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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Inhaltsverzeichnis: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1979 (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1979
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434448
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 12, 29. August 1979
Erschienen:
, 1979-08-29

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1979 (Public Domain)
  • Nr. 1, 31. Januar 1979
  • Nr. 2, 20. Februar 1979
  • Nr. 3, 2. März 1979
  • Nr. 4, 16. März 1979
  • Nr. 5, 26. April 1979
  • Nr. 6, 17. Mai 1979
  • Nr. 7, 14. Juni 1979
  • Nr. 8, 20. Juni 1979
  • Nr. 9, 21. Juni 1979
  • Nr. 10, 7. August 1979
  • Nr. 11, 16. August 1979
  • Nr. 12, 29. August 1979
  • Nr. 13, 30. August 1979
  • Nr. 14, 30. Oktober 1979
  • Nr. 15, 30. November 1979

Volltext

Dienstblatt des Senats von Berlin Teil VII Nr.12 29. August 1979 
177 
DIN 1045 Seite 49 
Tabelle 22. Zulässige Belastungsart und maßgebende Bestimmungen für Stöße von Tragstäben 
geschweißter Betonstahlmatten 
5 
I 6 
Querschnitt 
der zu 
stoßenden 
Matte 
A 
Oberflächengestaltung 
glatt oder profiliert 
gerippt 
Stoßart 
zulässige. Belastungsart 
Ausbildung 
nach 
Abschnitt 
zulässige Belastungsart 
| Ausbildung 
nach 
Abschnitt 
A« 
1 
Ein-Ebenen-Stoß 
Zwei-Ebenen-Stoß mit 
bügelartiger Umfassung 
der Tragstäbe 
beliebig 
vorwiegend ruhende 
und 
nicht vorwiegend ruhende 
Belastung 
mn 
18.6.4.2 
vorwiegend ruhende 
Belastung 
18.6.4.3 
3 
Zwei-Ebenen-Stoß ohne 
bügelartige Umfassung 
der Tragstäbe 
<6 cmYm.' 
A 
> 6 cmim 
18.6.4.3 
vorwiegend ruhende 
Belastung 
18.6.4 Übergreifungsstöße geschweißter 
Betonstahlmatten 
18.6.4.1 Ausbildung der Stöße 
von Tragstäben 
Es werden Ein-Ebenen-Stöße (zu stoßende Stäbe liegen 
nebeneinander) und Zwei-Ebenen-Stöße (zu stoßende 
Stäbe liegen übereinander, siehe Bild 19) unterschieden, 
Die Anwendung dieser Stoßausbildungen ist in Tabelle 22 
geregelt. 
18.6.4.2 Ein-Ebenen-Stöße sowie Zwei- 
Ebenen-Stöße mit bügelartiger 
Umfassung der Tragbewehrung 
Geschweißte Betonstahlmatten aus gerippten Stäben 
dürfen nach den Regeln für gerippte Stäbe nach den Ab- 
schnitten 18.6.2, Absätze 1, 4 und 5, und 18.6.3 gestoßen 
werden. Die Übergreifungslänge l; nach Gleichung (24) 
ist jedoch ohne Berücksichtigung der angeschweißten 
Querstäbe zu berechnen. Bei Doppelstabmatten ist der 
Beiwert a; für den dem Doppelstab querschnittsgleichen 
Einzelstabdurchmesser dsv= ds V2 zu ermitteln. Für 
die Quer- bzw. Umfassungsbewehrung im Stoßbereich 
gilt Abschnitt 18.6.3.4. 
18.6.4.3 Zwei-Ebenen-Stöße ohne bügel- 
artige Umfassung der Trag- 
bewehrung 
Die Stöße sind möglichst in Bereichen anzuordnen, in 
denen die Bewehrung nicht mehr als 80 % ausgenutzt 
wird. Ist diese Forderung ‚bei Matten mit einem Beweh- 
rungsquerschnitt as = 6 cm2/m nicht einzuhalten und ein 
Nachweis zur Beschränkung der Rißbreite erforderlich 
(siehe Abschnitt 17.6.1), muß dieser an der Stoßstelle 
mit einer um 25 % erhöhten Stahlspannung unter Dauer: 
last geführt werden. 
Geschweißte Betonstahlmatten mit einem Bewehrungs- 
querschnitt as=12 cm?2/m dürfen stets in einem Quer- 
schnitt gestoßen werden. Stöße von Matten mit größerem 
Bewehrungsquerschnitt sind nur in der inneren Lage bei 
mehrlagiger Bewehrung zulässig, wobei der gestoßene 
Anteil nicht mehr als 60 % des erforderlichen Bewehrungs- 
querschnittes betragen darf. 
Bei mehrlagiger Bewehrung sind die Stöße der einzelnen 
Lagen stets mindestens um die 1,3fache Übergreifungs- 
länge in Längsrichtung gegeneinander zu versetzen. 
Eine zusätzliche Querbewehrung im Stoßbereich ist nicht 
erforderlich. 
Die Übergreifungslänge I% von zugbeanspruchten ge- 
schweißten Betonstahlmatten aus gerippten Stäben (siehe 
Bild 19 a)) ist nach Gleichung (24) zu ermitteln, wobei a; 
stets mit 1,0 einzusetzen und der Beiwert a; durch Ajm 
nach Gleichung (25) zu ersetzen ist. 
. RN (25a) 
Verbundbereich TI : aim: = 0,5+ 7 22 
Verbundbereich II: ajmır = 0,75. aümı 21,0 (25 b) 
Dabei ist a; der Bewehrungsquerschnitt der zu stoßenden 
Matte in cm2/m. 
Die Übergreifungslänge von zugbeanspruchten geschweiß- 
ten Betonstahlmatten aus glatten oder profilierten Stäben 
muß mindestens demjenigen Maß entsprechen, das sich 
aufgrund der im Stoßbereich erforderlichen aämı: 1 Wwirk- 
samen Querstäben je Matte (m nach Gleichung (23)) er- 
gibt, wobei ajmı: % auf ganze Zahlen aufzurunden ist. Als 
wirksam gelten sich gegenseitig abstützende ange- 
schweißte Querstäbe mit einem Abstand nach Bild 19 b). 
Die Übergreifungslänge für Matten aus Rippenstäben darf 
jedoch nicht unterschritten werden. 
m 
Do 
Luz A 
AA 
U 
a) Gerippte Stäbe 
250; 
=> 
An, ® wirksamer Querstab 
SE 5 
A lt 
— A 
; 
b) 
Glatte oder profilierte Stäbe (Beispiel mit fünf wirk- 
samen Querstäben im Übergreifungsbereich) 
Bild 19. Beispiele für Übergreifungsstöße von geschweiß- 
ten. Betonstahlmatten in zwei Ebenen (Zugstoß) 
Die Übergreifungslänge von druckbeanspruchten ge- 
schweißten Betonstahlmatten muß mindestens lg (siehe 
Abschnitt 18.5.2.1) betragen.
	        

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