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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1960 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Other titles:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Publication:
Berlin 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1960
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Note:
Fehlende Seiten: 141-143
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15431912
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
16. August 1960
Publication:
, 1960-08-16

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1960 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil VI, 1960
  • 15. Januar 1960
  • 19. Februar 1960
  • 11. März 1960
  • 31. März 1960
  • 30. April 1960
  • 5. Mai 1960
  • 14. Mai 1960
  • 7. Juli 1960
  • 20. Juli 1960
  • 2. August 1960
  • 9. August 1960
  • 16. August 1960
  • 1. September 1960
  • 21. September 1960
  • 11. Oktober 1960
  • 24. Oktober 1960
  • 3. November 1960
  • 2. Dezember 1960
  • 5. Dezember 1960
  • 21. Dezember 1960
  • 29. Dezember 1960

Full text

Ausgegeben "am 16.8.1960 bo TE 
. VI/1960 
® "ern Seite 151 \. 
S 4 a 
Dienstblatt des Senats von Berlin N&3940 
® 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
Inhalt: 
Nr.39 Befreiungen von der Geschoßflächenzahl ...........000. WE eG Seite 151 
Nr.40 Ankündigungsmittel; hier: Plakatwerbung auf Anschlagtafeln:. .. Le WE Seite15l 
BauWohn IX B5 Allg. 29.59 un 
{ VI-39 | Fernruf: 87 05 91 - (95) 6863 - [19.7.1960 ; 
x Si : Plakatwerbung auf Anschlagtafeln ist in der Regel durch 
An NS U ESET — Bau Wohn / Bauaufsichtsamt — einen sich in kurzen Zeitabständen wiederholenden Wechsel 
nachrichtlich . des Plakatanschlages gekennzeichnet und wird üblicher- 
an den Rechnungshof von Berlin weise in der Form betrieben, daß mehrere Anschlagtafeln 
n auf einer Tragekonstruktion zu einer Gesamtanlage zu- 
Befreiungen von der Geschoßflächenzahl sammengefaßt werden. Werbeanlagen dieser Art berühren 
7 in der Regel infolge ihrer Abmessung und Formgebung in 
Nach $ 7 Nr. 13 der Bauordnung für Berlin in der Fassung besonderem Maße das Orts-, Straßen- oder Landschafts- 
vom 21. November 1958 (GVBl S. 1104) — BO — bestimmt bild. Bereits bei der Genehmigung des Werbeträgers (Latten- 
sich das Maß der Nutzung innerhalb der Baustufe nach der roste, Tafeln und dazugehörige Konstruktion) muß. in Be- 
bebaubaren Fläche des Baugrundstücks sowie der zulässigen tracht gezogen werden, daß sein Zweck darin besteht, 
Zahl der Vollgeschosse. Diese Festsetzungen sind zwingend, Träger von stets wechselnden, farbigen zumeist groß- 
soweit nicht nach $ 7 Nr. 14 BO eine Ausnahme ausdrück- flächigen Einzelplakaten zu sein. 
Hch zus slassen let: N Um die Gesamtanlage mit den Gestaltungsanforderungen 
Die sich aus der bebaubaren Fläche des Baugrundstücks des 8 24 BO in Einklang zu bringen, ist besonders darauf 
und aus der zulässigen Zahl der Vollgeschosse ergebende zu achten, daß eine einheitliche, auf das Straßenbild ab- 
Geschoßflächenzahl ist ebenfalls zwingend, wenn auch in gestimmte Anlage entsteht und die Tafeln auf den Latten- 
jedem Fall $ 7 Nr.13 BO den Vorrang hat. Mit einer Be- rosten in lockerer Art verteilt werden. Die Lattenroste 
freiung von den Vorschriften über bebaubare Flächen oder sollen nach Möglichkeit waagerecht angeordnet werden, um 
Geschoßzahlen oder über beides ist auch gleichzeitig Be- hierdurch den Maßstab der hohen Anschlagtafeln optisch 
freiung von den Vorschriften über Geschoßflächenzahl ver- zu verringern. Die Länge der Anschlagtafeln soll höchstens 
bunden. Jedoch ist in der Entscheidung festzulegen, welche 60% der Länge der Gesamtanlage betragen. Die einzelnen 
Geschoßflächenzahl erreicht wird. Anschlagtafeln sollen eine Größe von 2,60x 3,60 m nicht 
Wird in besonderen Fällen bei einem Bauvorhaben nur die NE HE Un DE Far bliche N RE N SEE 
zulässige Geschoßflächenzahl überschritten und liegen in- O0 rtOne u 5 Sonden sei PAGE DEBS WETGEN STB OBEr 
soweit die Voraussetzungen des $ 5 BO vor (vgl. hierzu CKETLONS ZU VErWENGEN SEIN, 
Dbl VI/1959 Nr. 49), so ist eine Befreiung von $ 7 Nr. 15 BO Einzelne freistehende Anschlagtafeln für Plakatwerbung 
für die Überschreitung der zulässigen Geschoßflächenzahl und Anschlagtafeln an Mauern und Brandwänden sind 
zu erteilen, sofern nicht nach $ 7 Nr.15 Abs.2 eine. Aus- grundsätzlich nicht zu genehmigen, da die Tafeln bei dieser 
nahme zulässig ist. Anbringungsart störend wirken und mit den Vorschriften 
Als Beispiel für eine Befreiung von der Geschoßflächenzahl des $ 24.50 nicht vereinbar sind, 
kann folgender Fall angesehen werden: Anschlagtafeln für Plakatwerbung sind nach den Vor- 
Ein Grundstück ist nach bebaubarer Fläche und Anzahl der schriften Ser Bayerduuns in. jeder KO UNZUIASEIS 
Geschosse voll ausgenutzt. Werden dann Aufenthalts- in Vorgärten und an den HEinfriedigungen von Vor- 
räume in Nebengeschossen zugelassen, so tritt eine Über- gärten ($& 24 Nr. 5 Abs. 7 BO), 
schreitung der Geschoßflächenzahl ein, da die Grundfläche in Landschaftsschutzgebieten ($ 24 Nr. 5 Abs. 8 BO), 
dieser Räume einschließlich der zu ihnen führenden Treppen- in Waldgebieten 24 Nr. 5 Abs. 8 BO) und 
häuser und der Umfassungswände nach $ 7 Nr.21 BO bei n £ Öff n N EN ünflä % 24N ) 5 Abs.8 BO 
der Ermittlung der Geschoßflächenzahl mitzurechnen sind. auf öffentlichen Grünflächen ($ = Si )- 
Es wird also eine Befreiung von der Geschoßflächenzahl er- An oder in der Umgebung von Baudenkmälern sind An- 
forderlich. schlagtafeln für Plakatwerbung nur insoweit zulässig, als 
sie die Eigenart und die Erscheinungsform des Schutzgutes 
In Vertretung nicht beeinträchtigen ($ 24 Nr. 6 in Verbindung mit Nr. 2 
Schneevoigt und 3: BO). Diese Voraussetzungen werden in der Regel 
nicht gegeben sein. 
Werbeanlagen für Plakatanschlag lassen sich in ein 
Straßen- oder Ortsbild dann nicht störungsfrei einfügen, 
wenn dies durch Garten- und Grünanlagen bestimmt oder 
1.40 BauWohn IX B 3 R — gen 68/60 | 21.7. 1960 wesentlich mitbestimmt wird, wie in 
„ VI-40__| Fernruf: 87 05 91 - (95) 55 10 - a) Dorrfgebieten, 
An die Bezirksämter nr ABI S. 841 b) reinen Wohngebieten, 
BauWohn / Bauaufsichtsamt — c) allgemeinen Wohngebieten, wenn sie offen bebaut sind; 
nachrichtlich hierzu gehören Gebiete der offenen Bauweise und Ge- 
an die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung biete mit lockerer Bebauung in neuzeitlicher freier 
den Rechnungshof von Berlin Gebäudeverteilung, wie Hansaviertel. Charlottenburg 
Nord, Schillerhöhe. 
Ankündigungsmittel; Bei der Zulassung von Werbeanlagen für Plakatanschlag 
hier: Plakatwerbung auf Anschlagtafeln ist zu beachten, daß sie standsicher errichtet, die Plakat- 
anschläge sicher befestigt und die abgelösten Plakate nicht 
Auf Grund des $ 36 Nr. 2 der Bauordnung für Berlin in auf den Grundstücken hinter der Werbeanlage offen ge- 
der Fassung vom 21. November 1958 (GVBl S. 1104) lagert werden. Die Plakate sind in gutem Zustand zu er- 
— BO — wird für die Zulassung von Plakatwerbung auf halten; ihre Beseitigung ist zu fordern, wenn sie sich von 
Anschlagtafeln folgendes bestimmt: der Anschlagtafel lösen (8 24 Nr. 7 BO)
	        

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