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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1963 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1963
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15433391
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
22. Januar 1963
Erschienen:
, 1963-01-22

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1963 (Public Domain)
  • 21. Januar 1963
  • 22. Januar 1963
  • 6. Februar 1963
  • 7. Februar 1963
  • 11. März 1963
  • 27. März 1963
  • 22. April 1963
  • 7. Mai 1963
  • 17. Mai 1963
  • 24. Juni 1963
  • 5. Juli 1963
  • 11. Juli 1963
  • 17. Juli 1963
  • 4. September 1963
  • 23. September 1963
  • 14. Oktober 1963
  • 23. Oktober 1963
  • 13. Dezember 1963
  • 17. Dezember 1963
  • 30. Dezember 1963

Volltext

Ausgegeben am 22. 1. 1963 
Dienstblatt des’s 
Teil VI 
Ana 
Dit TALENT 
a CT LTG 3 
Ehnats vo n Berfin 
Bau- und Wohnungswesen 
V1/1963 
Seite 5 
Nr. X 
Inhalt: 
Nr. 7 
Verbesserungsvorschläge; hier: Befristeter Vorschlagswettbewerb zur Förderung von Winterbau- 
maßnahmen. rd rm Ai Zinn et “A e bareniee ta eh  Kirln age delle ZN SC“ a 
Änderung der Richtlinien für den Austausch zwischen billigeren Wohnungen des Wohnungsbestandes 
und neuerrichteten Wohnungen des öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbaues (Umsetzaktion) 
vom. 28. August 1961 (Dbi: VLI/1960 Nr: 44) EU N DET 
Dienst- und Werkdienstwohnungen;‘ hier: Diensteinzelzimmer ............... FE 
Nr. 8 
Seite 5 
Nr. 9 
Seite 7 
Seite 9 
I va-7 
Inn — Org.Ref. 1 — 0620/3 Sn 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4086 — [11.1.1963 ] 
BauWohn I A 1 — 6003/10 Dbl 1/1963 
Fernruf: 87 05.91 — (95) 5261 — Nr. 9 
einem Angehörigen der Senatsverwaltung für Bau- 
und Wohnungswesen der Fachrichtung Bauinge- 
nieurwesen, 
einem vom Präsidenten des Rechnungshofs von 
Berlin zu benennenden Mitglied, 
einem vom Hauptpersonalrat zu benennenden Mit- 
glied, 
einem vom Rat der Bürgermeister zu bestimmenden 
Vertreter der Bezirksverwaltungen, 
g) einem Angehörigen der Senatsverwaltung für In- 
neres, 
einem Angehörigen der Senatsverwaltung für Ver- 
kehr und Betriebe. 
(2) Für die Mitglieder des Prüfungsausschusses nach 
Absatzl Buchstaben d bis h ist je ein Vertreter zu 
benennen. 
(3) Dazu tritt als weiteres stimmberechtigtes Mitglied 
ein Angehöriger der Abteilung der Senatsverwaltung 
für Bau- und Wohnungswesen, in deren Zuständigkeits- 
bereich der jeweils zu behandelnde Vorschlag fällt 
(4) Die unter Absatz 1 Buchstaben b, c, g und h und 
die unter Absatz 3 bezeichneten Mitglieder des Prü- 
fungsausschusses sowie deren Vertreter werden von 
dem jeweiligen Behördenleiter benannt. 
e) 
Rundschreiben 
an die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden und nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Verbesserungsvorschläge; 
hier: Befristeter Vorschlagswettbewerb 
zur Förderung von Winterbaumaßnahmen 
Durchführung eines Vorschlagswettbewerbs 
In der Überzeugung, daß die Angehörigen des öffent- 
lichen Dienstes, insbesondere die der technischen Ver- 
waltungszweige, die aus ihrer täglichen Arbeit ge- 
wonnenen Erfahrungen in Form von Anregungen den 
technischen Dienststellen nutzbar machen werden, wird 
ein befristeter Wettbewerb 
ausgeschrieben. 
Wettbewerbsgebiet 
Das Wettbewerbsgebiet erstreckt sich auf alle An- 
regungen, die zur Förderung von wirksamen Winter- 
baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau beitragen. 
Einreichung der Vorschläge 
(1) Vorschläge, die zum Wettbewerb eingereicht wer- 
den, müssen für den Winter 1962/63 möglichst um- 
gehend, für den Winter 1963/64 bis zum 31. Oktober 
1963 eingegangen sein. 
(2) Jeder Vorschlag ist unmittelbar dem Senator für 
Inneres — Org.Ref. — unter deutlicher Angabe des Stich- 
worts „Vorschlag — Winterbau“ einzureichen. 
Belohnung der Vorschläge 
Für angenommene Vorschläge werden nach Entschei- 
dung des Prüfungsausschusses Geldbelohnungen ge- 
währt. Die Geldbelohnung beträgt mindestens 40,— DM. 
Verfahren 
(1) Für die Durchführung des Wettbewerbs gelten im 
übrigen, insbesondere hinsichtlich Teilnahmeberechti- 
gung, Prüfung und Entscheidung sowie Veröffent- 
lichung der Vorschläge, die Bestimmungen über Vor- 
schläge zur Vereinfachung der Arbeit der öffentlichen 
Verwaltung und Betriebe Berlins in der nachstehend 
abgedruckten Fassung vom 3.März 1961 (Dbl 1/1961 
Nr. 25) mit der Maßgabe, daß der Prüfungsausschuß 
gebildet. wird aus 
a) dem Senatsdirektor beim Senator für Bau- und 
Wohnungswesen als Vorsitzendem, 
?) einem Angehörigen der Senatsverwaltung für Bau- 
und Wohnungswesen der Fachrichtung Hochbau, 
der im Behinderungsfalle den Vorsitzenden vertritt, 
In Vertretung 
Luster 
2 
Anlage 
Bestimmungen 
über Vorschläge zur Vereinfachung der Arbeit 
der öffentlichen Verwaltung und Betriebe Berlins 
in der Fassung vom 7. März 1961 
(DbI 1/1961 Nr. 25) 
I. Allgemeines 
(1) Die Berliner Verwaltung ist von jeher bestrebt, 
den ständigen Zuwachs an Aufgaben durch Rationali- 
sierungsmaßnahmen. aufzufangen und den Geschäfts- 
betrieb möglichst einfach und übersichtlich zu gestal- 
ten, um die Aufgaben mit dem geringsten Aufwand an 
Arbeit und Geld zu erfüllen. Sie bedarf dazu der tätigen 
Mithilfe jedes einzelnen Arbeiters, Angestellten und 
Beamten: Der Erfolg der Bemühungen, die Verwaltung 
und ihre Einrichtungen zu vervollkommnen, zu ver- 
bessern und zu vereinfachen, ist in erster Linie von der 
Bereitwilligkeit der Verwaltungsangehörigen abhängig, 
die an.ihrem Arbeitsplatz gewonnenen Erfahrungen 
und Erkenntnisse dazu beizusteuern. 
(2) Jeder Beamte, Angestellte und Arbeiter wird da- 
her erneut aufgerufen, bei der Vereinfachung und Ver- 
besserung der Verwaltung und ihrer Einrichtungen 
durch eigene Vorschläge mitzuhelfen. 
(3) Für die Einreichung und Behandlung von Ver- 
besserungsvorschlägen gelten die nachstehenden Be- 
stimmungen. 
& 
+ 
2,
	        

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