Digitale Landesbibliothek Berlin Logo Full screen
  • -50
  • -20
  • -5
  • Next image
  • +5
  • +20
  • +50
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment
  • Facebook Icon
  • Twitter Icon

Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Issue1973 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Issue1973 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Other titles:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Publication:
Berlin, 1953 - 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Volume

Publication:
1973
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434180
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
23. März 1973
Publication:
, 1973-03-23

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Issue1973 (Public Domain)
  • 23. März 1973
  • 17. April 1973
  • 30. April 1973
  • 2. Juli 1973
  • 5. Juli 1973
  • 9. Juli 1973
  • 1. August 1973
  • 21. August 1973
  • 21. August 1973
  • 18. Oktober 1973
  • 27. September 1973
  • 27. September 1973
  • 20. November 1973
  • 19. Dezember 1973

Full text

Ausgegeben am 23. 3. 197: 
Dienstblatt des Senats von Bervin 
Teil VI Bäu- und Wohnungswesen 
VI/1973 
Seite 1 
Nr. 1 
Inhalt 
Nr. 1 
Richtlinien über die Vergabe von Wohnungen, die mit Hilfe von ERP-Mitteln für zuwandernde Füh- 
rungskräfte der Berliner Wirtschaft erstellt worden sind ...... - rn 
Ausführungsvorschriften zu $ 15 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) hier: Mitwirkung des 
Ausschusses für Außenwerbung — AfA — in Fragen der Gestaltung‘ von Werbeanlagen .......... 
Ausführungsvorschriften zu 8 7 des Berliner Straßengesetzes über Technische Lieferbedingungen 
für Mineralstoffe im Straßenoberbau (Einführung TL Körnungen) ....... a 
Ausführungsvorschriften zu $ 7 des Berliner Straßengesetzes über den Bau von Fahrbahndecken 
aus Beton (Einführung TV Beton 72) ...........- Va 
Gemeinsame Richtlinien über die gemeinsame Besichtigung der Schulen durch die Bauaufsichts- 
ämter und die Eigenunfallversicherung Berlin — EUV - ....- we a 
Rundschreiben über den Fundstellennachweis bauaufsichtlich eingeführter technischer Baubestim- 
MÜNZEN been nenn A WEM eK m 
Ausführungsvorschriften zu 8 85 Abs.1 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) über die. Beteili- 
gung der Wasserbehörde bei der Behandlung von Bauanträgen zum Errichten ‚oder Ändern von 
Anlagen für Abwasser und Niederschlagwasser ... £+ 
Richtlinien über die Erstattung von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen in der 
Umgebung des Flughafens Tegel ........ 
Amtliche Mitteilung 
Seite 1 
Seite 2 
Nr. 2 
Nr. 3 
Seite 2 
Seite 2 
Seite 4 
Nr. 4 
Nr. 5 
Nr. 6 
Seite 5 
Nr. 7 
Seite 11 
Nr. 8 
Seite 13 
Seite 14 
———>— = BauWohn IV a A — 3111-6811/800 7a 7 0m9 
‚ VI-1_ | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4586 | 6.12.1972 | 
ABl. S. 44 
3.3. Das Familieneinkommen darf in der Regel den Betrag 
von 27 600,— DM jährlich zuzüglich 13 200,— DM für 
den Ehegatten und 10 200,— DM für jeden anderen, 
zur Familie des Wohnungsuchenden rechnenden An- 
gehörigen nicht überschreiten. Die Einkommensgrenze 
erhöht sich um jeweils 10 200,— DM für jede zum 
Haushalt gehörende Person, die schwerbehindert oder 
einem Schwerbehinderten gleichgestellt ist. 
Familieneinkommen im Sinne dieser Richtlinien ist bei 
Alleinstehenden das Jahreseinkommen, bei Familien 
der Gesamtbetrag der Jahreseinkünfte des Haushalts- 
vorstandes und der zu seiner Familie rechnenden An- 
gehörigen ($ 8 Zweites Wohnungsbaugesetz). Bei der 
Feststellung des Familieneinkommens sind die Vor- 
schriften des 8 25 Abs.2 des Zweiten Wohnungsbau- 
gesetzes entsprechend anzuwenden. 
Die Wohnungsuchenden müssen durch eine Bescheini- 
gung des Landesamtes für Wohnungswesen nach Num- 
mer 2 Abs.3 Buchst.a der Förderungsrichtlinien für 
steuerbegünstigte Wohnungen 1972 vom 8. März 1972 
oder in der jeweils geltenden Fassung nachweisen, daß 
sie zum begünstigten Personenkreis nach Nummer 3.3 
gehören und welche Wohnungsgröße für sie angemes- 
sen ist. 
Die anzubietende Wohnung darf ihrer Raumzahl nach 
die in der Bescheinigung nach Nummer 3.4 bestätigte 
angemessene Wohnungsgröße nicht überschreiten. 
Für Wohnungen mit mehreren Wohnräumen sollen in 
der Regel Alleinstehende oder 2-Personenhaushalte nur 
berücksichtigt werden, wenn sich keine mietbereiten 
Familien mit Kindern finden lassen. 
Von mehreren für eine Wohnung in Betracht kommen- 
den Wohnungsuchenden ist derjenige zu berücksichti- 
gen, der nach seiner Dringlichkeit für den Berliner 
Arbeitsmarkt, nach der Dauer seines Aufenthaltes in 
Berlin und nach seinen derzeitigen Wohnverhältnissen 
das dringendste Wohnbedürfnis hat. 
Kein Wohnungsuchender hat einen Rechtsanspruch auf 
Ausübung des Besetzungsrechtes zu seinen Gunsten. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung 
vom 1. November 1972 in Kraft. Sie treten am 31. Ok- 
tober 1977 außer Kraft. 
Schwedler 
An das Landesamt für Wohnungswesen 
nachrichtlich 
an die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
Richtlinien 
über die Vergabe von Wohnungen, 
die mit Hilfe von ERP-Mitteln 
für zuwandernde Führungskräfte 
der Berliner Wirtschaft erstellt worden sind 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt: 
Wohnungen, die gemäß den zwischen dem ERP-Sonder- 
vermögen, vertreten durch den Bundesschatzminister, 
und dem Land Berlin, vertreten durch den Senator für 
Finanzen, geschlossenen Darlehensverträgen vom 16./ 
24. September 1965 und 26. September / 24. Oktober 
1966 mit Mitteln des ERP-Sondervermögens finanziert 
wurden, sind bestimmt für Wohnungsuchende, die aus 
anderen Bundesländern für unbestimmte Zeit nach 
Berlin zuziehen und als Arbeitnehmer in Berlin eine 
Beschäftigung aufnehmen. 
Das Besetzungsrecht für die in Nummer 1 genannten! 
Wohnungen wird vom Landesamt für Wohnungswesen 
ausgeübt. 
In Wahrnehmung des Besetzungsrechtes sollen dem 
Verfügungsberechtigten nur Wohnungsuchende benannt 
werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: 
3.1. Die Wohnungsuchenden müssen als Arbeitnehmer in 
der gewerblichen Wirtschaft in Berlin tätig sein; sie 
sollen die Stellung einer mittleren oder gehobenen Füh- 
rungskraft oder eine gleichwertige Position innehaben. 
Die Wohnungsuchenden sollen nicht zum begünstigten 
Personenkreis nach $ 5 des Wohnungsbindungsgesetzes 
1965 gehören.
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Volume

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Issue

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Volume

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Issue

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

1973.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.