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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1962 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Inneres, Finanzen, Justiz
Dienstblatt des Senats von Berlin / Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,13-1990,10
Fußnote:
Sachliche Benennung 1951,13-15: Personal und Verwaltung, Rechtswesen
ZDB-ID:
3061620-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1962
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434677
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
4. Juni 1962
Erschienen:
, 1962-06-04

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1962 (Public Domain)
  • Fundstellennachweis Dienstblatt Teil I, 1962
  • 4. Januar 1962
  • 10. Januar 1962
  • 11. Januar 1962
  • 11. Januar 1962
  • 15. Januar 1962
  • 25. Januar 1962
  • 5. Februar 1962
  • 20. Februar 1962
  • 21. Februar 1962
  • 7. März 1962
  • 26. März 1962
  • 13. April 1962
  • 6. Mai 1962
  • 21. Mai 1962
  • 29. Mai 1962
  • 4. Juni 1962
  • 14. Juni 1962
  • 15. Juni 1962
  • 2. Juli 1962
  • 2. Juli 1962
  • 16. Juli 1962
  • 1. August 1962
  • 5. September 1962
  • 20. September 1962
  • 24. September 1962
  • 25. September 1962
  • 8. Oktober 1962
  • 9. Oktober 1962
  • 18. Oktober 1962
  • 25. Oktober 1962
  • 22. November 1962
  • 14. Dezember 1962
  • 31. Dezember 1962

Volltext

Ansehen an OR 
BEN 
Dienstblaf ges Sehlars von BetTin 
Teil I Inneres -— Justiz 
Inhalt: 
Nr.51 Durchführung des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) 
- 
- 
EEE 
EOS 
1/1962 
Seite 215 
Nr. 51 
Seite 215 
DE Inn II B 3 — 0508/000 N anren 
| T51__| Fernruf: 87 05.91 — (95) 6934 — [ 26.419062 ) 
Rundschreiben BAR 
an die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin 
die Bezirksämter 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
nachrichtlich 
an die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des öffentlichen Rechts 
die städtischen und überwiegend städtischen Gesellschaften 
Durchführung 
des Bundes-Angestelltentarifvertrages (BAT) 
Mein Rundschreiben vom 31. Mai 1961 betr. Durchführung 
des Bundes-Angestelltentarifvertrages ändere ich wie folgt: 
Unter der 1fd. Nr. 29 ist als Absatz d einzufügen: 
d) Nach $ 48 Abs. 1 sind folgende Stufen vorgesehen: 
a) bis zum vollendeten 30. Lebensjahr, 
b) bis zum vollendeten 40. Lebensjahr, 
c) nach vollendetem 40. Lebensjahr. 
Nach Absatz 5 ist für die Berechnung der Urlaubs- 
dauer das Lebensjahr maßgebend, das im Urlaubs- 
jahr vollendet wird. 
Zur einheitlichen Anwendung dieser Vorschrift 
bitte ich, den Angestellten, die im Laufe eines 
Urlaubsjahres das 30. oder 40. Lebensjahr voll- 
enden, bereits für dieses Urlaubsjahr den längeren 
Urlaub zu gewähren. 
Das gilt auch für Nr. 12 der Sonderregelung 2 a. 
Hinter der laufenden Nr. 31 ist einzufügen: 
31a) Zu 851 
Außer den in $& 51 aufgeführten Fällen kann der 
Urlaubsanspruch auch abgegolten werden, wenn 
der Urlaub nicht angetreten oder voll als Frei- 
zeit gewährt werden konnte, weil 
a) ein Zeitangestellter bis zum Ablauf seines 
Zeitvertrages arbeitsunfähig krank war, 
auf eine Zeitangestellte vor Ablauf ihres Zeit- 
vertrages die Bestimmungen über das Be- 
schäftigungsverbot nach 8 3. des Müutter- 
schutzgesetzes angewendet werden mußten, 
ein Angestellter, der wegen HErreichens der 
Altersgrenze ($ 65) ausgeschieden ist und bis 
zu seinem Ausscheiden arbeitsunfähig krank 
war. 
Andere Fälle, in denen der Urlaub aus anderen 
wichtigen Gründen vor‘ dem Ausscheiden nicht 
als Freizeit gewährt werden konnte, z. B. wenn 
ein Angestellter, der wegen dauernder Erwerbs- 
oder Berufsunfähigkeit nach $59 Abs.1 oder 
durch Auflösungsvertrag wegen dauernder Ar- 
beitsunfähigkeit ausgeschieden ist und bereits 
vor der Feststellung: der dauernden Arbeits- 
unfähigkeit und weiter bis zu seinem Ausschei- 
den arbeitsunfähig krank war, bitte ich mir zur 
Entscheidung vorzulegen. 
Im Auftrage 
Schröder
	        

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