Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1959 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1959 (Public Domain)

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Other titles:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Bau- und Wohnungswesen
Publication:
Berlin 1990
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1953-1990,8
ZDB-ID:
3061742-X ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 6, Bau- und Wohnungswesen, Stadtentwicklung und Umweltschutz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1959
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430117
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
26. Februar 1959
Publication:
, 1959-02-26

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1959 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil VI, 1954-1959
  • 19. Januar 1959
  • 30. Januar 1959
  • 10. Februar 1959
  • 21. Februar 1959
  • 26. Februar 1959
  • 3. März 1959
  • 6. April 1959
  • 21. April 1959
  • 25. Mai 1959
  • 2. Juni 1959
  • 2. Juli 1959
  • 9. Juli 1959
  • 25. Juli 1959
  • 12. August 1959
  • 26. Juni 1959
  • 21. September 1959
  • 29. September 1959
  • 28. Oktober 1959
  • 19. November 1959
  • 20. November 1959
  • 4. Dezember 1959
  • 14. Dezember 1959
  • 29. Dezember 1959

Full text

Ausgegeben am 26. 2. 1959 
° Werne Va1959 
. , i Seite 27 | 
. ® = 
Dienstblatt des-serats-von-Berlin NSS 
® 
Teil VI Bau- und Wohnungswesen 
Inhalt: 
Nr.13 Richtlinien für den Einsatz der Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau 1959 ....... Seite 27 
Nr.14 Einführung technischer Baubestimmungen für die Bauaufsicht betr. DIN 4100 — Geschweißte 
Stahlhochbauten, Ausgabe Dezember 1956; hier: Ergänzung zu Ziffer 3.2 der Einführungsverfügung Seite 32 
| En BauWohn IV D 11 Wohnungsuchenden mit geringem Einkommen, der kinder- 
|_VI-13 | Fernruf: 87 0591 - (95) 4848 - | 5.2.1959 reichen Familien und der jungen Familien, zu beseitigen 
und zugleich weite Kreise des Volkes durch Bildung von 
An die Bezirksämter — BauWohn — ; ABI S. 264 Einzeleigentum, besonders in der Form von Familien- 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung heimen, mit dem Grund und Boden zu verbinden. Dabei 
die Wohnungsbau-Kreditanstalt Berlin sind in ausreichendem Maße solche Wohnungen zu fördern, 
nachrichtlich die die Entfaltung eines gesunden Familienlebens, nament- 
an den Rechnungshof von Berlin lich für kinderreiche Familien gewährleisten. Der Woh- 
nungsbau soll ferner unter Berücksichtigung der Arbeits- 
Richtlinien möglichkeiten, namentlich der. Wohnraumbeschaffung für 
.. ° - die Vertriebenen, Kriegssachgeschädigten und die übrigen 
für den Einsatz der Bundesmittel Bevölkerungsgruppen dienen, die ihre Wohnung unver- 
für den sozialen Wohnungsbau 1959 schuldet verloren haben, besonders für die noch in Lagern 
und anderen Notunterkünften Untergebrachten. Der Woh- 
Im Bundesanzeiger Nr. 244 vom 19. Dezember 1958 sind nungsbau ist außerdem im Zusammenhang mit der Schaf-, 
die Richtlinien für den Einsatz der Bundesmittel für den fung von neuen Orten und von Siedlungen in der Umge- 
sozialen Wohnungsbau 1959 veröffentlicht worden. Mit bung von Gebieten mit besonderem Wohnungsbedarf sowie 
diesen Richtlinien sind den Ländern Auflagen und Weisun- im Einzugsgebiet wirtschaftlicher Schwerpunkte besonders 
gen für den Einsatz der Bundesmittel für den sozialen am Standort der Arbeiterwohnsitzgemeinden zu fördern. 
Wohnungsbau, wie auch der Mittel des Ausgleichsfonds 
für dem Wohnungsbau (Wohnraumhilfe) erteilt worden, ‚ (2) Innerhalb der Rangstufen des 8 30 Abs.1 Buch- 
die bei der Bewilligung von öffentlichen Baudarlehen zu Staben a bis b des A ME ist ‚der 
beachten sind. Bei der Vergabe von Mietwohnungen, die Bau von Familienheimen für kinderreiche Familien und 
unter Einsatz. der zur Durchführung der Wohnraumhilfe Junge Familien bevorzugt zu fördern. 
bereitgestellten Lastenausgleichsmittel gefördert werden, (3) Im Rahmen des Absatzes 1 ist auch der Wohnungs- 
ist nach Abschnitt IV Nr.8 und 9 der Richtlinien zu ver- bau für gewerblich-industrielle Fachkräfte im Zonen- 
fahren. randgebiet und .in den anerkannten Notstandsgebieten in 
; . 55 _ angemessenem Umfang zu berücksichtigen. Das gleiche 
SEHE gebe ich den Wortlaut der Richtlinien be gilt für den Wohnungsbau auf dem-Lande und für den 
Schwedler Wohnungsbau in entwicklungsfähigen mittleren oder klei- 
neren Gemeinden. 
Anlage ; (4) Der Wohnungsbau für die Angehörigen der Bundes- 
(BAnz Nr. 244 bahn und der Bundespost ist bei der Vergabe der Bundes- 
vom 19. Dezember 1958) mittel angemessen zu berücksichtigen. 
Richtlinien 
für den Einsatz der Bundesmittel für den 2. Annahme von Anträgen auf Bewilligung 
sozialen Wohnungsbau 1959, Öffentlicher Mittel zum Bau von Familienheimen 
Vom 1. Dezember 1958. ($ 48 II. WoBauG) 
m ; - gs (1) Anträge auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum 
Kae ven Minsatz der Bundesmittel für den sozialen Woh- Bau von Familienheimen, mit Ausnahme der offensichtlich 
gsbau, die der Bund N a Ey n z N Ar 
2 N © nicht förderungsfähigen Anträge, sind von den zuständigen 
a) für den allgemeinen sozialen Wohnungsbau nach $ 18 Stellen entgegenzunehmen, auch wenn im Zeitpunkt der 
Abs. 1 Satz 2 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes (Woh- Antragstellung öffentliche Mittel zur Förderung der Bau- 
nungsbau- und Familienheimgesetz) vom 27. Juni 1956 vorhaben nicht zur Verfügung stehen. 
(Bundesgesetzbl. I S. 523) in der Fassung vom 26. Sep- . N n = Sn . 
tember 1957 (Bundesgesetzbl.I S. 1393); Snap en ES DEE N EHE Sen 
b) für die Wohnraumversorgung von Flüchtlingen aus hur Cann, wenn ohne weitere Prü UNS CrKEHNDAT- 166, 09 
der sowjetisch besetzten Zone und dem sowjetisch be- MICHt OHR De CHE GE BAUS TR TEHE TICHUNDEE 
; : ; ; 2. B. = 
A a Berlins, — Aussiediern. und . Gleich- handen ist und auch keine Aussicht auf baldigen Erwerb 
7 ; besteht, wenn das Baugrundstück unbebaubar ist, wenn bei 
den Ländern zur Verfügung stellt, werden nach 8 19 Abs.3 dem Antragsteller die Einkommensgrenze offensichtlich 
des Zweiten Wohnungsbaugesetzes in den Abschnitten I überschritten ist oder wenn alle “Finanzierungsmöglich- 
bis IIL die nachstehenden Auflagen: erteilt. Gleichzeitig keiten fehlen. 
werden die nachstehenden Abschnitte I, II und IV auf 
Grund der $$ 319 Abs.2 Satz 1, 346 und 348 Abs.3 des 
Lastenausgleichsgesetzes (LAG) nach Anhören des Stän- 3. Erledigung rückständiger Anträge auf Bewilligung 
digen Beirates mit Zustimmung des Kontrollausschusses öffentlicher. Mittel zum Bau von Familienheimen 
als Weisung‘ über. Wohnraumhilfe erlassen. (1) Die für das Wohnungs- und Siedlungswesen zustän- 
Die bei der Verteilung von Bundesmitteln jeweils erteilten digen obersten Landesbehörden haben die Verteilung der 
besonderen Auflagen gelten neben diesen Richtlinien. ihnen zur Verfügung stehenden Bundesmittel auf die ein- 
zelnen Bewilligungsstellen so vorzunehmen, das diese im 
I. Allgemeine Bestimmungen Rahmen der Förderungsränge der 88 26 und 30 des Zweiten 
Wohnungsbaugesetzes den bisher unerledigt gebliebenen 
1. Art des Einsatzes Anträgen auf Bewilligung öffentlicher Mittel zum Bau von 
(1) Der Einsatz der Bundesmittel hat nach den Vor- Familienheimen entsprechen können. 
Schriften des Zweiten Wohnungsbaugesetzes und, soweit (2) Ist in einem Land nur eine zentrale Bewilligungs- 
es. sich um Wohnraumhilfernittel handelt, zugleich nach stelle. vorhanden, so gilt Absatz 1 entsprechend für. die 
den Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes zu erfolgen Aufschlüsselung der dem Land zur Verfügung stehenden 
mit dem Ziel, die Wohnungsnot., namentlich auch der öffentlichen Mittel auf die jeweiligen Kontingentsträger.
	        

Downloads

Downloads

Full record

ALTO TEI Full text PDF
TOC
Mirador

This page

PDF Image Preview Image Small Image Medium Image Large Image Master ALTO TEI Full text Mirador

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Formats and links

Formats and links

The metadata is available in various formats. There are also links to external systems.

Formats

METS METS (entire work) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Cite

Cite

The following citation links are available for the entire work or the page displayed:

Full record

This page

Citation recommendation

Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.