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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1960 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1960 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1960
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Fußnote:
Fehlende Seiten: 141-143
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431912
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
29. Dezember 1960
Erschienen:
, 1960-12-29

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1960 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil VI, 1960
  • 15. Januar 1960
  • 19. Februar 1960
  • 11. März 1960
  • 31. März 1960
  • 30. April 1960
  • 5. Mai 1960
  • 14. Mai 1960
  • 7. Juli 1960
  • 20. Juli 1960
  • 2. August 1960
  • 9. August 1960
  • 16. August 1960
  • 1. September 1960
  • 21. September 1960
  • 11. Oktober 1960
  • 24. Oktober 1960
  • 3. November 1960
  • 2. Dezember 1960
  • 5. Dezember 1960
  • 21. Dezember 1960
  • 29. Dezember 1960

Volltext

Ausgegeben am 29. 1271960 vI/1960 
® 
Dienstblatt des senars VOonTBEFTIR —_‚ 
N Nr. 68—69 
° 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
En haltet: 
Nr.68 Förderungsmaßnahmen „Besser und schöner wohnen“ und „J unge Familie“ Lara Seite 247 
Nr.69 . Lohntarifvertrag für das Berliner Rolladen- und Jalousiebauer-Handwerk 414 Seite 247 
| vI68 BauWohn IV D 3 15.12 19608 Auf die Bereitstellung einer Austauschwohnung kann 
VI-68 | Fernruf: 87 05 91 — (95) 4854 — | 15. 12. 1960] verzichtet werden zugunsten von Personen, die in La- 
5 U ABI gern, Baracken, Bunkern, Nissenhütten oder ähnlichen, 
An die Bezirksämter — BauWohn — nicht dauernd für Wohnzwecke geeigneten Unterkünf- 
die Behörden und-Dienststellen der Hauptverwaltung ten untergebracht sind, wenn diese Unterkünfte nicht 
die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin wieder für Wohnzwecke benutzt werden. 
nachrichtlich . Der Nachweis, daß eine. Austauschwohnung frei- 
an den Rechnungshof von Berlin gemacht wird oder auf die Bereitstellung einer Aus- 
en tauschwohnung verzichtet werden kann, ist-durch Vor- 
Förderungsmaßnahmen lage einer Bescheinigung der Gemeinde- bzw. Amts- 
„Besser und schöner wohnen“ und „Junge Familie“ verwaltung zu erbringen. 
Der Bundesminister für Wohnungsbau hat am 9. November I.4 Abs.1l: 
1960 die Richtlinien für die Zinsverbillgung von Darlehen Durch Zinszuschüsse verbilligungsfähig sind Abzahlungs- 
im Rahmen der Förderungsmaßnahmen „Besser und schö- darlehen von Kreditinstituten (Abschn. III Abs.1 Satz 1) 
ner wohnen“ und „Junge Familie“ vom 15. Juni 1960 (ABl bis zum Betrage von 4 000,— DM. Dieser Betrag ermäßigt 
S. 955: Dbl VI Nr. 50) geändert. sich in den Fällen des Ausbaues oder der Erweiterung eines 
M ; : ; z bestehenden Familienheimes (Ziff. 1 Buchst. c) ‚auf 
Nachstehend — Anlage — gebe ich diese im Bundesanzeiger Te , = e 
Nr.224 vom 19. November 1960 veröffentlichte Änderung 2500,— DM; das gleiche gilt für Anträge Alleinstehender, 
bekannt zu deren Haushalt Familienangehörige im Sinne des 88 
; Schwedler Abs.2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes nicht gehören. 
Die Darlehen sind längstens in 10 Jahren zu tilgen. 
Anlage a 
(BAnz Nr. 224 BauWohn IV B 11 
vom 19. November 1960) i__VI-69 | Fernruf: 87 0591 — (95) 4857 — [14.12.1960 
Anderung der Richtlinien An die Bezirksämter — BauWohn — 
a - z wa die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
für die Zinsverbilligung von Darlehen hachrichtlich 
® .. Tr 1 
im Rahmen der Förderungsmaßnahmen an die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
„Besser und schöner wohnen“ die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
und „Junge Familie“ den Rechnungshof von Berlin 
vom 9. November 1960 . Lohntarifvertrag 
Um die Eigentumsbildung im Wohnungsbau im Rahmen we 
der Förderungsmaßnahme „Besser und schöner wohnen“ für das 
auch nach Änderung des Wohnraumbewirtschaftungs- Berliner Rolladen- und dJalousiebauer-Handwerk 
gesetzes durch das Gesetz über den Abbau der Wohnungs- n r - 
zwangswirtschaft und über ein soziales Miet- und Wohn- Zwischen der Gewerkschaft Holz, Bezirksstelle Berlin, und 
recht vom 23. Juni 1960 (BGBl I S.389) unverändert zu der Rolladen- und Jalousiebauer-Innung Berlin ist der als 
fördern, erhalten die Richtlinien vom 15. Juni 1960 folgende Anlage abgedruckte Lohntarifvertrag abgeschlossen wor- 
Fassung: den. Hiernach erhöhten sich die Stundenlöhne ab 1. Oktober 
1960 und weiter ab 1. April und ab 1. Juli 1961. Die Lohn- 
Überschrift: erhöhung ab 1. April 1961 ist zum größten Teil durch die 
Richtlinien für die Zinsverbilligung von Darlehen im Rah- ab diesem Zeitpunkt vereinbarte Verkürzung der Arbeits- 
men der Förderungsmaßnahmen „Besser und schöner woh- Woche auf 44 Stunden bedingt. 
nen‘ und „Junge Familie“ vom 15. Juni /9. November 1960. Der im Dbl VI/1959 Nr.50 bekanntgegebene Lohntarif 
Einleitung, Satz 2: für das Berliner Rolladen- und Jalousiebauer-Handwerk ist 
S 8, S =. r mit dem 1. Oktober 1960 außer Kraft getreten. 
Mit der Maßnahme „Besser und schöner wohnen“ wird 
gleichzeitig die Umsetzung, mit der Maßnahme „Junge In Vertretung 
TE eündert die Wohnungsbeschaffung für junge Familien Schneevoigt 
.2.a): Anlage 
a) Personen, die im Wege der Umsetzung eine zur Unter- SE g 
bringung einer Familie geeigneten Austauschwohnung Lohntarifvertrag 
freimachen; für das 
EM Berliner Rolladen- und Jalousiebauer-Handwerk 
3; Austauschwohnung TR. Nr. 7204 XVI1/298 
Als Austauschwohnungen kommen in Betracht: Zwischen der 
a) die bis zum 20. Juni 1948 bezugsfertig gewordenen Rolladen- und Jalousiebauer-Innung Berlin einerseits 
Wohnungen, und der 
b) die mit, öffentlichen Mitteln ($3 des Ersten Woh- z n RE 
nungsbaugesetzes, 56. des Zweiten Wohnungsbau- Gewerkschaft‘ Holz, Bezirksstelle Berlin, andererseits 
gesetzes) geförderten Wohnungen. wird der folgende Lohntarifvertrag abgeschlossen:
	        

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