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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1962
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15433294
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
26. Oktober 1962
Erschienen:
, 1962-10-26

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1962 (Public Domain)
  • Fundstellennachweis Teil VI, 1962
  • 8. Januar 1962
  • 28. Februar 1962
  • 19. März 1962
  • 26. März 1962
  • 6. April 1962
  • 19. April 1962
  • 3. Mai 1962
  • 17. Mai 1962
  • 24. Juli 1962
  • 17. August 1962
  • 28. August 1962
  • 29. August 1962
  • 12. September 1962
  • 10. Oktober 1962
  • 11. Oktober 1962
  • 26. Oktober 1962
  • 9. November 1962
  • 11. Dezember 1962

Volltext

Ausgegeben am 26.10.1967 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
VI/1962 
Seite 249 
DE 
Nr. 47 
Nr. 47 
Nr. 48 
Nr. 49 
Nr. 50 
Inhalt 
Rechnungslegung der Berliner Kraft- und Licht (Bewag)-A.G. ......... a 
Verwaltungsvorschriften über die Einführung des Teils 6 — Gußdecken — der Technischen Vor- 
schriften und Richtlinien für den Bau bituminöser Fahrbahndecken — TV bit 6/60 — ........0.000000 
Änderung der Ordnung für Nachweis, Verwaltung und Bewertung des Vermögens und der Schulden 
von Berlin (Vermögensordnung — VermO) ............000007 EEE ee Klar 
Richtlinien für Darlehnssätze nach $ 43 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes ... 
Seite 249 
Seite 251 
Seite 253 
Seite 253 
TE BauWohn VII B 222-6722/00/01 
VI-47__ | Fernruf: 870591 — (95) 6666 — 
An die Bezirksämter — BauWohn — 
nachrichtlich 
an den Rechnungshof von Berlin 
die Behörden und Dienststellen 
der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
Rechnungslegung 
der Berliner Kraft- und Licht (Bewag)-A.G. 
Die Vereinbarung mit der Bewag, wie sie durch Rund- 
verfügung vom 5. April 1957 (Dbl VI/1957 Nr. 23, 1/1957 
Nr. 29, 11/1957 Nr. 16) bekanntgegeben worden ist, wurde 
bereits mehrfach geändert. 
(Dbl VI/1960 Nr. 13, 1/1960 Nr. 18 und 11/1960 Nr. 11 vom 
3. Februar 1960; 
Dbl VI/1960 Nr. 56, 1/1960 Nr. 80 und 11/1960 Nr. 33 vom 
1. September 1960; 
Dbl VI/1961 Nr. 26, 1/1961 Nr. 60 und 11/1961 Nr. 26 vom 
15. Juni 1961.) 
Nachdem eine weitere Änderung eingetreten ist, wird die 
Vereinbarung mit der Bewag nachstehend in der jetzt 
gültigen Fassung bekanntgegeben: 
Die Bewag-Rechnungen enthalten neben der Auftrags- 
bezeichnung folgende Positionen mit dem jeweils zuge- 
hörigen Betrag: 
1. Lieferanten — Rechnungen 
2. Personalkosten 
2. Transportkosten 
. Materialbezüge 
5. Materialrücklieferung 
6. Auslagen 
7. Zuschläge für Verwaltungskosten und Umsatzsteuer 
Zu Pos. 1. 
In dieser Position werden sämtliche Lieferungen und 
Leistungen durch bewagfremde Unternehmer (Nachunter- 
nehmer) erfaßt. Fremdlieferungen oder -leistungen wer- 
den mit den gleichen Beträgen verrechnet, die in den von 
der Bewag geprüften Fremdrechnungen stehen. Den 
Bewagrechnungen werden Drittschriften dieser Fremd- 
rechnungen (in besonderen Fällen Fotokopien) und ein 
Tabellierbogen als Zusammenstellung sämtlicher Fremd- 
rechnungen beigefügt. 
Zu Pos. 2. 
In dieser Position werden die durch das Bewag-Personal 
aufgewendeten Arbeitsstunden verrechnet. Die tatsächlich 
angefallenen Stunden werden zu den für die Bewag gelten- 
den Stundenlohnsätzen berechnet. Diese enthalten bereits 
sämtliche Zuschläge (Krankenversicherung, Altersversor- 
gung, Werkzeugvorhaltung usw.) und werden als Selbst- 
kosten der Bewag anerkannt. 
Den Bewagrechnungen wird als prüfbare Unterlage für 
die in Rechnung gestellten Personalkosten ein Tabellier- 
bogen beigefügt, der die Angabe jedes Namens, der Lohn- 
woche, der für den Auftrag aufgewendeten Stundenzahl, 
der Gehaltsgruppe (Kennziffer) und des Stundenlohnsatzes 
enthält. 
| 8.8. 1962 | 
DbI 1/1962 
Nr. 78 
Db1.11/1962 
Nr. 34 
Zur Zeit gelten für die aufgeführten Gehaltsgruppen die 
in der Anlage 1 aufgeführten Stundenlohnsätze. : 
In dieser Position. werden außerdem die Funktionszulagen, 
die in. dem’ jeweils gültigen Tarifvertrag festgelegt sind, 
verrechnet. Zur Zeit gelten die in der Anlage 2 aufgeführ- 
ten Sätze. 
Zu Pos. 3, 
In dieser Position werden sämtliche Transportkosten, die 
zur Erfüllung des Auftrages notwendig waren, nach dem 
Bewag-Fuhrparktarif verrechnet. Zur Zeit gilt der in der 
Anlage 3 aufgeführte Fuhrparktarif. 
Zur Abdeckung von Kapital- und Raumkosten wird ein 
10%iger Aufschlag auf die zu verrechnenden Kosten er- 
hoben, 
Den Bewagrechnungen werden Durchschriften der Trans- 
portkostenbelege und ein Tabellierbogen als Zusammen- 
stellung sämtlicher Transportkosten beigefügt. 
Die Gesamtkosten setzen sich demnach im Regelfall wie 
folgt zusammen: 
1. km-Preis 
2. Stundenpreis für die Vorhaltung 
3. Lohnstunden-Verrechnungspreis der Gehaltsgruppe 6, 
falls das Fahrpersonal vom Fuhrpark der Bewag 
gestellt wird. 
10%iger Aufschlag auf die Gesamtkosten. 
Zu Pos. 4. 
Bei dieser Position werden sämtliche von den Lagern der 
Bewag für die Durchführung des erteilten Auftrages be- 
zogenen Materialien zu den Lager-Verrechnungspreisen der 
Bewag‘ verrechnet. Die Lager-Verrechnungspreise berech- 
nen sich nach den jeweiligen Tagespreisen. Für Kabel- und 
NE-metallintensive Materialien werden Tagespreise und 
nicht die Lager-Verrechnungspreise in Rechnung gestellt. 
Als prüfbare Unterlage werden zu dieser Position die 
Durchschriften der Lieferscheine für Materialbezug bei- 
gefügt, die im einzelnen die Materialbezeichnung, die be- 
zogene Menge sowie den Lager-Verrechnungs- bzw. Tages- 
preis enthalten. Ferner wird eine Zusammenstellung sämt- 
licher Lieferscheine mit den Gesamtbeträgen auf einem 
Tabellierbogen beigefügt. Für Kleinmaterialverbrauch, der 
nicht einzeln gebucht wird, darf auf dem Tabellierbogen ein 
Betrag, der max. 1% des berechneten Materialwertes be- 
trägt, hinzugesetzt werden. 
Zu Pos. 5. 
In dieser Position werden die Material-Rücklieferungen 
(Gutschriften), wie zuviel bezogenes Material, wiederver- 
wendungsfähiges Altmaterial und Schrott verrechnet. Zuviel 
bezogenes Neumaterial wird nach den jeweiligen Lager- 
Verrechnungspreisen bzw. Tagespreisen verrechnet. Wieder- 
verwendungsfähiges Gebrauchtmaterial wird mit 50% der 
Verrechnungspreise für Neumaterial berechnet. Schrott ist 
nach ‚den. jeweiligen Marktpreisen gutzuschreiben. Als 
Unterlagen werden der Bewagrechnung Durchschriften der 
Rücklieferscheine für Materialrücklieferungen beigefügt, 
die im ‚einzelnen die Materialbezeichnung, ‚die gelieferte 
Menge sowie den Verrechnungspreis für 10 Einheiten ent- 
halten. Außerdem ist ein Tabellierbogen beigefügt, der eine 
Zusammenstellung der Rücklieferscheine sowie. der Ge- 
samtbeträge enthält.
	        

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