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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1960 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1960 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1960
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Fußnote:
Fehlende Seiten: 141-143
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431912
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
19. Februar 1960
Erschienen:
, 1960-02-19

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1960 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil VI, 1960
  • 15. Januar 1960
  • 19. Februar 1960
  • 11. März 1960
  • 31. März 1960
  • 30. April 1960
  • 5. Mai 1960
  • 14. Mai 1960
  • 7. Juli 1960
  • 20. Juli 1960
  • 2. August 1960
  • 9. August 1960
  • 16. August 1960
  • 1. September 1960
  • 21. September 1960
  • 11. Oktober 1960
  • 24. Oktober 1960
  • 3. November 1960
  • 2. Dezember 1960
  • 5. Dezember 1960
  • 21. Dezember 1960
  • 29. Dezember 1960

Volltext

Bern VI/1960) 
—— _——- n | n . Seite 13 | 
Dienstblaft dest Serarsvon BetTin 
! i Nr. 8—9 
. . 
Teil VI Bau: und Wohnungswesen 
Inhalt: 
Nr. 8 Verlängerung der Geltungsdauer von Verwaltungsvorschriften auf dem Gebiet der städtebaulichen 
Planung Pa FERN ; Le Me Seite 13 
aNr. 9 Mitteilung von Baumaßnahmen an die Finanzämter ....7 Seite 13 
Nr. 10 Dienst- und Werkdienstwohnungen; hier: Ermittlung der Mietwerte und Festsetzung der (Werk-) 
Dienstwohnungsvergütungen ...... ER Seite 14 
Nr.11 “ 1. Änderung der tariflichen Stundenlohnsätze im. Baugewerbe .....000. 000 TEE Seite 15. 
2. Höhere Löhne für das Dekorateur-, Polsterer- und Tapezierergewerbe .... 04 Seite 15 
Nr.12 Richtlinien für den Einsatz der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau 1960 ................ Seite 16 
BauWohn II B 3 - 150-66 - In den Verwaltungsvorschriften 
| VI-8 ] Fernruf: 87 0591 - (95) 4783 - | 6.1. 1960 . . 
- zu4. ist statt „Baupolizei“ zu setzen „Bauaufsicht‘“; 
An die Bezirksämter — BauWohn — . 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung zu 5. ist statt „518 (3) des Planungsgesetzes vom 22.8. 
. r 1949“ jeweils „$ 18 Abs.2 des Planungsgesetzes vom 
nachrichtlich . 22. August 1949 in der Fassung vom 22. März 1956“, 
an. den Rechnungshof von Berlin statt „Baupolizei“ jeweils „Bauaufsicht“ und 
N statt „Baupolizeiamt“ - „B fsi $ ; 
Verlängerung der Geltungsdauer POS AUHASICHTSAMIE ZU Seins 
- zu 6. ist die Anschrift des Leiters des Baudezernates der 
Non Verwaltungsvorschriften Deutschen Bundesbahn: „Berlin-Charlottenburg 9, 
auf dem Gebiet der städtebaulichen Planung Reichskanzlerplatz 7-11, Telefon 920261“ durch die 
. . Anschrift „Berlin SW 61, Hallesches Ufer 74-76, Tele- 
Die Geltungsdauer der folgenden Verwaltungsvorschriften, fon 66 00 31“ zu ersetzen; 
die nach 8 37 des Allgemeinen Zuständigkeitsgesetzes 
— AZG — vom 2. Oktober 1958 (GVBl S. 947) mit Ablauf zu 8, erhält, einem Wunsche des Bundesministers der Finan- 
des 31. Dezember 1959 außer Kraft treten würden, wird zen entsprechend, der Schlußsatz der Bescheinigung 
— vorbehaltlich einer zwischenzeitlichen anderweitigen Re- nachstehende Fassung: 
gelung — bis zum 31. Dezember 1964 verlängert: „Diese Bescheinigung soll als Unterlage für die Prü- 
1. Rundschreiben des Oberbürgermeisters der Reichshaupt- fung dienen, ob ein Anwendungsfall der Verwaltungs- 
stadt Berlin vom 9. September 1937 N DS. /0. 1 oc Bundesministers der Finanzen vom 
$ . „8. „10.1953 über die Berücksichtigung von Schä- 
(Berliner Bau- und Wohnungsrecht Bd. I11-30/11) : 3 : . 
Wohnsiedlungsgesetz. Hinweis im Genehmigungs- den auf Grund städtebaulicher Neuplanung vorliegt. 
schreiben; Diese Verfügung tritt mit Wirkung vom 1.Januar 1960 in 
Rundverfügung BauWohn Nr. 65/1951 Kratt. 
vom 20. Juni 1951: Schwedler 
Berücksichtigung der Grundwasserschutzgebiete bei 
Wohnsiedlungsgenehmigungen und Zustimmungen zur ES 
Genehmigung von Bauanträgen; 
Rundverfügung BauWohn Nr. 48/1952 . BauWohn I B 4 
vom 16. April 1952: VI-9 ] Fernruf: 870591 - (95) 5112 - 6. 1. 1960 
Baulandumlegung und Grenzregelung — Anzeigen der BauWohn IX B 1 128.59 
Umlegungsbehörden an die Grunderwerbsteuerstelle Fernruf: 87 0591 - (95) 4982 - 
beim Hauptfinanzamt für Erbschaftsteuer und Ver- 
kehrsteuern — Abt. für Verkehrsteuern —: An die Bezirksämter — BauWohn/Bauaufsichtsamt — 
ee nachrichtlich 
IS ar a0 vohn Sn BASS an die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
en en SE N die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
Grundstücksgeschäfte der öffentlichen Hand; den Rechnungshof von Berlin 
Rundverfügung BauWohn Nr. 81/1953 SE 
vom 28. August 1953: Mitteilung von Baumaßnahmen 
Städtebauliche Stellungnahme gemäß $ 18 des Pla- an die Finanzämter 
e . 
DUNENRGSSLZES (Dbl-Vfg. VI/1959 Nr. 51 vom 13. Juli 1959) 
Rundverfügung BauWohn Nr. 1116/1953 
vom 18. Dezember 1953: Die Dbl-Vfg. VI/1959 Nr. 51 vom 13. Juli 1959 wird wie folgt 
Eisenbahnplanung in Berlin; geändert: 
Dienstblattverfügung VI/1954 Nr. 39 a) Der drittletzte Absatz erhöl die Fassung: 
vom 9. August 1954: „Bei Baumaßnahmen Berlins, deren Baukostensumme 
Mitwirkung bei Durchführung des Gesetzes über Grund- offensichtlich weniger als 10 000 DM beträgt, und bei 
; & Ser sonstigen Baumaßnahmen mit einer Baukostensumme 
erwerbsteuerbefreiung bei freiwilliger Baulandumle- : . ; s 
ung oder Baulandzusammenlegung vom 25. März 1954 von offensichtlich weniger als 3 000 DM kann von einer 
GVBl S. 171); gung © Anzeige an das Finanzamt abgesehen werden.“ 
b) Im letzten Absatz ist hinter „VI/1955“ einzufügen 
Rundverfügung BauWohn Nr. 111/1954 „Nr. 34° 
vom 5. Januar 1955: HA Vertret 
Bescheinigung über städtebauliche Neuplanung (für DVELLTELUNG 
die HGA) bei Grunderwerb durch Berlin. Schneevoigt
	        

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