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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 2, Finanzen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Finanzen
Erschienen:
Berlin 1964
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951-1964
ZDB-ID:
3061618-9 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1958
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430044
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
29. März 1958
Erschienen:
, 1958-03-29

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1958 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil II, 1954-1958
  • 16. Januar 1958
  • 4. Februar 1958
  • 25. Februar 1958
  • 7. März 1958
  • 15. März 1958
  • 29. März 1958
  • 31. März 1958
  • 9. Mai 1958
  • 25. Juni 1958
  • 17. Juli 1958
  • 24. Juli 1958
  • 19. September 1958
  • 24. Oktober 1958
  • 15. November 1958
  • 26. November 1958
  • 19. Dezember 1958

Volltext

Ausgegeben Pa Hof 8 
am 29.3. 1958 | 11/1958 
. Berlin ‚Seite 33 
‘ ® 
Dienstblatt d es A Lats won-Blerlin Nr. 9 
® 
Teil 1 Finanzen 
Inhalt: 
Nr. 9 Auswirkungen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes auf den vermögensmäßigen Nachweis von An- 
sprüchen Berlins aus: Kapitalanlagen und die kassenmäßige Behandlung hiernach kraftlos ge- 
wordener Wertpapiere ........ WE „.. Seite 33 
Nr.10 Richtlinien für die Durchführung von Schüler-Auslandsfahrten ................ Be Seite 34 
Nr.11 Nachweis der vom ‘Senator für Finanzen — IVC (Hypothekenverwaltung) — für andere Ver- 
mögensstellen verwalteten Grundpfandrechte und dinglich nicht gesicherten Forderungen und 
Schulden in den Vermögensverzeichnissen und Lagerbüchern ....... .. Seite 36 
Nr.12 Bestimmungen über die kassenmäßige Behandlung der Einnahmen und Ausgaben in den städtischen 
Badeanstalten ......... We HE ‚+. Seite 36 
Nr.13 Bestimmungen über das Verfahren bei der Auszahlung‘ von Taschengeldern, gelegentlichen Zu- 
wendungen aus besonderen Anlässen, Arbeitsbelohnungen usw. an Insassen von Heimen der ge- 
schlossenen Fürsorge, Krankenanstalten (Krankenhäuser, Hospitäler, Heil- und Pflegeanstalten) 
und ähnlichen Einrichtungen ....... . Seite 39 
Fin D13/M GG 21 12. 3. 1958 (1) Die Wirtschaftsstellen fertigen — für jede 
11-9 d Fernruf: 24 00 11 De ! Bank gesondert — eine Zusammenstellung der 
- (982) 441/477 - Ei kraftlos gewordenen Wertpapiere in vierfacher 
DbIl 1/1958 X e 
usfertigung. 
An die Mitglieder des Senats Nr. 28 - = - S 
den Präsidenten des Abgeordnetenhauses (2) Die ersten Ausfertigungen dieser Wertpapier- 
den Präsidenten des Rechnungshofs von Berlin Zusammenstellungen verbleiben in den Wirtschafts- 
die Bezirksämter stellen. 
die Behörden und Dienststellen der. Hauptverwaltung (3) Die zweiten, dritten und vierten Ausfertigun- 
die Anstalten und Eigenbetriebe der Hauptverwaltung gen sind mit der Kassenanweisung der Kasse zuzu- 
- leiten. 
Auswirkungen SE 7 x 
< = (4) Die zweiten  Ausfertigungen verbleiben als 
des‘ Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes auf den Unterlage zur Kassenanweisung in den Kassen. 
vermögensmäßigen Nachweis von Ansprüchen (5) Die dritten und vierten Ausfertigungen sind 
Berlins aus Kapitalanlagen und die kassen- von den Kassen den Banken mit dem Auftrage zu 
äßi Behandl z h übersenden, 
mablige Behandlung hiernac kraftlos die angegebenen Wertpapiere auszubuchen 
gewordener Wertpapiere und 
ı Er] ü ital die dritten Ausfertigungen mit der Bestätigung 
zloschene: Ansprüche AS Knplta anlagen zurückzusenden, daß die ausgebuchten Wert- 
Nach $32 Abs.1 Nr.2 in Verbindung mit 8109 Nr. 4 papiere entwertet oder ihr Verbleib durch Kriegs- 
des Gesetzes zur allgemeinen Regelung durch den Krieg einwirkung oder Kriegsfolgen nicht mehr nach- 
und den Zusammenbruch des Deutschen Reiches ent- weisbar ist. 
standener Schäden (Allgemeines Kriegsfolgengesetz) ic. Ausfertigun ind als Beleg für die 
vom 5. November 1957 (BGBl I S. 1747 — GVBl S. 1795) BETEN Tertiz ungen Sl ee 
ee ; : . an verwahrenden Banken vorzusehen. 
gehört die Gebietskörperschaft Berlin zu den Gläubiger- 7 n © e A 
gruppen, deren Ansprüche aus Kapitalanlagen im Sinne (6) Die dritten Ausfertigungen mit den Bestäti- 
des $ 30 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes, soweit gungen der Banken sind in den Kassen bei den 
solche ihnen am 24. Juni 1948 gegen das Deutsche Reich, Depotauszügen aufzubewahren. 
die Deutsche Reichsbahn, die Deutsche Reichspost und ] e N { z 
das ehem. Land Preußen zugestanden haben, nicht ab- c) Soweit Wertpapiere nicht bei Banken, sondern in 
gelöst werden. Diese Ansprüche sind gemäß 81 Abs.1 den Kassen Berlins verwahrt werden, sind sie durch 
des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes erloschen; Wert- Kassenanweisung an die zuständige Vermögens- 
papiere, in denen diese Ansprüche verbrieft sind, sind stelle zu verausgaben und von dieser ungültig zu 
nach $ 100 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes mit machen. Hierbei ist jedes Wertpapier einzuschneiden 
dem Inkrafttreten dieses Gesetzes (1.Januar 1958) und mit dem Vermerk „Ungültig“ zu versehen, der 
kraftlos geworden. Für die Behandlung der kraftlos mit Tagangabe zu unterschreiben ist. Die ungültig 
gewordenen Wertpapiere im Vermögensnachweis (vgl. gemachten Wertpapiere sind von der Vermögens- 
Dbl 1/1952 Nr. 184 — 11/1952 Nr.55 Abschn. II Nr. 2) stelle als Beleg zum. Vermögensverzeichnis aufzu- 
und im Wertenachweis der Kassen (vgl. Vorläufige bewahren. 
Geschäftsanweisung vom 15. März 1955 — Dbl 11/1955 
Nr. 17 —) wird folgendes bestimmt: 2. Unberührt gebliebene Ansprüche aus Kapitalanlagen 
a) Führung der Vermögensnachweise Ansprüche aus Kapitalanlagen, die der Gebietskörper- 
Sn g EEE S . 5 schaft Berlin am 24. Juni 1948 gegen solche Schuldner 
Die für die in $30 des Allgemeinen Kriegsfolgen- zugestanden haben, die in der Umstellungsverordnung 
gesetzes aufgeführten Wertpapiere im Vermögens- vom 4. Juli 1948 (VOBI I S. 374) in Art. 12 unter Nr. 2, 
verzeichnis bisher nachgewiesenen - Erinnerungs- 4 und 5 angegeben sind, fallen nicht unter die Rege- 
werte von einer DM sind sofort, spätestens zum Ab- lung nach Nr. 1 dieser Verfügung. Sie sind bis zu der 
schluß des Rechnungsjahres 1957, unter Hinweis auf nach 83 Abs.1 Nr.3 und 4 des Allgemeinen Kriegs- 
88 32, 109 des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes folgengesetzes vorgesehenen besonderen gesetzlichen 
ohne Beleg in Abgang zu stellen. Regelung weiterhin im Vermögensverzeichnis mit 
b) Buchführung für Wertpapiere einem ’Erinnerungswert von einer DM nachzuweisen. 
Die kraftlos gewordenen Wertpapiere sind, soweit © 2 = 
sie von Banken verwahrt werden, an diese nach 3. Ablösbare Ansprüche aus Kapitalanlagen 
Maßgabe folgender Bestimmungen durch Kassen- Ansprüche aus Kapitalanlagen, die Berlin erst nach 
anweisung zu verausgaben: dem 24. Juni 1948 zugefallen sind, sind nach Maßgabe
	        

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