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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Inneres, Finanzen, Justiz
Dienstblatt des Senats von Berlin / Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,13-1990,10
Fußnote:
Sachliche Benennung 1951,13-15: Personal und Verwaltung, Rechtswesen
ZDB-ID:
3061620-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1977
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15435279
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 5, 26. April 1977
Erschienen:
, 1977-04-26

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1977 (Public Domain)
  • Nr. 1, 13. Januar 1977
  • Nr. 2, 18. Januar 1977
  • Nr. 3, 17. Februar 1977
  • Nr. 4, 17. März 1977
  • Nr. 5, 26. April 1977
  • Nr. 6, 29. April 1977
  • Nr. 7, 29. April 1977
  • Nr. 8, 20. Mai 1977
  • Nr. 9, 29. Juni 1977
  • Nr. 10, 30. Juni 1977
  • Nr. 11, 5. August 1977
  • Nr. 12, 31. August 1977
  • Nr. 13, 7. September 1977
  • Nr. 14, 30. September 1977
  • Nr. 15, 12. Oktober 1977
  • Nr. 16, 7. Dezember 1977
  • Nr. 17, 14. November 1977
  • Nr. 18, 9. Dezember 1977
  • Nr. 19, 28. Dezember 1977
  • Nr. 20, 28. Dezember 1977
  • Nr. 21, 29. Dezember 1977

Volltext

Sauatehiblioetkt 
Berliär 
& 
Dienstblatt des Senats von 540 
Teil |! Inneres - Finanzen - JusW 
‚BERLIN 
Nr. 5 
Berlin, den 26. April 1977 
Inhal 
L 
30. 03. 1977 Rundschreiben über Löhne der unter den BMT-G fallenden Arbeiter und Ausbildungsvergütungen 
der arbeiterrentenversicherungspflichtigen Auszubildenden ab 1. Februar 1977 sowie über Urlaubs- 
geld für diesen Personenkreis und über den Vierundzwanzigsten Ergänzungstarifvertrag zum 
BMT-G ....4 
33 
Der Senator für Inneres 
Die Tarifverträge zu 1., 2., 4., 5. und 6. sind als Anlagen I, 
IV, V, VI und VII zu diesem Rundschreiben abgedruckt. 
Den Wortlaut des Tarifvertrages über eine einmalige Zah- 
lung habe ich mit den entsprechenden Erläuterungen be- 
reits durch Rundschreiben II Nr. 34/1977 bekanntgegeben. 
Der Tarifvertrag zu 7. enthält lediglich redaktionelle Ände- 
rungen des Tarifvertrages über einen Zuschlag an Arbeiter 
vom 19. Februar 1971 (Rundschreiben II Nr. 23/1971). 
Da die Vorschriften dieses Tarifvertrages für. Berlin keine 
Bedeutung haben, habe ich von dem Abdruck abgesehen. 
Durch den Tarifvertrag zu 8. sind die Tarifverträge über 
die Gewährung einer vermögenswirksamen Leistung, die 
mit Ablauf des 31. Dezember 1976 gekündigt worden sind, 
mit einer Mindestlaufzeit bis zum 31. Dezember 1977 wieder 
in Kraft gesetzt worden. Der Wortlaut dieses Tarifvertrages 
wird im Zusammenhang mit der Bekanntgabe der Tarif- 
verträge über die Vergütungserhöhungen für Angestellte 
usw. im Dienstblatt veröffentlicht. 
Da mit Änderungen des Wortlautes der Tarifverträge nicht 
mehr zu rechnen ist, bitte ich, die Tarifverträge sobald wie 
möglich durchzuführen. Auf Nummer 1 des Rundschrei- 
bens II Nr. 34/1977 nehme ich Bezug. 
Zu den Tarifverträgen und zu den Auswirkungen der all- 
gemeinen Lohnerhöhung auf den Sozialzuschlag und den 
Ausgleichszuschlag gebe ich folgende zusätzlichen Erläute- 
rungen: 
Zum Monatslohntarifvertrag Nr. 8 zum BMT-G 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die Eigenbetriebe 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Mitglieder der Arbeitsrechtlichen Vereinigung 
öffentlicher Verwaltungen, Betriebe und 
gemeinwirtschaftlicher Unternehmungen in Berlin 
(AV Berlin) 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Eigengesellschaften 
die gemischtwirtschaftlichen Unternehmen, 
an denen Berlin überwiegend beteiligt ist 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Rundschreiben 
über Löhne der unter den BMT-G fallenden Arbeiter 
und Ausbildungsvergütungen der arbeiterrenten- 
versicherungspflichtigen Auszubildenden 
ab 1. Februar 1977 
sowie über Urlaubsgeld für diesen Personenkreis 
und über den Vierundzwanzigsten Ergänzungstarifvertrag 
zum BMT-G 
Vom 30. März 1977 
Inn II C 2 — Fernruf: 
Durchw.: 867 4445, Vermittl.: 867-1, intern: (95) 4445 
1.1. In der Anlage I zu diesem Rundschreiben sind nur die 
Vorschriften des Monatslohntarifvertrages wiederge- 
geben worden, die für die Lohnempfänger des Landes 
Berlin und der übrigen Mitglieder der AV Berlin von 
Bedeutung sind. 
Die bisherigen Sätze der Monatstabellenlöhne wurden 
um 5,3 v.H. erhöht. Die ab 1. Februar 1977 gültigen 
Monatstabellenlöhne sind in den Anlagen 1 und 3 zum 
Monatslohntarifvertrag festgelegt. 
Zu den sich aus diesen Anlagen ergebenden Monats- 
tabellenlöhnen ist den Arbeitern weiterhin der Zuschlag 
nach dem Tarifvertrag über einen Zuschlag an Arbeiter 
vom 19. Februar 1971 (Rundschreiben II Nr. 23/1971) 
in der dort festgelegten Höhe zu zahlen. Von dem 
Abdruck einer Übersicht über die auf die Arbeitsstunde 
entfallenden Teile der Monatstabellenlöhne habe ich zur 
Vermeidung von Mißverständnissen abgesehen, weil 
eine solche Übersicht wegen der Regelung im $ 4 Abs. 1 
des Monatslohntarifvertrages Nr.8 zum BMT-G ihre 
Bedeutung weitgehend verloren hat. 
Wegen der Berechnung der Pauschallöhne für die pau- 
schalentlohnten Kraftfahrer verweise ich auf Num- 
mer 1.1 Unterabs, 2 meines Rundschreibens II Nr. 25/ 
1977. 
Die Tarifpartner des öffentlichen Dienstes auf Bundes- 
ebene haben sich anläßlich der Redaktionsverhandlung am 
15./16. März 1977 unter Berücksichtigung des Ergebnisses 
der Tarifverhandlungen am 2. März 1977 (Rundschreiben II 
Nr. 25/1977) über den Abschluß folgender Tarifverträge 
geeinigt, die alle das Datum vom 16. März 1977 tragen: 
1. Monatslohntarifvertrag Nr. 8 zum BMT-G 
2. Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 3 für Auszu- 
bildende im Bereich der VKA 
3. Tarifvertrag über eine einmalige Zahlung 
4. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Arbeiter 
5. Tarifvertrag über ein Urlaubsgeld für Auszubildende 
6. Vierundzwanzigster Ergänzungstarifvertrag 
zum BMT-G II 
Tarifvertrag zur Änderung des Tarifvertrages über 
einen Zuschlag an Arbeiter und 
Tarifvertrag betr. das Wiederinkrafttreten der Tarif- 
verträge über vermögenswirksame Leistungen an An- 
gestellte, Arbeiter und Auszubildende,
	        

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