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Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1902 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain) Ausgabe 1902 (Public Domain)

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Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1960
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Fußnote:
Fehlende Seiten: 141-143
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431912
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
1. September 1960
Erschienen:
, 1960-09-01

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Vorlagen für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1902 (Public Domain)
  • No. 1 (1-15), 28. Dezember 1901
  • No. 2 (22-27), 4. Januar 1901
  • No. 3 (31), 11. Januar 1902
  • No. 4 (32-59), 11. Januar 1902
  • No. 5 (64-74), 18. Januar 1902
  • No. 6 (82-86), 25. Januar 1902
  • No. 7 (90-109), 1. Februar 1902
  • No. 8 (113-126), 8. Februar 1902
  • No. 9 (134-153), 15. Februar 1902
  • No. 10 (156), 19. Februar 1902
  • No. 11 (157-173), 22. Februar 1902
  • No. 12 (248-260), 1. März 1902
  • No. 13 (269), 8. März 1902
  • No. 14 (270-278), 8. März 1902
  • ad No. 14 (279-287), 8. März 1902
  • No. 15 (288), 10. März 1902
  • No. 16 (289), 15. März 1902
  • No. 17 (290-303), 15. März 1902
  • No. 18 (310), 17. März 1902
  • No. 19 (311), 21. März 1902
  • No. 20 (312-315), 21. März 1902
  • No. 21 (325-332), 22. März 1902
  • No. 22 (333-342), 29. März 1902
  • No. 23 (346-361), 5. April 1902
  • No. 24 (401-410), 12. März 1902
  • No. 25 (415-416), 16. April 1902
  • No. 26 (417-424), 19. April 1902
  • No. 27 (427-438), 26. April 1902
  • No. 28 (443-470), 10. Mai 1902
  • No. 29 (478-479), 14. Mai 1902
  • No. 30 (480-504), 24. Mai 1902
  • No. 31 (555-569), 31. Mai 1902
  • No. 32 (578), 7.Juni 1902
  • No. 33 (579-592), 7.Juni 1902
  • No. 34 (595-596), 9. Juni 1902
  • No. 35 (597-617), 14. Juni 1902
  • No. 36 (623), 21. Juni 1902
  • No. 37 (624-655), 21. Juni 1902
  • No. 38 (692-745), 30. August 1902
  • No. 39 (768), 2. September 1902
  • No. 40 (769-802), 13. September 1902
  • No. 41 (875-892), 20. September 1902
  • No. 42 (897-920), 4. Oktober 1902
  • No. 43 (927-940), 11. Oktober 1902
  • No. 44 (948-975), 25. Oktober 1902
  • No. 45 (1013-1031), 1. November 1902
  • No. 46 (1037-1052), 8. November 1902
  • No. 47 (1057), 12. November 1902
  • No. 48 (1058-1067), 15. November 1902
  • No. 49 (1072-1082), 22. November 1902
  • No. 50 (1090-1112), 29. November 1902
  • No. 51 (1118), 3. Dezember 1902
  • No. 52 (1119-1135), 6. Dezember 1902
  • No. 53 (1185-1193), 13. Dezember 1902
  • Anlage: ad No. 53 (1194-1199), Vorlagen, welche den Zeitungen nicht mitgetheilt sind, 13. Dezember 1902
  • No. 54 (1200), 17. Dezember 1902

Volltext

abrechnet und nur das reine Bauland mit M811 qm in Berechnung 
zieht, auf 86,02 JC pro Quadratmeter. Der Bruttopreis von 22,5« JC 
ist daher erheblich billiger als derjenige für die übrigen nach dem 
Stadtverordneten-Beschlusie vom 28. November v. Js. angekauften 
Terrains, welcher einschließlich des Straßenlandes 28—32 JC pro 
Quadratmeter betragen har, wogegen der für reines Bauland sich 
ergebende Preis etwas theurer als das von der Mitteldeutschen Kredit 
bank und etwas billiger als das von dem Fürsten Stolberg erworbene 
Gelände zu stehen komnlen würde. 
Wir halten diesen Preis für angemessen und den auch schon bei 
den Berathungen über die früheren, auf Grund des Stadtverordneten- 
Beschlusfes vom 28. November v. Js. empfohlenen Ankauf des 
von Goßler'scheu Terrains nach Obigem für empfehleuswerth, um 
so mehr, als — wenn fast das gesammte umliegende Gelände in unserem 
Besitze sich befinden ivürde — der Platz K als solcher nicht mehr 
erforderlich bleiben und das nicht unmittelbar für Markthallen- und 
Schlachthofzwecke zu verwendende Terrain durch Einlegung einer 
Straße in der ungefähren Richtung der jetzigen Straße 28 A noch 
nutzbarer gemacht werden kann. 
Der Kauf soll im Uebrigen unter den üblichen Bedingungen, 
jedoch gegen Baarzahlung abgeschlossen werden. Der Preis würde 
aus den für den städtischen Viehhof zur Verfügung stehende» Anleihe- 
Mitteln zu bestreiten und demnächst, je nach der erst später im Einzelnen 
zu regulirenden Verwendung auf das Markthallen- und Schlachthof- 
Konto zu vertheilen sein. 
Der Major von Goßler hat sich auf unbestimmte Zeit, jedoch 
mit 14 tägiger Kündigung an seine Offerte notariell gebunden. 
Wir beantragen, zu beschließen: 
Die Stadtverordneten < Versammlung ermächtigt den 
Magistrat, das den von Goßler'sche» Erben gehörige, 
zwischen dem Verlorenen Wege (Kniprodestraße), der Thorner- 
straße, der Straße 28 und dem städtischerseits bereits an 
gekauften. früher der Mitteldeutschen Kreditbank gehörigen 
Terrain belegene Grundstück von 97087 qm für den Preis 
von 2190281,«,^ unter den in der Vorlage vom 27. März d.Js. 
angegebenen Bedingungen käuflich zu erwerben und den 
Kaufpreis mit den Nebenkosten aus Anleihen zu entnehmen. 
Berlin, den 27. März 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
341. Borlage (J.-Nr. Feuer gen. 02) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Aufnahme der den Rathsmeistern bei 
Brandschäden bisher gezahlten nicht tarifmäßigen 
Nebenkosten in den Tarif vom 1. Januar 1893. 
Bei Prüfung der Rechnung der städtischen Feuer-Sozietätskasse 
für das Rechnungsjahr 1896/97 ist von der Stadtverordneten-Ver 
sammlung beanstandet worden, daß den Rathsmeistern bei Aufnahme 
von Brandschäden neben den durch den Tarif vom 1. Januar 1893 
festgesetzten Gebühren auch noch Kosten für Anfertigung von 
Zeichnungen, für Vorhalten eines Poliers, und für Kopialien 
gezahlt werden. Schon in der Beantwortung der vom Ausschüsse 
für Rechnungssachen in seiner Sitzung vom 13. Juni 1899 gegen die 
oben erwähnte Rechnung gezogenen Notaten ist unterm 10. August 1899 
von uns des Genaueren auseinander gesetzt worden, wie diese Kosten 
entstehen, und wie die Richtigkeit derselben geprüft wird. Auch ist 
in der ivcitercn Beantwortung vom 2. November 1900 dargethan 
worden, daß die Zahlung dieser Kosten von Altersher erfolge, jedoch 
nicht mehr zu ermitteln sei, auf Grund welcher Bestimmungen dies 
geschehe, daß es aber in der Billigkeit begründet fei, wenn diese Kosten 
neben den Gebühren des Tarifes gezahlt würden. Zugleich hatten 
wir berichte!, daß die Deputation für die städtische Feuer-Sozietät mit 
der Ausarbeitung eines neuen Tarifes für die Rathsmeister-Gebühren 
beschäftigt sei. da der alte Tarif vom 1. Januar 1893 nicht mehr den 
Verhältnissen entspreche. 
Die Stadtverordnetcn-Versamnilnng hat nun in ihrer Sitzung 
vom 20. Dezember 1900 — Protokoll Nr. 36 —, indem ausgeführt 
wurde, daß aus den von uns angeführten Gründen die Zahlung 
dieser Kosten nicht als unberechtigt angesehen werden könne, daß aber 
der Deputation für die städtische Feuer-Sozietät nicht das Recht 
zuerkannt werden könne zur Zahlung von Kosten, welche über den 
von den Gemeindebehörden festgesetzten Tarif hinausgehen, beschlossen, 
daß es hinsichtlich der bisherigen Berechnung bezw. Bezahlung dieser 
Kosten bis zur Feststellung des von unserer Deputation für die 
städtische Feuer-Sozietät zu bearbeitenden Tarifes, spätestens aber bis 
zum Ende des Rechnungsjahres, d. h. bis zum 30. September 1901 
sein Bewenden behalten solle. 
Der von der Deputation demnächst für die städtische Feuer- 
Sozietät ausgearbeitete, von uns genehmigte und der Stadtverordneten- 
Versammlung unterm 27. Juli 1901 zur Beschlußfassung übersandte 
Tarif, nach welchem unter Fortfall jener besonders liquidirten Kosten, 
eine Erhöhung der Tarifansätze stattfinden sollte, hat indeß die 
Zustimmung der Versammlung nicht gefunden, dieselbe hat vielmehr 
in ihrer Sitzung vom 14. November 1901 — Protokoll Nr. 10 — 
diesen Tarif abgelehnt, da ein Bedürfniß zur Nenaufstellung eines 
solchen nicht anzuerkennen sei, es uns vielmehr obliege, die bisher 
von den Rathsmeisteru neben den tarifmäßigen Gebühren liquidirten 
Nebenkosten zu tarifircn. 
Wir haben uns deiuentsprechend dem oben erwähnten Beschlusse 
in der Voraussetzung angeschlossen, daß die Stadtverordneien- 
Versammlung der Aufnahme der fraglichen Nebenkosten in den 
jetzigen Tarif zustimmt, und ersuchen daher um folgende Beschluß 
fassung : 
Die Versammlung erklärt sich dainit einverstanden, daß 
folgende bei Brandschäden bereits seit langer Zeit den Raths 
meistern gezahlte Nebenkosten 
1. für Stellung der im Brandtermine nothwendigen Hilfs 
kraft (Polier) für jede Terminstunde, zugleich je einer 
Stunde für Zu- und Abgang ä 1,25 JC, mindestens aber 
also 3,75 JC, 
2. für eine nothwendige Zeichnung einschließlich Aufmaß 
und der zu den Akten zu fertigenden Kopie auf Paufe- 
leincwand ein angemessener, vom betreffenden Bau- 
Inspektor jedesmal festzustellender Betrag, 
3. für zweifache Kopie der Brandtaxe (einmal für die Akten 
und einmal für das zweite Rathsmeister-Kataster) zu 
sammen pro Bogen 1 JC 
in den Tarif für die den Rathsmeislern zu zahlenden Ge 
bühren bei Aufnahme von Brandschäden aufgenommen 
tverden. 
Berlin, den 22. März 1902. 
Magistrat hiesiger Königl. Haupt- und Residenzstadt. 
Kirschner. 
342. Borlage (J.-Nr. 558 8eb. V. 02) — zur Beschlußfassung —, 
betreffend die Errichtung einer zweiten 6. und einer 
zweiten 5. Klaffe an der 13. Realschule (höheren 
Bürgerschule). 
Die 13. Realschule soll nach dem Etat für 1902 zu Ostern d. Js. 
mit 3 Klassen, nämlich einer 6., einer 5. und einer 4. Klasse ins 
Leben gerufen iverden. 
Bei der Aufstellung des Etats lagen hinsichtlich der Frequenz 
noch keine Anhaltspunkte vor, sodaß unsererseits angenommen werden 
mußte, drei Klassen würden genügen. 
Die Anmeldungen für diese Schule sind aber so zahlreich erfolgt, 
daß die ins Auge gefaßte Klassenzahl bestimmt nicht ausreichen wird. 
Für die 6. Klasse liegen jetzt bereits 79 Anmeldungen vor. 
Die Eltern dieser 79 angemeldeten Schüler wohnen sämmtlich in 
Moabit, sind orts- und bezirksangehörig, also in vollstem Sinne ein 
heimisch, so daß zu erwarten ist, daß die Schüler der Anstalt dauernd 
angehören werden. Andererseits sind diese 79 Schüler einer gründlichen 
Vorprüfung in allen Hauptfächern unterzogen worden, bei der sich 
herausstellte, daß sie für die 6. Klasse sämmtlich unbedingt aufnahme 
reif sind. 
Da die Frequenz dieser Klasse gesetzlich sich nur auf 50 Schüler 
belaufen darf, so müßten mindestens 29 abgewiesen werden: und 
wollte man selbst im Augenblick der Eröffnung der neuen Anstalt 
soweit gehen, diese 29 (später gemeldeten) Schüler wegen Platzmangels 
auszuschließen, so würden die übrig bleibenden 50 doch nicht gut in 
einer und derselben Klaffe unterrichtet werden können, da ihre Vor 
bildung eine ungleiche ist. 
Wir beabsichtigen daher, für die reiferen eine obere 6. Klasse 
(6 LI), für die übrigen eine untere 6. Klasse (6 0) einzurichten, von 
denen die erstere dann 30, die letztere 49 der angemeldeten Schüler 
umfaffen würde. 
Falls sich die Stadtverordneten-Versammlung mit diesem Vor- 
schlage einverstanden erklärt, so ergiebt sich durch die voraussichtliche 
Versetzung von zirka 30 Schülern der 6 U die Nothivendigkeit, zum 
Oktober d. Js. eine zweite Quinta (5 M) einzurichten. 
Wir beabsichtigen, den Unterricht in diesen beiden Klassen zunächst 
durch Hilfslehrer ertheilen zu lassen. 
Die Kosten betragen alsdann: 
1. Ertrastundenhonorar: 
30 Stunden zu je 2 JC auf 48 Wochen . 2 880 JC, 
30 - - - 2 - 24 - . 1440 - 
2. Klassenreinigung: 
1 Klaffe auf 1 Jahr 29 
1 » V2 14,60 JC, rund ... 15 -
	        

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