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Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 2, Finanzen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Finanzen
Erschienen:
Berlin 1964
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951-1964
ZDB-ID:
3061618-9 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1958
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430044
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
25. Februar 1958
Erschienen:
, 1958-02-25

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1958 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil II, 1954-1958
  • 16. Januar 1958
  • 4. Februar 1958
  • 25. Februar 1958
  • 7. März 1958
  • 15. März 1958
  • 29. März 1958
  • 31. März 1958
  • 9. Mai 1958
  • 25. Juni 1958
  • 17. Juli 1958
    17. Juli 1958
  • 24. Juli 1958
  • 19. September 1958
  • 24. Oktober 1958
  • 15. November 1958
  • 26. November 1958
  • 19. Dezember 1958

Volltext

Ausgegeben . a , 11/1958 
am 25. 2, 1958 Den&* he 
En | Seite 11 
® [9 ST 2 1m - 
x a A A Zr 1 ° - 
Dienstblatt desiSehats von Blerlin Nr. 
® ie, 
Teil II Finanzen 
Inhalt: 
Nr.5 Geschäftsanweisung für die Kassen der Berliner Standesämter ........ er Seite 11 
AS Inn I E 4 6.2. 1958 2. für die Abführung der Einnahmen zu 1. an die zustän- 
1-5 | Fernruf: 87 05 91 - (95) 5160 - in | digen Haushaltskassen und der Einnahmen zu 1. in 
Fin II G 22 Dbl 1/1958 Postwertzeichen und ähnlichen Werten an die zustän- 
Fernruf: 240011 - (982) 477 - Nr. 19 digen Verteilungsstellen (Poststellen). 
An die Bezirksämter 38 
die Behörden und Dienststellen der Hauptverwaltung Allgemeine Kassenvorschriften 
nachrichtlich ar N 
an den Rechnungshof von Berlin Für die Kassen der Standesämter gelten neben dieser Ge- 
schäftsanweisung die einschlägigen Bestimmungen der 
% x Wirtschafts- und Rechnungsordnung (WRO), der Kassen- 
Geschäftsanweisung ordnung (KO) sowie der Dbl-Vfg. 11/1948 Nr. 3 (Vorläufige 
für die Kassen der Berliner Standesämter Bestimmungen für feste Vorschüsse und Auftragskassen). 
Auf 8 6 Ziffer 1 und 2 und 8 27 Ziffer 4 KO wird besonders 
Inhaltsübersicht hingewiesen. 
i Kasseneinrichtungen $ 4 
Z Zuständigkeit der Standesamtskassen Kassenpersonal 
3 Allgemeine Kassenvorschriften Kassenleiter im Sinne der Vorschriften des 8 3 ist der 
£ Kassenpersonal Leiter des Standesamts. 
ü Kassenbücher Der Leiter des Standesamtes bestimmt seinen Vertreter in 
6 Barzahlungen der Kassenleitung und 
? 7 Gebührenmarken, Stammbücher der Familie einen. Kassierer und dessen Vertreter, 
und Bücher der Kindheit einen Beauftragten zur Führung des Posteingangs- 
* & Werteingänge auf das Postscheckkonto des Standes- buches und dessen Vertreter, 
amts einen Buchprüfer und dessen Vertreter. 
5 9 Werteingänge bei der Haushaltskasse oder auf das 7, Beschleunigung der Abwicklung des Geschäftsverkehrs 
Postscheckkonto der Haushaltskasse in den Fällen des 8 2 Abs.l1a, b und d können ferner vom 
$ 10 Werteingänge durch die Briefpost Leiter des Standesamts Markenverwender bestellt werden. 
3 11 Werteingänge durch Postnachnahme Die stellv. Standesbeamten sowie der Kassierer können 
Bea Da A N gleichzeitig ’als. Markenverwender tätig sein. Die Marken- 
3 12 Mehrhbeträge Rückzahlungen Ausgaben verwender erledigen ihre Kassengeschäfte unter eigener 
3 N EIGENES a Verantwortung. 
534° Ablieferung Sr pna men Das Posteingangsbuch darf nicht vom Kassierer geführt 
5 15 Kassenabschlüsse werden — $ 28 Abs. 2 KO —. Eine Abschrift der Anordnung 
3 16 Prüfungen des Kassenleiters und des Buchprüfers über die Bestellung des Kassenpersonals ist gemäß. 8 6, 2 
$ 17 Bekanntgabe der Kassenvorschriften KO zum Merkbuch zu nehmen, 
3 18 Inkrafttreten der Geschäftsanweisung 5 
_ Kassenbücher 
In den Kassen der Standesämter sind folgende Kassen- 
81 bücher und Kassenhilfsbücher zu führen: 
Kasseneinrichtungen 1. Das Einnahmetagebuch nach Vordruck Inn I 580, 
Gi en S R 2. das Ausgabetagebuch nach Vordruck Inn I 581, 
Bei allen Berliner Standesämtern sind zum Nachweis und ar er 
zur Verrechnung eingegangener Gebühren und sonstiger 3. der Bestands- und Verbrauchsnachweis über Gebühren- 
Einnahmen Kassen eingerichtet worden. Die Kasse des marken, Stammbücher der Familie und Bücher der 
Standesamts I in Berlin ist eine Auftragskasse der Landes- Kindheit (BestVerbrN) nach Muster der Anlage 1, 
hauptkasse Berlin; die Kassen der Standesämter in den 4, das Posteingangsbuch nach Muster der Anlage 2, 
Bezirken sind Auftragskassen der zuständigen Bezirks- ; a;o Kontrolliste für Postnachnahmen nach Muster der 
kassen. 
Anlage 3, 
58 2 6. der Nachweis über Einnahmen in Ostwährung nach 
Zuständigkeit der Standesamtskassen Vordruck Inn I 582, 
; i Sndi 7. der Verwendungsnachweis für Dienstfahrscheine nach 
Die Kassen sind zuständig dem Vordruck Inn III 26. 
1. für die Einziehung Ein Tagesabschlußbuch sowie ein Portobestands- und -ver- 
a) der Standesamtsgebühren (einschl. Beglaubigungs-, wendungsnachweis sind nicht zu führen. 
Schreib-, Such- und Nachschlagegebühren), 
b) der Gebühren innerhalb des Geschäftsbereiches der SS 6 
Standesämter nach der Verwaltungsgebührenord- Barzahlungen 
N8, © z . Dr & 
DS 1. Zur Geschäftsvereinfachung sind grundsätzlich bei 
c) der Zwangsgelder, Barzahlungen gemäß $ 2 Abs.1a und b Gebühren- 
d) des Verkaufserlöses von Stammbüchern der Familie marken zu verwenden, In der Regel nehmen die Mar- 
und Büchern der Kindheit, kenverwender. die Barzahlungen entgegen und kleben 
A
	        

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