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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1984 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Inneres, Finanzen, Justiz
Dienstblatt des Senats von Berlin / Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,13-1990,10
Fußnote:
Sachliche Benennung 1951,13-15: Personal und Verwaltung, Rechtswesen
ZDB-ID:
3061620-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1984
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15435203
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 14, 25. Oktober 1984
Erschienen:
, 1984-10-25

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1984 (Public Domain)
  • Nr. 1, 13. Januar 1984
  • Nr. 2, 24. Februar 1984
  • Nr. 3, 30. März 1984
  • Nr. 4, 6. April 1984
  • Nr. 5, 24. April 1984
  • Nr. 6, 15. Mai 1984
  • Nr. 7, 19. Juli 1984
  • Nr. 8, 20. Juli 1984
  • Nr. 9, 21. August 1984
  • Nr. 10, 24. August 1984
  • Nr. 11, 28. September 1984
  • Nr. 12, 15. Oktober 1984
  • Nr. 13, 24. Oktober 1984
  • Nr. 14, 25. Oktober 1984
  • Nr. 15, 16. November 1984
  • Nr. 16, 23. November 1984
  • Nr. 17, 4. Dezember 1984
  • Nr. 18, 14. Dezember 1984

Volltext

49 
Dienstblatt des Senats von Berlih 
Teil ! Inneres - Finanzen - Justiz 
£ 
VE 
le 
Berge 
Nr. 14 
Berlin, den 25. Oktober 1984 
BERLIN 
Inhalt 
16. 10. 1984 
Rundschreiben zu dem Sechzehnten Gesetz zur Änderung des Landesbeamtenrechts (Sechzehntes  Landes- 
beamtenrechtsänderungsgesetz - 16. LBAG -) ........ 249 
Rundschreiben über die Aufhebung von Rundschreiben zur Eingruppierung von Angestellten in der Daten- 
verarbeitung Ele da im 250 
16. 10. 1984 
Der Senator für Inneres 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
den Berliner Datenschutzbeauftragten 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die -Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Kernstück des 16. LBÄG ist die Einführung von Beurlau- 
bungsmöglichkeiten und einer zusätzlichen Teilzeitbeschäfti- 
gungsmöglichkeit aus arbeitsmarktpolitischen Gründen 
($ 35a LBG). Daneben werden die bisher schon bestehenden 
Möglichkeiten, aus familiären Gründen Urlaub zu bewilli- 
gen, erweitert ($ 43 LBG). 
Zu den wesentlichen Änderungen, die durch das 16. LBÄG einge- 
treten sind, ist folgendes zu bemerken: 
Il. 
Hinweise 
Zu $ 35a (Personenkreis) 
Die Regelungen in $ 35a Abs. 1 Nr. 1 und 2 gelten für alle 
Bereiche des Landesdienstes. Die Formulierung „in Berei- 
chen, in denen in einer Ausnahmesituation ein‘dringendes 
öffentliches Interesse daran besteht, Bewerber im öffentli- 
chen Dienst zu beschäftigen“, bezieht sich nicht auf 
bestimmte Laufbahnen oder Dienststellen, sondern auf die 
allgemeine Lage des Arbeitsmarktes. 
Die (neueingeführte) Beurlaubungsmöglichkeit nach $ 35a 
Abs. 1 Nr. 3 besteht für Beamte nur, wenn Bewerber vor- 
handen sind, die ihrerseits für eine ausschließlich oder in der 
Regel im öffentlichen Dienst auszuübende Berufstätigkeit 
ausgebildet worden sind. Diese Formulierung stimmt überein 
mit $ 35a a. F., der bisher — auch nach meinem Rundschrei- 
ben zum 13. LBÄG vom 12. Februar 1982 (DBl. I S. 18) - 
nur für den Bereich der Schullaufbahnverordnung anzuwen- 
den war. Ich habe seinerzeit keine Möglichkeit gesehen, mein 
Einverständnis auch für die Einbeziehung des gehobenen 
Sozialdienstes und des gehobenen Bibliotheksdienstes 
(Dienst an öffentlichen Büchereien und Dienst an wissen- 
schaftlichen Bibliotheken) in diese Regelung zu geben. 
Im Hinblick auf die Verfahrensweise in anderen Bundeslän- 
dern bin ich nunmehr damit einverstanden, daß auch auf 
diese Laufbahnen die Urlaubsregelung nach $ 35a Abs. 1 
Nr. 3 angewendet wird. 
Die Prüfung, ob auch für andere Laufbahnen die Vorausset- 
zungen des $ 35a Abs. 1 Nr. 3 vorliegen, obliegt der für die 
Ordnung der Laufbahn zuständigen obersten Dienstbehörde. 
Die Entscheidung ist im Einvernehmen mit mir zu treffen. 
Die Befugnis zur Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung und 
Urlaub ohne Dienstbezüge nach $ 35a endet am 31. Dezem- 
ber 1990. 
nachrichtlich 
an den Hauptpersonalrat 
1. 
1.7 
Rundschreiben _ 
zu dem Sechzehnten Gesetz zur Anderung 
des Landesbeamtenrechts (Sechzehntes Landes- 
beamtenrechtsänderungsgesetz — 16. LBAG -) 
Vom 16. Oktober 1984 
Inn II A 4 
Fernruf: 8 67 - 48 22 oder 8 67-1, intern 95 - 48 22 
Allgemeines 
Das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Landesbeamten- 
rechts (Sechzehntes Landesbeamtenrechtsänderungsgesetz — 
16. LBÄG) vom 27. September 1984 ist am 5. Oktober 1984 
(GVBl. S. 1436) verkündet worden. Das Gesetz ist damit 
nach seinem Artikel II $ 2 am 6. Oktober 1984 in Kraft 
getreten. 
Mit dem 16. LBÄG hat der Landesgesetzgeber die Folgerun- 
gen aus der Entwicklung des Bundesrechts zur Erweiterung 
der Freistellungsmöglichkeiten vom Dienst (Art. 1 des Fünf- 
ten Gesetzes zur Änderungen dienstrechtlicher Vorschriften 
vom 25. Juli 1984-BGBl. IS. 998/GVBl. S. 1101 -) gezogen. 
Der Deutsche Bundestag sieht in dem Fünften Gesetz zur 
Änderung dienstrechtlicher Vorschriften einen wichtigen 
Beitrag des öffentlichen Dienstes zur Verringerung der 
Arbeitslosigkeit insbesondere bei den Bewerbern, die für 
eine ausschließliche oder in der Regel im öffentlichen Dienst 
auszuübende Berufstätigkeit ausgebildet worden sind. Er 
geht davon aus, daß die infolge der jetzt beschlossenen 
gesetzlichen Maßnahmen freiwerdenden ‚Stellen auf dem 
schnellsten Weg neu besetzt werden. 
1.3 
2. 
2.1 
Zu$ 43 
In $ 32 Abs. 1 Buchst. b wird das Wort „amtsärztlichem“ 
durch das Wort „ärztlichem“ ersetzt. Diese Anderung soll der
	        

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