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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1964 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1964 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Inneres, Finanzen, Justiz
Dienstblatt des Senats von Berlin / Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,13-1990,10
Fußnote:
Sachliche Benennung 1951,13-15: Personal und Verwaltung, Rechtswesen
ZDB-ID:
3061620-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1964
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434923
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
3. August 1964
Erschienen:
, 1964-08-03

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1964 (Public Domain)
  • 9. Januar 1964
  • 24. Januar 1964
  • 3. Februar 1964
  • 6. Februar 1964
  • 9. März 1964
  • 20. März 1964
  • 2. April 1964
  • 13. April 1964
  • 20. April 1964
  • 22. April 1964
  • 12. Mai 1964
  • 21. Mai 1964
  • 29. Mai 1964
  • 6. Juli 1964
  • 29. Juli 1964
  • 3. August 1964
  • 15. August 1964
  • 19. August 1964
  • 23. September 1964
  • 30. September 1964
  • 12. Oktober 1964
  • 16. Oktober 1964
  • 19. Oktober 1964
  • 26. Oktober 1964
  • 10. November 1964
  • 13. November 1964
  • 19. November 1964
  • 10. Dezember 1964
  • 16. Dezember 1964
  • 28. Dezember 1964
  • 28. Dezember 1964
  • 31. Dezember 1964

Volltext

Ausgegeben am 3.8. 
19 
„yatshiblicrh 
Dienstblatt des senafts' Von Berlin 
Teil I a 
1/1964 | 
Seite 157 
Nr. 51-52 
Im halhtes 
Nr. 51 
Nr. 52 
Reisekostenrecht‘ .:....... Er U 
Betr.: Für die Ordnung von Laufbahnen zuständige oberste Dienstbehörden .................. 
Seite 157 
Seite 157 
ZT Inn II G 3 — 0563/5304 
[151] Fernruf: 87 05 91 — (95) 4068 — 
An die Mitglieder des Senats e 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin 
die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
nachrichtlich 
an die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
[ 26. 6. 1964 
Sind die nachgewiesenen Übernachtungskosten höher 
als das Übernachtungsgeld, so wird der Mehrbetrag 
bis zu 25 v. H. des Übernachtungsgeldes erstattet. 
Übernachtungsgeld für die Nacht vom 30. Juni zum 
1. Juli 1964 ist nach den neuen Sätzen zu bemessen. 
4. 
Auslandstagegeld (Nr.8 Abs.1 ADR) 
: — Nr. 8 Abs. 1 Buchst. b ADR 
Keisekostenstufe Ländergr. A Ländergr.B 
85 DM 65 DM 
75 DM 55 DM 
65 DM 50 DM 
60 DM 45 DM 
50 DM 40 DM. 
Ia 
Ib 
II 
III 
IV, V 
Reisekostenrecht 
# 
Nach dem von der Bundesregierung am 27. Mai 1964 ver- 
abschiedeten Entwurf eines Bundesreisekostengesetzes sol- 
len die Vorschriften über die Reisekostenstufen, die Höhe 
des Tagegeldes und des Übernachtungsgeldes mit Wirkung 
vom 1.Juli 1964 in Kraft treten. Da das Gesetz bis zu 
diesem Zeitpunkt noch nicht verkündet sein wird, hat der 
Bundesminister des Innern im Einvernehmen mit dem Bun- 
desminister der Finanzen gebeten, vom 1. Juli 1964 an 
im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung die geänderte 
Stufeneinteilung und die neuen Sätze nach der unter II. 
folgenden Übersicht anzuwenden, 
Nach 8 54 des Landesbeamtengesetzes finden für die Er- 
stattung der Reisekosten der Beamten die für die un- 
mittelbaren Bundesbeamten jeweils geltenden Rechtsvor- 
schriften entsprechende Anwendung. Die zu erwartende 
Neufassung des Reisekostengesetzes wird also auch in 
Berlin gelten. Im Einvernehmen mit dem Senator für Finan- 
zen bin ich daher damit einverstanden, daß auch in Berlin 
bis zum Inkrafttreten des Bundesreisekostengesetzes zuU- 
nächst entsprechend der vom Bundesminister des Innern 
getroffenen Übergangsregelung verfahren wird. 
3. 
Beschäftigungstagegeld (Nr.?2 Abs. 4 AbordgB) 
x a für verheiratete a für ledige 
Reisekostenstufe Beamte Beamte 
14 DM 7,50 DM 
12 DM 7,— DM 
11 DM 6,50 DM 
10 DM 6.-— DM. 
I 
II 
I 
IV, V 
6. Verpflegungszuschuß (Nr. 3 Abs. 1 AbordgB) 
Der Höchstbetrag beträgt 2,50 DM, für Verheiratete 
3,50 DM. 
1. 
Diese Regelung gilt für Angestellte (88 42, 45 BAT) und 
Arbeiter (8 32 Abs. 1 BMT-G II) entsprechend. 
Im Auftrage 
Schröder 
II. 
Stufeneinteilung (8 4 RKG) 
Die Reisekostenstufen IV und V werden zusammen- 
gefaßt. 
Beamte. auf Widerruf im Vorbereitungsdienst werden 
der Reisekostenstufe der Eingangsbesoldungsgruppe 
ihrer Laufbahn zugeteilt. Die Rückwirkung der Ein- 
weisung in eine Planstelle oder‘ der Einoränung von 
Ämtern bleibt bei der Zuteilung zu den Reisekosten- 
stufen unberücksichtigt. 
Inn MI J1 f 
| 1-52 ] Fernruf: 87 05 91 — (95) 4089 — | 26. 6. 1964 | 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin 
die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
die Landesversicherungsanstalt Berlin 
lie Handwerkskammer Berlin 
lie Freie Universität Berlin 
ie Technische Universität Berlin 
die Feuersozietät Berlin 
das Berliner Pfandbriefamt 
die Industrie- und Handelskammer zu Berlin 
die Ärztekammer Berlin 
die Zahnärztekammer Berlin 
die Tierärztekammer Berlin 
die Apothekerkammer Berlin 
den Lette-Verein 
das Pestalozzi-Fröbel-Haus 
). 
Tagegeld (8 9 Abs. 2 RKG) 
Reisekostenstufe Ia 25 DM 
Reisekostenstufe Ib 22 DM 
Reisekostenstufe II 19 DM 
Reisekostenstufe III 15 DM 
Reisekostenstufe IV, V 14 DM. 
Übernachtungsgeld. (8 9 Abs. 2 RKG) 
Reisekostenstufe Ia 23 DM 
Reisekostenstufe Ib: 20 DM 
Reisekostenstufe II 16 DM 
Reisekostenstufe III 14 DM 
Reisekostenstufe IV. V 12 DM. 
Betr.: Für die Ordnung von Laufbahnen 
zuständige oberste Dienstbehörden 
Das Laufbahngesetz sieht. in verschiedenen Vorschriften 
eine‘ Entscheidung oder Regelung durch die für die Ord- 
nung. der Laufbahn zuständige oberste Dienstbehörde vor
	        

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