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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1968 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Inneres, Finanzen, Justiz
Dienstblatt des Senats von Berlin / Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,13-1990,10
Fußnote:
Sachliche Benennung 1951,13-15: Personal und Verwaltung, Rechtswesen
ZDB-ID:
3061620-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1968
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434647
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
5. Juni 1968
Erschienen:
, 1968-06-05

Schnellzugriff

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  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1968 (Public Domain)
  • 9. Januar 1968
  • 17. Januar 1968
  • 18. Januar 1968
  • 2. Februar 1968
  • 13. Februar 1968
  • 27. Februar 1968
  • 28. Februar 1968
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  • 17. April 1968
  • 28. April 1968
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  • 2. August 1968
  • 2. August 1968
  • 13. August 1968
  • 21. August 1968
  • 21. August 1968
  • 22. August 1968
  • 23. August 1968
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  • 30. September 1968
  • 30. September 1968
  • 2. Oktober 1968
  • 2. Oktober 1968
  • 9. Oktober 1968
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  • 16. Oktober 1968
  • 16. Oktober 1968
  • 17. Oktober 1968
  • 8. November 1968
  • 13. November 1968
  • 14. November 1968
  • 15. November 1968
  • 18. November 1968
  • 19. November 1968
  • 21. November 1968
  • 27. November 1968
  • 3. Dezember 1968
  • 9. Dezember 1968
  • 9. Dezember 1968
  • 20. Dezember 1968
  • 20. Dezember 1968
  • 23. Dezember 1968

Volltext

Ausgegeben am 5. 6. 1968 
Dienstblatt des Senats von Berlin 
Teil I 
| 1/1963 | 
Seite 75 
Nr. 33-34 
inhalt: 
Fünfte Verwaltungsvorschriften zur Änderung der Regelung gemäß 8 10 der Unterhaltszuschuß- 
VErÖrdNUung a NEN En Eher HT EN ES — et HE a a 
Allgemeine Anweisung über Fernsprech- und Fernschreibanschlüsse für das Land Berlin ......... 
Allgemeine Anweisung über Pflegesätze und Nebenkosten in den Krankenanstalten des Landes 
Berl ehe Een AT TAN Ü 
Hinweise auf Gesetze, Verordnungen und Zeitschriftenaufsätze, die für die Verwaltung des Landes 
Berlin von Bedeutung sind ........ Pe 
Nr. 33 
Nr. 34 
Nr. 35 
Seite 75 
Seite 75 
Seite 79 
Seite 81 
Aa Inn II G 2 — 0424/00 ee  ORa 
[__ 1-33 ] Fermrut: 8705 81— (do) 4179 [28. 3. 1968 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
die Eigenbetriebe 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts mit Dienstherrnfähigkeit 
nachrichtlich 
an die übrigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
Fünfte Verwaltungsvorschriften 
zur Änderung der Regelung gemäß $ 10 
der Unterhaltszuschußverordnung 
Auf Grund des $ 10 der Verordnung über den Unterhalts- 
zuschuß für Landesbeamte auf Widerruf im Vorbereitungs- 
lienst (Unterhaltszuschußverordnung — UZV) vom 22. Au- 
zust 1963 (GVBl. S. 855), zuletzt geändert durch Verord- 
nung vom 10. Juli 1967 (GVBl. S. 950) wird im Einverneh- 
men mit dem Senator für Bau- und Wohnungswesen be- 
stimmt: 
lL. In Nummer 1 Abs.2 der Regelung gemäß 8 10 UZV 
über Zuschläge zum Unterhaltszuschuß für Anwärter 
technischer Laufbahnen vom 23. September 1963 (DbIl. I 
Nr. 83 — Anlage 2), zuletzt geändert durch die Ver- 
waltungsvorschriften vom 9. August 1967 (Dbl. I 
Nr.62), wird die Jahreszahl „1967“ durch „1968“ 
ersetzt. 
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung 
vom 1. Januar 1968 in Kraft. 
Für den Senator für Inneres 
Dr. König 
Senator 
Allgemeine Anweisung 
über Fernsprech- und Fernschreibanschlüsse 
für das Land Berlin 
Vom 9. April 1968 
Auf Grund 8 6 Abs.1 AZG wird bestimmt: 
I: 
Allgemeines 
|, Die nachstehende Allgemeine Anweisung gilt für 
a) die Bereitstellung und Benutzung von Fernsprech- 
anschlüssen in Diensträumen (Dienstanschlüsse), 
die Bereitstellung und Benutzung von Fernschreib- 
anschlüssen sowie von Anschlüssen und Leitungen 
für Zwecke der Datenübertragung (Datex, T- und 
F-Standverbindungsleitungen, 
Anschlüsse im SWFD-Netz), 
die Bereitstellung von dienstlichen Fernsprech- 
anschlüssen in Wohnungen (Wohnungsdienstan- 
schlüsse), 
d) die Entrichtung der Gebühren für die Anschlüsse 
und Leitungen zu Buchst.a und Buchst. b, 
den Gebührenersatz an Benutzer von Wohnungs- 
dienstanschlüssen und anderen Fernsprechhaupt- 
anschlüssen, 
den Einsatz des Personals für die Fernsprechver- 
mittlungen und Fernschreibstellen, 
die Herausgabe eines Fernsprechverzeichnisses für 
die Berliner Verwaltung. 
Die technische Planung, die Einrichtung (Bau, Kauf 
oder Miete) von Fernmeldeanlagen sowie deren lau- 
fende bauliche und technische Unterhaltung (ein- 
schließlich des Abschlusses von Wartungs-, Schutz- 
und Versicherungsverträgen) sowie der Einsatz der 
Fernmeldetechniker richten sich nach den dafür maß- 
gebenden Verwaltungsvorschriften. 
Für die Bereiche des Polizeipräsidenten in Berlin und 
der Berliner Feuerwehr trifft das fachaufsichtführende 
Senatsmitglied besondere Regelungen. Dabei sind die 
Grundsätze dieser Allgemeinen Anweisung zu beach- 
ten, soweit nicht die Eigenart der Aufgaben der Polizei 
und Feuerwehr Abweichungen erfordert. 
IL. 
Zuständigkeit 
2. 
Inn VD 21 — 0710 
[1:34] Fernruf: 87 05 91 — (95) 4403 
An die Mitglieder des Senats 
die Bezirksämter 
die Sonderbehörden 
die nichtrechtsfähigen Anstalten 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Abgeordnetenhauses 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
die Eigenbetriebe 
die Eigengesellschaften 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
| 16. 4.1968 | 
3, 
4. (1) Die Mitglieder des Senats sowie die Bezirksämter 
sind jeweils für ihren Bereich zuständig für 
a) die Ermittlung des Bedarfs an Dienstanschlüssen 
und Fernschreibanschlüssen, 
die Genehmigung und Bereitstellung von Woh- 
hungsdienstanschlüssen sowie den Gebührenersatz 
an Benutzer von Wohnungsdienstanschlüssen und 
anderen Fernsprechhauptanschlüssen. 
(2) Sie können ihre Befugnisse ganz oder teilweise 
auf nachgeordnete Behörden übertragen. 
Der Senat hat am 9. April 1968 mit Beschluß Nr. 782/1968 
die nachstehenden Verwaltungsvorschriften erlassen, die 
ich hiermit bekanntgebe. 
Im Auftrage 
Krems
	        

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