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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1967 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Other titles:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Publication:
Berlin 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1967
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15432113
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
2. August 1967
Publication:
, 1967-08-02

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1967 (Public Domain)
  • 9. Februar 1967
  • 8. März 1967
  • 9. März 1967
  • 13. März 1967
  • 15. März 1967
  • 4. April 1967
  • 5. April 1967
  • 17. April 1967
  • 16. Mai 1967
  • 18. Juli 1967
  • 2. August 1967
  • 22. August 1967
  • 31. August 1967
  • 7. September 1967
  • 28. September 1967
  • 10. Oktober 1967
  • 17. Oktober 1967
  • 14. November 1967
  • 11. Dezember 1967
  • 27. Dezember 1967

Full text

Ausgegeben am "2.8.1967 
V1/1967 
° Seite 89. 
1 e ı % ® 
Dienstblafit des senmarsvon-Berlin NrL28 
® . 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
Inhalt 
Nr. 28 Richtlinien über Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und Abrechnung von öffentlichen Ab- 
räumungs- und Sprengarbeiten sowie Munitionsbergungen ........:. _-. : ..... Seite 89 
A BauWohn IV F 22 dr aan (Dbl. I1/1961 Nr. 41, Dbl. 1/1965 Nr. 71 und DbIl. VI/1961 
|_V1-28 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4811 —- | 6.6.1967 | Nr. 56, Dbl. V1/1965 Nr. 29) bestimmen in Abschnitt I, 
daß etwa notwendige Ergänzungen des Einzelfalles 
An die Bezirksämter — BauWohn — nur in den Besonderen Vertragsbedingungen vorzu- 
. . sehen sind. Bei Ergänzungen der Besonderen Vertrags- 
nachrichtlich bedingungen ist jeweils nach Maßgabe der Weiteren 
an den Präsidenten des Rechnungshofes Bedingungen in den Anlagen 1 bis 3 zu verfahren. 
die Eigenbetriebe 
die Eigengesellschaften Vor der Ausschreibung der Abräumungsmaßnahme ist 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, zu prüfen, ob an den abzuräumenden Objekten aus 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist ihrer Entstehungszeit stammende Baustoffe oder Bau- 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen teile, wie Dachziegel, Verblendsteine, Tür- und Fen- 
des öffentlichen Rechts sterbeschläge, Fassadenzierrat aus Stein oder Stück, 
schmiedeeiserne Gitter oder sonstige Kunstschmiede- 
Richtlinien arbeiten vorhanden sind. Werden solche Baustoffe oder 
zn Bauteile festgestellt, so ist in jedem Fall meine Unter- 
über abteilung II D -- Denkmalpflege — fernmündlich zu 
Ausschreibung, Vergabe, Durchführung und benachrichtigen. 
Abrechnung von öffentlichen Abräumungs- und 5 Die Bewirtschaftung der Haushaltsmittel für die Ab- 
= s x“. räumung wird für das jeweilige Rechnungsjahr beson- 
Sprengarbeiten SOWI6 Munitionsbergungen ders festgelegt. Mit dem Antrag zur Auftragsermäch- 
. S tigung — zweifach — sind die geprüften Submissions- 
Auf Grund des 8 6 Abs. 2 Buchst. b AZG wird bestimmt‘ unterlagen (Angebot des Bieters, der den Zuschlag 
N erhalten ‘soll, und Gegenüberstellungen bzw. Auswer- 
I. Grundsätze tung der eingegangenen Angebote) und die Bau- 
ı Grundlagen für die öffentliche Abräumung sind beschreibung (Anlage 4) — einfach — mir — IV F — vor- 
4 s % nr ES zulegen. In der Baubeschreibung ist unter V d der 
a) das Gesetz über die Abräumung von Trümmer“ geschätzte Ziegelbrocken-/Kalkbruchsteinanfall multi- 
grundstücken (Enttrümmerungsgesetz) vom 25. No- plizier tmit dem Einheitspreis von 6,— DM einzusetzen 
vember 1954 (GVBl. S. 654), und der Angebotssumme zuzuschlagen. 
b) die Ausführungsvorschriften zum Enttrümme- 
rungsgesetz vom 15. März 1966 (ABl. S. 487, Dbl. I/ f Ergeben sich während der Ausführung der Abräu- 
1966 Nr. 31 und Dbl. VI/1966 Nr. 14), mungsarbeiten Massenerhöhungen, so ist mir — IV F- 
die Richtlinien zur Übernahme der Kosten für Ab- eine Nachtragsbaubeschreibung für das Bauvorhaben 
bruch- und Abräumungsarbeiten, die im Zuge bau- einzureichen, aus der die genauen Ermittlungen der 
licher Maßnahmen der öffentlichen Hand auszu- Mehrkosten hervorgehen. Ändern sich die Abräu- 
führen sind, vom 11. November 1958 (Dbl. VI/1958 mungsmassen um mehr als 10%, so sind die hierfür 
Nr. 54, verlängert durch Dbl. VI/1964 Nr. 12). SR Bestimmungen der VOB Teil B $ 2 zu be- 
achten. 
Eine öffentliche Abräumung kommt ferner in Betracht 
auf Grund von 7 Nach Fertigstellung und Abrechnung jeder Abräu- 
d) Anträgen privater Grundstückseigentümer auf mungsmaßnahme ist mir — IV F— ein Abschlußbericht 
Maßnahmen, die das Enttrümmerungsgesetz nicht nach dem Muster der Anlage 5 zuzuleiten. 
bestimmt, die sich jedoch aus den jeweiligen Er- Nach Nr.10.104 der Weiteren Bedingungen hat der 
läuterungen im Haushaltsplan ergeben, Auftragnehmer für Abräumungsarbeiten dem Auf- 
e) Ersuchen des Polizeipräsidenten in Berlin auf Mu- traggeber Stundennachweise einzureichen. Die Stun- 
nitionsbergungsarbeiten, dennachweise sind auszuwerten und nach Beendigung 
2. Anträgen von den Grundstückseigentümern auf der Arbeiten für die Angaben im Abschlußbericht zu 
Beseitigung ehemaliger militärischer oder Luft- verwenden. Damit der Ablauf der Baustelle jederzeit 
schutzanlagen, sofern diese Anlagen zerstört sind überprüft und nach Abschluß der Arbeiten beurteilt 
oder wenn das. Bauaufsichtsamt und der Senator werden kann, ist für jede Baustelle ein Bautagebuch 
für Inneres gegen die Beseitigung keine Bedenken zu führen; darin sind u.a. auch die für den Abschluß- 
erheben. bericht erforderlichen Feststellungen laufend einzutra- 
gen, Die eingesetzten Großgeräte sind mit zu erfassen. 
Bei Abräumungsarbeiten nach c) bis f) sind die Aus- Die Arbeitsweise der Geräte, die mit ihnen erzielten 
führungsvorschriften zum Enttrümmerungsgesetz Leistungen, längere Stilliegezeiten und die Gründe 
sinngemäß anzuwenden. hierfür sind während der Durchführung der Arbeiten 
laufend festzustellen und nach Abschluß der Arbeiten 
Für die Ausschreibung, Vergabe und Abrechnung der in dem Abschlußbericht aufzunehmen. Dieser Ab- 
Abräumungs- und Munitionsbergungsarbeiten gelten schlußbericht (Anlage 5) sowie eine weitere Meldung 
die Grundsätze über die Vergabe von Aufträgen der der abgeräumten Grundstücke für die Sanierung (An- 
Verwaltung von Berlin (Dbl. 11/1961 Nr.33, Dbl. VI/ lage 6) sind mir -- IV F — umgehend zuzustellen. 
1961 Nr. 37) und die hierzu erlassenen Durchführungs- 
bestimmungen, soweit sie sich auf Bauleistungen be- N & 
ziehen II. Einzelbestimmungen 
Die Verwaltungsvorschriften über die Einführung ein- ® N RES Pi abzuräumenden Grundstücken auf 
heitlicher Verdingungsunterlagen Berlins für die Ver- P © Ü 
gabe von Bauleistungen vom 17. Oktober 1961 in der Die auftragvergebende Dienststelle hat bei der Über- 
Fassung der Verwaltungsvorschriften vom 1. Juni 1965 prüfung von Baugelände auf Munitionsreste aus der
	        

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