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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1986 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1986 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Inneres, Finanzen, Justiz
Dienstblatt des Senats von Berlin / Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,13-1990,10
Fußnote:
Sachliche Benennung 1951,13-15: Personal und Verwaltung, Rechtswesen
ZDB-ID:
3061620-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1986
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434963
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 16, 30. Dezember 1986
Erschienen:
, 1986-12-30

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1986 (Public Domain)
  • Nr. 1, 6. Januar 1986
  • Nr. 2, 14. Februar 1986
  • Nr. 3, 15. April 1986
  • Nr. 4, 17. April 1986
  • Nr. 5, 27. Mai 1986
  • Nr. 6, 13. Juni 1986
  • Nr. 7, 18. Juni 1986
  • Nr. 8, 1. Juli 1986
  • Nr. 9, 16. Juli 1986
  • Nr. 10, 1. August 1986
  • Nr. 11, 1. September 1986
  • Nr. 12, 15. September 1986
  • Nr. 13, 17. Oktober 1986
  • Nr. 14, 31. Oktober 1986
  • Nr. 15, 21. November 1986
  • Nr. 16, 30. Dezember 1986

Volltext

99 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil | — Inneres, Finanzen, 
Justiz, Wirtschaft 
A 
BERLIN 
Nr. 16 
Berlin, den 30. Dezember 198€ 
Inhalt 
Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Richtlinien über die Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge aus Arbeitsver- 
hältnissen ............ 
Gemeinsame Richtlinien über den unentgeltlichen Aufenthalt von Ärzten in den Krankenhausbetrieben 
des Landes Bern EEE RE U EEE ERBE En 
Rundschreiben über Beihilfevorschriften: a) Hinweise, b) Heilkurorteverzeichnisse ... ; 
Rundschreiben über die Bekanntgabe von Tarifverträgen zur Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage für Auszubil- 
dende (MTV), Praktikanten (Praktikantinnen) des Sozial-/Erziehungsdienstes und für medizinische Hilfsberufe, für 
Lernschwestern und Lernpfleger und für Schülerinnen/Schüler der Kranken- und Entbindungspflege .......... 
27.11.1986 Rundschreiben über die Bekanntgabe der Unterzeichnung von Tarifverträgen ..... Ali 
05.12. 1986 Rundschreiben über die Neufassung der Studien- und Prüfungsordnung der Verwaltungsakademie Berlin .... 
28.11.1986 Berichtigung zum Rundschreiben über den Heizkostenbeitrag für Dienstwohnungen ... 
9C 
99 
101 
102 
105 
105 
110 
Der Senator für Inneres 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofs 
den Berliner. Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten } 
die Eigenbetriebe 
nachrichtlich 
an die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
ABl. S. 2059 
Die Senatoren für Inneres und 
für Gesundheit und Soziales 
An die Krankenhausbetriebe 
nachrichtlich 
an den Senator für Wissenschaft und Forschung 
den Präsidenten des Rechnungshofs 
die Bezirksämter 
die Freie Universität Berlin 
das Jüdische Krankenhaus 
Gemeinsame Richtlinien 
über den unentgeltlichen Aufenthalt von Ärzten in den 
Krankenhausbetrieben des Landes Berlin 
Vom 14. November 1986 
Inn II B 5 
Tel.: 867 - 6934 oder 867 - 1, intern 95 - 6934 
GesSoz II B 9 
Tel.: 21.22 - 26 38 oder 2122 - 1, intern 979 - 26 38 
Nach $ 3 Buchstabe £ BAT gilt dieser Tarifvertrag nicht für Personen, 
die für einen fest umgrenzten Zeitraum ausschließlich oder überwie- 
gend zum Zwecke ihrer Vor- oder Ausbildung beschäftigt werden. 
Gastärzte fallen nicht unter den Geltungsbereich des. BAT. Es ist 
daher erforderlich, den Aufenthalt der Gastärzte in den Kranken- 
hausbetrieben durch Verwaltungsvorschriften zu regeln. 
Gemäß $ 6 Abs.3 AZG,-$ 53 Abs.1 LKG wird bestimmt: 
Für den unentgeltlichen Aufenthalt von Ärzten in den Krankenhaus- 
betrieben des Landes Berlin gilt folgende Regelung: 
IL. GASTÄRZTE 
1- Zulassung als Gastarzt a 
Mit Ärzten kann vereinbart werden, daß sie sich für eine Zeit bis zu 
sechs Monaten in einem Krankenhausbetrieb aufhalten dürfen, um 
bestimmte im Gastarztvertrag zu bezeichnende diagnostische und 
therapeutische Methoden und Verfahren kennenzulernen und ihre 
medizinischen Kenntnisse dadurch zu vervollkommnen. 
2- Befugnisse des Gastarztes 
Der Gastarzt ist im Rahmen des unter Nummer 1 bezeichneten Ver- 
tragszwecks berechtigt, Einrichtungen und Material für ausschließ- 
lich in seinem Interesse liegende ärztliche Zwecke zu benutzen. Er 
darf mit Einwilligung des zuständigen Leitenden Arztes/Chefarztes 
an Visiten und ärztlichen Besprechungen teilnehmen. Befundunter- 
Verwaltungsvorschrift 
zur Änderung der Richtlinien 
über die Rückforderung zuviel gezahlter Bezüge 
aus Arbeitsverhältnissen 
Vom 10. Oktober 1986 
, Inn 118B3 
Tel.: 8 67 - 69 34 oder 8 67 - 1, intern 95 - 69 34 
L. 
Aufgrund von $ 6 Abs. 3 AZG wird bestimmt: 
In den Richtlinien über die Rückforderung zuviel gezahlter 
Bezüge aus Arbeitsverhältnissen vom 27. Juli 1981 (ABl. 
S. 1442) und in dem den Richtlinien vorangestellten Inhalts- 
verzeichnis jeweils unter Abschnitt B Nr. 10 wird das Wort 
„vorsätzlicher“ durch „positiver“ ersetzt. 
2. Die geänderte Fassung gilt von sofort an. 
N. 
Erläuterung der Verwaltungsvorschrift 
Schadenersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung im Zu- 
sammenhang mit zuviel gezahlten Bezügen stehen bei Vorsatz 
oder Fahrlässigkeit des Schuldners zu ($ 276 BGB), sofern nicht 
die Haftung nach anderen Vorschriften eingeschränkt ist. So be- 
Schränkt sich die Schadenhaftung der Angestellten Berlins, auf 
die $ 14 BAT angewendet wird, gemäß $ 41 LBG in der zur Zeil 
geltenden Fassung auf den vorsätzlich oder grob fahrlässig zuge- 
fügten Schaden. Mit der Änderung gemäß Nummer 1 der Ver- 
waltungsvorschrift werden die Richtlinien dieser Rechtslage an- 
gepaßt.
	        

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