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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1977 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Inneres, Finanzen, Justiz
Dienstblatt des Senats von Berlin / Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,13-1990,10
Fußnote:
Sachliche Benennung 1951,13-15: Personal und Verwaltung, Rechtswesen
ZDB-ID:
3061620-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1977
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15435279
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
Nr. 13, 7. September 1977
Erschienen:
, 1977-09-07

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1977 (Public Domain)
  • Nr. 1, 13. Januar 1977
  • Nr. 2, 18. Januar 1977
  • Nr. 3, 17. Februar 1977
  • Nr. 4, 17. März 1977
  • Nr. 5, 26. April 1977
  • Nr. 6, 29. April 1977
  • Nr. 7, 29. April 1977
  • Nr. 8, 20. Mai 1977
  • Nr. 9, 29. Juni 1977
  • Nr. 10, 30. Juni 1977
  • Nr. 11, 5. August 1977
  • Nr. 12, 31. August 1977
  • Nr. 13, 7. September 1977
  • Nr. 14, 30. September 1977
  • Nr. 15, 12. Oktober 1977
  • Nr. 16, 7. Dezember 1977
  • Nr. 17, 14. November 1977
  • Nr. 18, 9. Dezember 1977
  • Nr. 19, 28. Dezember 1977
  • Nr. 20, 28. Dezember 1977
  • Nr. 21, 29. Dezember 1977

Volltext

Senutebibliethei 
Berlin 
Dienstblatt des Senats von!Bärlin 
Teil I Inneres - Finanzen - Justiz 
Nr. 13 
Berlin, den 7. September 1977 
BERLIN 
39 
Inhalt 
09. 08. 1977 Richtlinien für die Aufstellung der Entwürfe für den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1979, 
der Finanzplanung 1978 bis 1982 und der Investitionsplanung 1978 bis 1982 (Aufstellungsricht- 
Jinien 1979 — AR 79) 00.11 EEE 
159 
Der Senator für Finanzen 
fen nicht zur Finanzierung zusätzlicher oder erweiterter 
Aufgaben vorgesehen werden. 
(2) Die Gesamtbeträge für die Bezirkshaushaltspläne wer- 
den nach den Grundsätzen des Absatzes 1 bemessen. Der 
Senator für Finanzen behält sich aber vor, bei der Prüfung 
nach Ziffer 4 Abs. 5 AV $ 30 LHO in Sonderfällen gegebenen- 
falls erforderliche Änderungen nach Abstimmung mit den 
Bezirken auch im Rahmen der Gesamtbindung vorzuneh- 
men. 
(3) Die in den Entwürfen für die Investitionsplanung 1978 
bis 1982 für 1979 vorgesehenen Investitionsausgaben und 
Verpflichtungsermächtigungen sind unverändert in die Ent- 
würfe für den Haushaltsplan zu übernehmen. 
(4) Auf den Vorbehalt des Senators für Finanzen, bei Nicht- 
einhaltung der Einreichungstermine Entwürfe selbst aufzu- 
stellen, festzusetzen und Einwendungen dagegen auszu- 
Schließen, wird ausdrücklich hingewiesen (Ziffer 9 Abs.2 
AV $ 30 LHO). 
8 — Stellenpläne, persönliche Ausgaben 
(1) Bei Personalbedarfsberechnungen nach Ziffer 9 Abs.1 
Nr.11 AV 815 LHO ist von den Personalwirtschaftsstellen 
zu bestätigen, daß die Berechnungsgrundlagen (z.B. Fall- 
zahlen) sachlich und rechnerisch geprüft worden sind; das 
Prüfungsergebnis ist aktenkundig zu machen. 
(2) Abweichend von Ziffer 9 Abs.1 Nr.12 AV 815 LHO 
darf in den Anmeldungen für Dienstkräfte nur der Stellen- 
mehrbedarf berücksichtigt werden, der sich aus der Er- 
richtung oder Erweiterung von Anstalten ergibt. 
(3) Soweit dies nicht bereits im Haushaltsplan 1978 berück- 
sichtigt worden ist, sind nunmehr in den Entwürfen für 
1979 für Berufs- oder Funktionsbezeichnungen in den Stel- 
lenplänen die in den Tarifverträgen aufgeführten Bezeich- 
nungen in Kurzform anzuwenden (z.B. statt „Reinigungs- 
kraft/Reinigungsfrau‘“ nunmehr „Reiniger“). 
(4) Stellen, die zum Ausgleich für neue Stellen einzusparen 
waren, dürfen nicht in die Anmeldungen. für Dienstkräfte 
aufgenommen werden. Ausgenommen sind Stellen, die sich 
aus verbindlichen Organisationsgutachten errechnen. Aus 
zwingenden dienstlichen Gründen können die nach Satzıl 
abgesetzten Stellen durch Stellenverlagerungen oder andere 
geeignete organisatorische Maßnahmen innerhalb des eige- 
nen Stellenrahmens mit besetzbaren, mindestens gleichwer- 
tigen Stellen (ohne Sperr- oder Wegfallzusätze) ausge- 
tauscht werden. 
(5) Die Durchschnittssätze zur Ermittlung der Ausgaben 
für Dienstbezüge, Vergütungen und Löhne (Ziffer 3 Abs.1 
AV 8 15 LHO) werden in der Anlage 1 festgesetzt. 
4 — Erstattungen 
(1) Die Abschnitte, für die die Veranschlagung von Er- 
stattungen erforderlich ist, und die Fälle, in denen auf Grund 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
nachrichtlich 
an die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des Öffentlichen Rechts 
Richtlinien 
für die Aufstellung der Entwürfe 
für den Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1979, 
der Finanzplanung 1978 bis 1982 
und der Investitionsplanung 1978 bis 1982 
(Aufstellungsrichtlinien 1979 — AR 79) 
Vom 9. August 1977 
Fin II B 2 — Fernruf: 
Durchw.: 21 23 2164, Vermittl.: 21 23 - 1, intern: (982) 2164 
Auf Grund des $ 109 Abs.3 LHO werden folgende Verwal- 
tungsvorschriften erlassen, hinsichtlich der Ziffern 3 und 11 
im Einvernehmen mit dem Senator für Inneres: 
Abschnitt I 
1 — Regelungsbereich 
Diese Richtlinien regeln die Besonderheiten für die Auf- 
stellung der Entwürfe für den Haushaltsplan für das Rech: 
nungsjahr 1979 (Ziffer 1 Abs.2AV $ 30 LHO). Für die Auf 
stellung der Finanzplanung 1978 bis 1982 und der Investi- 
tionsplanung 1978 bis 1982 wird auf Ziffer 11 hingewiesen 
Abschnitt II 
Allgemeine Vorschriften 
2 — Grundsätzliches; Verhältnis zur Finanz- und zur Inve- 
stitionsplanung; Einhaltung von Terminen 
(1) Den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsam- 
keit (88 11 und 42 LHO) ist bereits bei der Veranschlagung 
in den Entwürfen in besonderem Maße Rechnung zu tragen 
(vgl. auch Ziffer 2 AR 78 — DBI. 1/1976 Nr. 41). Soweit eine 
höhere Veranschlagung von Ausgaben als 1978 nicht zu ver- 
meiden ist, stellen. die in der Finanzplanung 1977 bis 1981 
für 1979 vorgesehenen Beträge die obere Begrenzung dar. 
Ausgabemindernde Sachverhalte müssen zu entsprechend 
geringerer Veranschlagung von Ausgaben führen; sie dür:
	        

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