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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1979
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434448
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 15, 30. November 1979
Erschienen:
, 1979-11-30

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1979 (Public Domain)
  • Nr. 1, 31. Januar 1979
  • Nr. 2, 20. Februar 1979
  • Nr. 3, 2. März 1979
  • Nr. 4, 16. März 1979
  • Nr. 5, 26. April 1979
  • Nr. 6, 17. Mai 1979
  • Nr. 7, 14. Juni 1979
  • Nr. 8, 20. Juni 1979
  • Nr. 9, 21. Juni 1979
  • Nr. 10, 7. August 1979
  • Nr. 11, 16. August 1979
  • Nr. 12, 29. August 1979
  • Nr. 13, 30. August 1979
  • Nr. 14, 30. Oktober 1979
  • Nr. 15, 30. November 1979

Volltext

81 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
Nr. 15 
Berlin, den 30. November 1979 
BERLIN 
Inhalt 
01.10.1979 
01. 10. 1979 
29. 08. 1979 
Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer. Baubestimmungen —- Entwässerungs- 
anlagen für Gebäude und Grundstücke — ........... EC Re ee 
Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen —- Behinderte im 
öffentlichen Bereich — ....... ee 
Gemeinsame Ausführungsvorschriften zu $ 9. Abs. 6 Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 1969) und 
zu 8 4 des Gesetzes zur Ausführung des Städtebauförderungsgesetzes :....... A 
Hinweis auf die Gemeinsamen Richtlinien zu den $8 19:a bis 19 f Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG 
969) 
Hinweis auf die Richtlinien für die Beschäftigung von Vorpraktikanten (RL-Vorprakt.) .......... 
227 
227 
228 
234 
234 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
An die Bezirksämter ABl. S. 1933 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
. Ausführungsvorschriften 
über die Einführung technischer Baubestimmungen 
Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke — 
Vom 1. Oktober 1979 
BauWohnIaC3 
Fernruf: 867 - 48 97 oder 8 67 - 1, intern 95 - 48 97 
Auf Grund 83 Abs.3 und $ 109 der Bauordnung für Berlin 
(BauO Bin) in der Fassung vom 1. Juli 1979 (GVBl. S. 898) 
wird bestimmt: 
Die Norm 
DIN 1986 (Ausgabe September 1978) *) 
Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grund- 
stücke 
Teil 1 — Technische Bestimmungen für den Bau 
Teil2 - Bestimmungen für die Ermittlung der lichten 
Weiten und Nennweiten für Rohrleitungen 
Teil 4 — Verwendungsbereiche von Abwasserrohren und 
-formstücken verschiedener Werkstoffe 
wird als technische Baubestimmung eingeführt. 
Von der Einführung ausgenommen ist DIN .1986 Teil 1 
Abschnitte 7.1.10 und 7.4.2 Satz 2. 
Bei der Anwendung der Norm DIN 1986 Teil 1 ist fol- 
gendes zu beachten: 
Zu Abschnitt 8.1: Es gelten die Ausführungsvorschrif- 
ten über die: Ermittlung der Höhe der Rückstauebene 
bei Anlagen zur Beseitigung von Abwassern vom 
30. Mai 1973 (ABl. S. 799 — DBl. VI/1973 Nr. 76), ver- 
längert durch Ausführungsvorschriften vom 10. Juli 
1978 (ABI. S. 1227 — DBI; VI S. 175). 
Bei Anwendung von DIN 1986 Teil 2 ist folgendes zu 
beachten: 
Sammel- und Grundleitungen für Regenwasser gemäß 
Abschnitt 10.2 sind für eine Regenspende von 200 1/s ha 
zu bemessen; Abschnitt 10.1. bleibt unberührt. 
*) Vertrieb: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 4—7, 1000 
Berlin 30, Fernruf: 26-01 -- 2-18/28/80; 
4. 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 9. November 
1979 in Kraft und mit Ablauf des 8. November 1989 
außer Kraft. 
Ristock 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
An die Bezirksämter ABI. S. 1933 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
F 
Ausführungsvorschriften 
über die Einführung technischer Baubestimmungen 
— Behinderte im öffentlichen Bereich — 
Vom 1. Oktober 1979 
BauWohn Ia C3 
Fernruf: 867 - 48 97 oder 867 - 1, intern 95 - 48 97 
Auf Grund 83 Abs.3 und 8 109 der Bauordnung für Berlin 
(BauO Bin) in der Fassung vom 1. Juli 1979 (GVBl. S. 898) 
wird bestimmt: 
L.. Die Norm 
DIN 18 024 -Ausgabe April 1976*) 
Teil 2 Bauliche Maßnahmen für Behinderte und alte 
Menschen. im Öffentlichen Bereich; Planungs- 
grundlagen Ss r 
Öffentlich zugängige Gebäude 
wird als technische Baubestimmung eingeführt. 
R 
Auf bauliche‘ Maßnahmen für Behinderte (Aufzüge, 
Rampen, Aborte u. ä.) ist übersichtlich und wegweisend 
in geeigneter Weise nach Abschnitt 6 dieser Norm 
hinzuweisen. 
5 
3, 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 9. November 
1979 in Kraft und mit Ablauf des 8. November 1989 
außer Kraft. 
Ristock 
*) Vertrieb: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 4—7, 1000 
' Berlin 30, Fernruf: 26 01 - 2 18/28/30.
	        

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