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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1979
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434448
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 13, 30. August 1979
Erschienen:
, 1979-08-30

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1979 (Public Domain)
  • Nr. 1, 31. Januar 1979
  • Nr. 2, 20. Februar 1979
  • Nr. 3, 2. März 1979
  • Nr. 4, 16. März 1979
  • Nr. 5, 26. April 1979
  • Nr. 6, 17. Mai 1979
  • Nr. 7, 14. Juni 1979
  • Nr. 8, 20. Juni 1979
  • Nr. 9, 21. Juni 1979
  • Nr. 10, 7. August 1979
  • Nr. 11, 16. August 1979
  • Nr. 12, 29. August 1979
  • Nr. 13, 30. August 1979
  • Nr. 14, 30. Oktober 1979
  • Nr. 15, 30. November 1979

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
SE 
P 
Vr. 13 
Berlin, den 30. August 1979 
BERLIN 
Inhalt 
23.07. 1979 Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen -Holzbauwerke — .. 205 
23.07.1979 Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen — Zwischenbauteile S 
aus Beton — .......... U 205 
23. 07. 1979 Ausführungsvorschriften über die Einführung technischer Baubestimmungen — Flachstürze — .... 206 
23. 07. 1979 
05. 07. 1979 
08. 06. 1979 
Ausführungsvorschriften zu den 88 32, 34, 35, 38, 39 und 40 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) 
über die Verwendung brennbarer Baustoffe im Hochbau (AVbBH) ..0.00eee 
Rundschreiben über das. Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauaufträge (ULV) ...... 
Rundschreiben über die Abrechnungsregelung zwischen dem Land Berlin und der Berliner Kraft- 
und Licht (Bewag)-AG bei Bauvorhaben der Straßen- und Verkehrsbeleuchtung und bei Änderung 
der Bewag-Anlagen ............. „#. 
Ausführungsvorschriften zu 8 7 des Berliner Straßengesetzes über Erdarbeiten im Straßenbau 
(Einführung ZTVE-StB 76) ........ - 
213 
26. 06. 1979 
216 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
insbesondere als erbracht, wenn das Unternehmen 
eine den Leimarbeiten entsprechende Bescheinigung 
A, B, C oder D, die vom Otto-Graf-Institut?) an der 
Universität Stuttgart ausgestellt ist, dem Bauauf- 
sichtsamt vorlegt. 
Ein Verzeichnis der Unternehmen, die den Nachweis 
ihrer Eignung zum Leimen nach den Bescheinigungen 
A, B, C und D erbracht haben, wird in den Mitteilun- 
gen des Instituts für Bautechnik3) veröffentlicht. 
ABI. S. 1334 
Ausführungsvorschriften 
über die Einführung technischer Baubestimmungen 
- Holzbauwerke — 
Vom 23. Juli 1979 
BauWohn Ia C3 
Fernruf: 8 67 - 48 97 oder 867 - 1, intern 95 - 48 97 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 10. August 
1979 in Kraft und mit Ablauf des 9. August 1989 
außer Kraft. 
Ristock 
) Redaktion: Fernruf: 2 50 32 68. 
Vertrieb: Gropius’sche Buch- und Kunsthandlung, Hohenzollern- 
damm 170, 1000 Berlin 31, Fernruf: 86 03 76. 
Auf Grund 8 3 Abs. 3 und 8 109 der Bauordnung für Berlin 
(BauO Bin) in der Fassung vom 1. Juli 1979 (GVBl 
S. 898) wird bestimmt: 
Die Norm 
DIN 1052 Ausgabe Oktober 19691) 
Holzbauwerke 
Berechnung und Ausführung 
Bestimmungen für Dübelverbindungen be- 
sonderer Bauart 
wird als technische Baubestimmung eingeführt. 
(1) Für die Mindestabstände von Holzschraubenver- 
bindungen nach DIN 1052 Blatt 1 Abschnitt 11.4.2 gilt 
DIN 1052 Blatt 1 Abschnitt 11.3.18 sinngemäß. 
(2) Geleimte tragende Holzbauteile gehören zu den 
Bauteilen im Sinne des 8 26 Abs. 2 und 8 78 Abs. 3 
BauO Blin. Der Nachweis der Eignung des Unterneh- 
mens zum Leimen von tragenden Holzbauteilen gilt 
) Vertrieb: Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 4—7, 1000 Ber- 
lin 30, Fernruf: 2601 -218/228 7/2230. 
FMPA Bauwesen, Abteilung für Holz und Holzverbindungen, 
Pfaffenwaldring 4, 7000 Stuttgart 80, Fernruf: (07 11) 7 84 22 83/4. 
Der Senator 
für Bau- und Wohnungswesen 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
ABI. S. 1334 
Ausführungsvorschriften 
über die Einführung technischer Baubestimmungen 
— Zwischenbauteile aus Beton — 
Vom 23. Juli 1979 
BauWohnIa C3 Sri 
Fernruf: 8 67 - 48 97 oder 867 - 1, intern 95 - 48 97 
Auf Grund 8 3 Abs. 3 und $ 109 der Bauordnung für Ber- 
lin (BauO Bln) in der Fassung vom 1. Juli 1979 (GVBl. 
‚ S. 898) wird bestimmt:
	        

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