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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

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Periodical

Creator:
Berlin (West). Senat
Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Subseries:
Teil 2, Finanzen
Other titles:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Finanzen
Publication:
Berlin 1964
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1951-1964
ZDB-ID:
3061618-9 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Succeeding Title:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1958
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430044
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
31. März 1958
Publication:
, 1958-03-31

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1958 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil II, 1954-1958
  • 16. Januar 1958
  • 4. Februar 1958
  • 25. Februar 1958
  • 7. März 1958
  • 15. März 1958
  • 29. März 1958
  • 31. März 1958
  • 9. Mai 1958
  • 25. Juni 1958
  • 17. Juli 1958
  • 24. Juli 1958
  • 19. September 1958
  • 24. Oktober 1958
  • 15. November 1958
  • 26. November 1958
  • 19. Dezember 1958

Full text

Ausgegeben RE ARE EREEN 
am 31. 3. 1958 SB“ wöthek 01/1958 
57 wo Seite 41 
. Berlin 
7 # £ ® Nr. 14 
Dienstblatt des Sen ats-vo-n—Berlin 
® 
Teil Il Finanzen 
Inhalt: 
Nr.14 Vorläufige Regelung der Haushaltswirtschaft für das Rechnungsjahr 1958 .......7.......0..14 <<. Seite 41 
Nr.15 Führung der Wirtschaftsbücher für die ab 1. April 1958 anlaufenden Bauvorhaben ............:... Seite 45 
IL1 Fin A2a 27. 3. 1958: Abgeordnetenhauses vom 23. Januar 1958 zu den ein- 
ME 4 Fernruf; 240011 - (982) 456 - Age . maligen Ausgaben für Baumaßnahmen im Rechnungs- 
N jahr 195 a ist. 
An die Mitglieder des Senats DbIl 1/1958 Ja . S ergangen ist 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin Nr. 31 Der Teil A — Bezirke — des Entwurfs des Haushalts- 
die Bezirksämter plans 1958 (die Ansätze für einmalige Baumaßnahmen 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung ausgenommen; siehe hierzu vorstehenden Absatz) ist 
die Anstalten der Hauptverwaltung vom Hauptausschuß des Abgeordnetenhauses bereits 
am 19. März 1958 in erster Lesung beraten und be- 
Vorläufige Regelung der Haushaltswirtschaft schlossen worden, so daß ein Zurückgreifen auf die 
ee z Ansätze 1957 als Grundlage für die Haushaltswirt- 
für das Rechnungsjahr 1958 schaft nicht mehr erforderlich ist. Die Änderungs- 
Der dem Abgeordnetenhaus im Entwurf vorliegende Haus- beschlüsse des Hauptausschusses zum Teil A sind den 
haltsplan für das Rechnungsjahr 1958 ist noch nicht fest- Bezirken mit Schreiben vom 24. März 1958 — II A 
gestellt. Für die Haushaltswirtschaft sind daher ab 1. April 2 (b) — bekanntgegeben worden, 
1958 bis zur Feststellung des Haushaltsplanes 1958, wäh- Der Teil B — Hauptverwaltung — des Entwurfs des 
rend der sogenannten Übergangszeit, Artikel 77 der Ver- Haushaltsplans 1958 ist ebenfalls bereits bis auf wenige 
fassung von Berlin und das als Anlage zu dieser Dienst- Unterabschnitte vom Hauptausschuß des Abgeord- 
blatt-Verfügung abgedruckte „Gesetz über die vorläufige netenhauses beraten und beschlossen worden. Somit 
Haushaltsführung im Rechnungsjahr 1958“ — im folgenden muß in der Hauptverwaltung nur noch bei den fort- 
„Gesetz“ genannt — maßgebend. dauernden Ausgaben in wenigen Ausnahmefällen nach 
Auf Grund des $ 9 des Gesetzes erlasse ich zur Regelung den Ansätzen für 1957 gewir tschaftet werden. Ich bin 
der Haushaltswirtschaft während der Übergangszeit fol-  KErUNSte En a Peantras ES ZUSOITERE AUT ONE 
Itu: rschriften: G 
Bende Verwaltnhesvorschriften stellung der Wirtschaftsgrundlage auf die Ansätze im 
Ra z Entwurf des Haushaltsplans 1958 zu erteilen. Bei neuen 
I. Grundlage für die Haushaltswirtschaft Ansätzen für fortdauernde Ausgaben werde ich vorher 
im ordentlichen Haushalt die hierzu nach 8 2 Abs.3 des Gesetzes erforderliche 
Nach $ 1 Abs.1 des Gesetzes gelten als Grundlage für a en Hauptausschusses des Abgeordneten- 
die Haushaltswirtschaft grundsätzlich weiterhin die ) 
Ansätze im Haushaltsplan für das Rechnungsjahr 1957 5 von den nach Ziffer 1 bei den fortdauernden sächlichen 
(Fassung: Spalte „Ansatz für 1957“ in dem Entwurf Ausgaben der Haushaltswirtschaft zugrunde liegenden 
des Haushaltsplans 1958 — Vorabdruck zur Beratung Beträgen werden mit Rücksicht, darauf, daß‘ der-Ent- 
im Abgeordnetenhaus —), sofern Ansätze für die wurf des Haushaltsplans 1958 einen Fehlbedarf aus- 
gleiche Zweckbestimmung auch im Entwurf des Haus- weist, unter Inanspruchnahme der Ermächtigung nach 
haltsplans 1958 vorgesehen sind. Von diesem Grund- $ 1 Abs.3 des Gesetzes im Teil A — Bezirke — und 
satz abweichend bestimme ich unter Inanspruchnahme im Teil B — Hauptverwaltung — grundsätzlich 10 v. H. 
der mir in $ 2 Abs. 1 und $ 5 Abs. 1 des Gesetzes erteil- gesperrt. Vor Errechnung‘ der 10 v.H. sind gegebenen- 
ten Ermächtigungen als Grundlage für die Haushalts- falls die durch Vermerk im Entwurf des Haushalts- 
wirtschaft die Ansätze im Entwurf des Haushaltsplans plans 1958 oder im Haushaltsplan 1957 — falls dieser 
1958 in der Fassung „Vorabdruck zur Beratung im Wirtschaftsgrundlage ist — gesperrten Beträge abzu- 
Abgeordnetenhaus‘ ziehen. Sollte sich in einzelnen Fällen eine Sperre von 
ür fortdauernde Ausgaben, mehr als 10 v.H. als notwendig erweisen, so wird dies 
4 N nn d e bald ee << Ansät Haupt nach Einholung der erforderlichen Zustimmung des 
 Susachuß des  bEcon  hetenhauses Beraten N Und De. Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses den betei- 
schlossen worden sind, in der beschlossenen Höhe Beten Verwaltungen bekanntgegeben werden. 
oder Die Sperre erstreckt sich jedoch nicht auf 
sofern diese Ansätze niedriger sind als die ent- a) Ansätze, die ausschließlich der Erfüllung gesetz- 
sprechenden Ansätze im Haushaltsplan 1957; licher oder vertraglicher Verpflichtungen dienen, 
b) für einmalige Ausgaben e b) Ansätze, die ausschließlich für Erstattungen an 
mit der Maßgabe, daß die vom Hauptausschuß des andere Haushaltsunterabschnitte bestimmt sind, 
BE EEE beschlessenen: Ansätze: ‚ver- c) Ansätze für Ausgaben, die auf Grund von Haus- 
) haltsvermerken aus zweckgebundenen Einnahmen 
Ferner gelten :als Grundlage für die Haushaltswirt- zu bestreiten sind, 
schaft alle etwaigen vom Hauptausschuß des Abgeord- nn . Fe 7 
netenhauses beschlossenen neuen Ansätze für 1958, die d) Er Verfügungsmittel und für ‚Verstär- 
im Entwurf des Haushaltsplans 1958 nicht enthalten Sömitteh 
sind. e) Pauschalansätze, 
Wegen der Wirtschaftsgrundlage bei Ansätzen für ein- f) Ansätze bis zu 1000 DM, 
malige Bauausgaben, die in dem Druckstück „Zusam- & . ran e 
menstellung der einmaligen Ausgaben für Baumaß- 8) er ROHDE Sächlicher Verwaltungs 
nahmen im Rechnungsjahr 1958“ erfaßt sind, verweise SAMEN 
ich auf meine Rundverfügung Fin II Nr. 7/1958 vom h) Ansätze für laufende Unterhaltung der baulichen 
11. Februar 1958, die auf Grund des Beschlusses des und technischen Anlagen des Hoch- und Tiefbaues,
	        

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