Möglichkeit, daß sie sich 
unbeabsichtigt aushängen können, so müssen sie eine 
Sicherung erhalten. 
7.13 Schließketten, Schließstäbe und Schließgitter sowie 
Türen, durch deren Offnen eine Gefährdung von Personen 
entstehen kann, müssen Verschlüsse besitzen, die sich nicht 
selbsttätig öffnen können. 
7.131 Bei Türen muß außerdem auf die Richtung geachtet 
werden, nach : welcher .die Türen unfallfrei aufschlagen 
können. Z. B. dürfen sich Türen in den Zylindern von Rotoren 
nur nach innen öffnen lassen. 
7.14 Die Bohrungen für Bolzen in Holzquerschnitten,. die 
Wechsel- oder Schwellasten unterliegen oder bei welchen 
die Bolzen regelmäßig bei Auf- und Abbau entfernt wer- 
den, sind durch Stahllaschen oder andere geeignete Maß- 
nahmen zu entlasten. 
Rechtwinklig oder schräg zur Faserrichtung. wirkende Zug- 
kräfte in Bohrungen, die. zum Aufreißen des Holzes führen 
können, müssen durch geschlossene Bandagen beiderseits 
der Bohrlöcher oder andere geeignete Vorkehrungen auf- 
genommen werden. In diesem Zusammenhang wird auf 
DIN 1052 Ausgabe Oktober 1947, 8 8a verwiesen. 
Bolzen, die nicht durch Flachstähle geschützt sind, müssen 
Unterlagscheiben erhalten. Werden von. Bolzen Druckkräfte 
auf das Holz übertragen, so ‚sind die Unterlagscheiben für 
die auftretenden Kräfte zu bemessen. ; 
Allgemein muß beachtet werden, daß starke Schwächungen 
von Holzquerschnitten zu vermeiden sind. Dies gilt insbe- 
sondere für Hölzer, welche durch Stöße beansprucht wer- 
den, oder die Wechsel- bzw. Schwellbeanspruchungen 
unterliegen. Einpreßdübel dürfen aus dem Holz nicht ent- 
fernt werden. 
7.15 Als Seilverbindungen dürfen nur solche verwendet 
werden, deren Tragfähigkeit eindeutig bekannt -ist. Sie 
dürfen entsprechend den Drahtseilen mit höchstens !/; der 
rechnerischen Bruchlast bei Personenlast bzw. mit höchstens 
1/3 der rechnerischen Bruchlast bei Abspannungen bean- 
sprucht werden. Für den Anschluß an andere Tragteile 
dürfen nur solche Verbindungen verwendet werden, die das 
Entstehen von Knicken oder die Überbeanspruchung einzel- 
ner Drähte ausschließen. 
4) siehe Seite 3
	        

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