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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1961
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434809
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
6. September 1961
Erschienen:
, 1961-09-06

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1961 (Public Domain)
  • 6. Januar 1961
  • 20. Januar 1961
  • 1. Februar 1961
  • 9. März 1961
  • 20. März 1961
  • 5. April 1961
  • 4. Mai 1961
  • 7. Juni 1961
  • 13. Juli 1961
  • 4. August 1961
  • 22. August 1961
  • 6. September 1961
  • August 1961
  • 12. September 1961
  • 26. September 1961
  • 3. Oktober 1961
  • 23. Oktober 1961
  • 6. November 1961
  • 8. November 1961
  • 7. Dezember 1961
  • 11. Dezember 1961
  • 13. Dezember 1961
  • 29. Dezember 1961

Volltext

VI/1961 
Seite 130 | 
Anlage 6 
Nr. 36 
Muster 
‚Festsetzung des Zwangsmittels — Ausführung durch das Bezirksamt —) 
Behördenbezeichnung 
Geschäftszeichen: 
Zustellungsurkunde! 
Empfangsbekenntnis 
An den 
Eigentümer des Hauses .. 
Henn tneee 
zu Händen des bevollmächtigten Verwalters 
He ee ne 
Berlin rer te 
Str. / PL. NT a 
Betr.: Ausführung von Instandsetzungsarbeiten (Instandhaltungsarbeiten) im (am) Hause 
Berlin-......... 
Str. / Pl. NT 
Vorgang: Unsere Anordnung vom 
Nachdem Sie — unsere Anordnung VOM Aue A unbeachtet gelassen haben — es ausdrücklich 
abgelehnt haben, die Instandsetzungsarbeiten auszuführen — setzen wir das in der Anordnung angedrohte Zwangs- 
mittel fest und werden folgende Instandsetzungsarbeiten selbst ausführen lassen: 
L£d. | 
Nr. 
Genaue Bezeichnung der Arbeiten 
Vorschläge für die Durchführung 
Geschätzter 
Kostenbetrag 
Zur Deckung der Kosten nebst 4% Zinsen haben wir angeordnet, daß die im nachstehenden Verzeichnis genannten 
Mieter den dort angegebenen Teil des Mietzinses nicht an den Vermieter, sondern an uns zahlen. Der an uns zu ent- 
riehtende Teil des Mietzinses übersteigt nicht die in 8 31 Abs.1 des Ersten Bundesmietengesetzes für die Einbehaltung 
festgelegte Höchstgrenze von 50 v.H. der jeweils fälligen Miete abzüglich der in $ 7 Abs.1 Satz 2 Nr.1—5 des Ersten 
Bundesmietengesetzes genannten Beträge. Die Mieter sind benachrichtigt worden. Diese Festsetzung gilt bis zu ihrer 
Aufhebung. 
Soweit wir auf Grund dieser Verfügung einen Teil des Mietzinses in Anspruch nehmen, erlischt der Anspruch des Ver- 
mieters. Dies gilt auch, wenn die Mieten abgetreten, verpfändet, gepfändet oder beschlagnahmt sind oder werden. 
Gegen diese Verfügung ist der Widerspruch zulässig, soweit es sich um die Festsetzung der Leistung .des Kosten- 
betrages handelt. Er ist innerhalb eines. Monats vom Tage der Zustellung dieser Verfügung an schriftlich oder zur 
Niederschrift beim Bezirksamt... -- „VON Berlin, Abt. Bau- und Wohnungswesen 
— Wohnungsamt —, Berlin-............ . Be SL ENT 
zu erheben. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist der Zeitpunkt des Eingangs der Widerspruchs- 
Schrift Dei Alm Ne er ters 
Im Interesse der beschleunigten Durchführung des Widerspruchsverfahrens soll dem Widerspruch eine Abschrift bei- 
gefügt werden. 
Im Auftrage
	        

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