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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1961 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber:
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Inneres, Finanzen, Justiz
Dienstblatt des Senats von Berlin / Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Erschienen:
Berlin 1990
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951,13-1990,10
Fußnote:
Sachliche Benennung 1951,13-15: Personal und Verwaltung, Rechtswesen
ZDB-ID:
3061620-7 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz, Wirtschaft
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1961
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15434686
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
12. Dezember 1961
Erschienen:
, 1961-12-12

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1961 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis des Dienstblattes Teil I, 1960-1961
  • 4. Januar 1961
  • 9. Januar 1961
  • 30. Januar 1961
  • 6. Februar 1961
  • 6. März 1961
  • 8. März 1961
  • 13. März 1961
  • 14. März 1961
  • 22. März 1961
  • 21. April 1961
  • 3. Mai 1961
  • 8. Mai 1961
  • 12. Mai 1961
  • 15. Mai 1961
  • 12. Mai 1961
  • 1. Juni 1961
  • 2. Juni 1961
  • 13. Juni 1961
  • 23. Juni 1961
  • 28. Juni 1961
  • 28. Juni 1961
  • 17. Juli 1961
  • 25. Juli 1961
  • 7. August 1961
  • 8. August 1961
  • 9. August 1961
  • 9. August 1961
  • 18. August 1961
  • 24. August 1961
  • 5. September 1961
  • 7. September 1961
  • 11. September 1961
  • 26. September 1961
  • 7. November 1961
  • 5. Dezember 1961
  • 12. Dezember 1961
  • 29. Dezember 1961

Volltext

Ausgegeben am 12. 12. 1961 
EI 
DD 
® 4 ] ; 5 
Dienstblatt des Schats von Berlin 
Teil I Inneres — Justiz 
'”1/1961 
Seite 291 
Nr. 99-100 
Inhalt 
Nr.99 Entlohnung der Arbeitskräfte für ‚die Schneebeseitigung auf Schulgrundstücken .u..04006004 
Nr. 100° Besoldung; hier: Kinderzuschlag u... 1... A n N ee Tate 
Nr. 101 - Ausführungsvorschriften zum Bundesevakuiertengesetz in der Fassung vom 13. Oktober 1961 ... 
Seite 291 
Seite 291 
Seite 293 
|_ 199 _} 
Vbildgz Ha V'a2 
Fernruf: 92 00 11—(987) 489 — 
Inn MM C1 
Fernruf: 87 05 91 — (95) 4445 — 
Fin II B 7 
Fernruf: 24 0011 — (982) 173 — 
| 8.11. 1961 
DbI 11/1961 
Nr. 68 
Inn II G 1b — 0421/30/12 
„_ J-100 | Nr.61 / IB 
Fernruf: 87 05 91 
— (95) 6601 und 4037 — 
An die Mitglieder des Senats 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin 
die Bezirksämter — PV und Vbildg/Schul — 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung 
die Körperschaften, Anstalten und Stiftungen 
des Öffentlichen Rechts 
[5.10 1961| | 
—_ 
An die Bezirksämter — Vbildg, PV, Fin — 
nachrichtlich 
an den Rechnungshof von Berlin 
Entlohnung der Arbeitskräfte 
für die Schneebeseitigung auf Schulgrundstücken 
Besoldung 
hier: Kinderzuschlag 
Als Anlage werden die Rundschreiben des Bundesministers 
des Innern 
vom 22. Juni 1961 — IT B 1 — 221118 — 15/61 — Anlage 1 -—, 
vom 12. Juli 1961 — II B 1 — 221118 — 9/61 — Anlage 2 — 
berichtigt mit Rundschreiben vom 25. Juli 1961 — und 
vom 29. August 1961 —- IT B 1 — 221 118 — 39/61 — Anlage 3 — 
mit der Bitte um Kenntnisnahme und Beachtung bei der 
Durchführung der bundesrechtlichen Vorschriften bekannt- 
gegeben. 
Diese Rundschreiben geben auch meine Ansicht bei der 
Anwendung des.8 19 des Landesbesoldungsgesetzes und 
des 8 188 des Landesbeamtengesetzes wieder. Mein Rund- 
schreiben vom 5. August 1960 — II B 4 — 0513/010 — betr. 
Kinderzuschlag für Krankenpflegeberufspraktikanten wird 
aufgehoben. 
Für Schneebeseitigungsarbeiten auf Schulgrundstük- 
ken sind folgende Stundenlöhne zu zahlen: 
a) An Hilfskräfte der Endlohn der Lohngruppe C 1, 
b) an Schulhausmeister, die als Angestellte im Dienst 
des Landes und der Stadt Berlin stehen, wenn sie 
die Arbeiten selbst ausführen, der Endlohn der 
Lohngruppe C 1. 
2 
Zu den nach 1a und b zu zahlenden Lohnsätzen tritt 
für Schneebeseitigungsarbeiten an Feiertagen (nicht 
Sonntagen, soweit sie nicht gleichzeitig Feiertage sind) 
ein Zuschlag von 100 %. 
3. 
Schulheizer, die außerhalb ihrer Arbeitszeit freiwillig 
Schneebeseitigungsarbeiten leisten, gelten als Hilfs- 
kräfte und erhalten die gleichen Löhne wie diese. 
Im Auftrage 
Schepp 
Soweit die Arbeiten von den Schulhausmeistern im An- 
gestelltenverhältnis selbst ausgeführt werden, erhalten 
sie 
a) während ihrer Arbeitsstunden (Montag bis Freitag 
7 bis 17 Uhr, Sonnabend 7 bis 15 Uhr) keine Be- 
zahlung, 
Anlage 1 
(GMBIl S. 419 
MinBlFin S. 706) 
An die obersten Bundesbehörden 
Betr.: Gewährung von Kinderzuschlag für dauernd er- 
werbsunfähige Kinder nach 8 18 Abs. 3 BBesG 
während der Zeit, für die sie Vergütung für die Be- 
aufsichtigung von Schulräumen zu beanspruchen 
haben, nur einmal Bezahlung, und zwar den höher- 
liegenden Satz. 
Diese Verfügung tritt mit Wirkung vom 1. November 
1961 in Kraft. 
Mit Ablauf des 31. Oktober 1961 treten außer Kraft die 
Verfügungen: 
vom 15. November 1957 (Dbl 1/1957 Nr. 91, 
1111/1957 Nr. 94) und 
b) vom 22. November 1960 (Dbl 1/1960 Nr. 99, 
1111/1960 Nr. 82). 
Zur Erläuterung der VV Nr. 7 zu $ 18 BBesG weise ich 
darauf hin, daß folgende Zuwendungen nicht zum eigenen 
Einkommen des Kindes im Sinne des 8 18 Abs. 3 BBesG 
rechnen: 
a) Sonderleistungen für Blinde, die auf Grund von 
Ländervorschriften zur Ergänzung der Leistungen 
nach 8 11f der Reichsgrundsätze über, Voraussetzung, 
Art und Maß der öffentlichen Fürsorge vom 4. De- 
zember 1924 i. d. F. vom 14. Juli 1957 (Bundesgesetzbl. I 
S.693 / GVBl S.775) oder an deren Stelle gewährt 
werden, 
Tuberkulosehilfe nach dem Gesetz vom 23. Juli 1959 
(Bundesgesetzbl. I. S. 513 / GVBl S. 1205), 
Pflegezulagen, die neben HEntschädigungsrenten für 
Impfschäden nach den Impfschadengesetzen der Län- 
der gewährt werden. 
5. 
Im Auftrage 
Evers 
Ka
	        

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