Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1958 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Senat
Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin
Unterreihe:
Teil 2, Finanzen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin / Finanzen
Erschienen:
Berlin 1964
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1951-1964
ZDB-ID:
3061618-9 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1958
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15430044
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
16. Januar 1958
Erschienen:
, 1958-01-16

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1958 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Teil II, 1954-1958
  • 16. Januar 1958
  • 4. Februar 1958
  • 25. Februar 1958
  • 7. März 1958
  • 15. März 1958
  • 29. März 1958
  • 31. März 1958
  • 9. Mai 1958
  • 25. Juni 1958
  • 17. Juli 1958
  • 24. Juli 1958
  • 19. September 1958
  • 24. Oktober 1958
  • 15. November 1958
  • 26. November 1958
  • 19. Dezember 1958

Volltext

Ausgegeben WE 
am 16. 1. 1958 A 0/1958 
Berlin Seite 
® 
e N 
Dienstblatt des Serats-von-Berlin 
® > 
Teil Il Finanzen 
Inhalt: 
Nr.1 Entgeltordnung für die Benutzung der von den Sportämtern verwalteten städtischen. Sport-, Spiel-, 
Gymnastik- und Mehrzweckhallen — außer der Sporthalle Schöneberg nn a Seite 1 
Nr.2 Entgeltordnung für die Benutzung der Freiluft-, Kunsteis- und Rollschuhbahn im Stadion Neukölln, 
Oderstraße ..........) Ka a a 
Nr.3 Einheitsvordrucke für das Kassen-, Rechnungs- und Prüfungswesen ............. .. ME Seite 5 
Jug u. Sport - Sport B2 - 21. 12. 1957 Für Jugendorganisationen wird hierzu der Unter- 
S MH-1 Fernruf: 710511 - (965) 767 - DS schiedsbetrag bis zur Höhe des vollen Entgeltes vom 
m ABI Jugendamt des Verwaltungsbezirkes, in dem sich der 
Fin II G-19 Standort der Halle befindet, an das Sportamt erstattet. 
Fernruf: 240011 - (982) 445 - DbI 1111/1958 Für Jugendgruppen, die in öffentlichen Einrichtungen 
: Sn x . ‚Nr. 38 auf dem Gebiete der berufsfördernden und sozialen 
NE er RE A SDOPE, VbilOE, Fin "Dil 1V/1958 Maßnahmen betreut werden, erstattet den Unter- 
an den Rechnungshof von Berlin Nr. 2 schiedsbetrag die betreuende Verwaltungsstelle (s. Ab- 
schnitt IV). 
Entgeltordnun 2. Die Erlaubnis zur Benutzung der Hallen schließt 
ws - gelte uns %. gleichzeitig die Benutzung der vorhandenen Sport- 
für die Benutzung der von den Sportämtern und Übungsgeräte sowie der Umkleide- und Wasch- 
verwalteten städtischen Sport- Spiel- räume mit ein, sofern nicht für die Benutzung einzelner, 
- ? ’ besonders wertvoller Einrichtungsgegenstände oder für 
Gymnastik- und Mehrzweckhallen Warmwasseranlagen eine Sonderregelung getroffen ist. 
— außer der Sporthalle Schöneberg — * Das Einbringen fremder Einrichtungs- oder Aus- 
rüstungsgegenstände bedarf der Zustimmung des 
Sportamtes, sie ist rechtzeitig beim Sportamt zu 
Allgemeines beantragen. 
‘ Die städtischen Sport-, Spiel-, Gymnastik- und Mehr- © Für beantragte Veranstaltungen, die nicht durch- 
zweckhallen (nachfolgend allgemein Hallen genannt) geführt werden, und die nicht 14 Tage vorher beim 
stehen zur Ausübung des Sports und der Leibesübungen zuständigen Sportamt abgemeldet worden sind, ist das 
bereit. Sie sollen es den Schulen, Sportverbänden, Turn- festgesetzte Mindestentgelt für die beantragte Be- 
und Sportvereinen, Jugendorganisationen sowie den nutzungsdauer zu entrichten. 
mit der Gestaltung der Freizeit- und Erholungsmaß- 5. Anderen als ‘sportlichen (auch schulsportlichen) 
nahmen beauftragten Verwaltungsstellen ermöglichen, Zwecken sowie für Veranstaltungen des Berufssports 
ihren sportlichen Übungs- und Lehrbetrieb sowie Ver- sollen die städtischen Hallen grundsätzlich nicht zur 
anstaltungen unabhängig von Witterungseinflüssen zu Verfügung gestellt werden. Ausnahmen hiervon sind 
jeder Jahreszeit durchzuführen, Die Benutzung der nur aus besonders wichtigen Gründen zulässig. 
Hallen wird nach den gegebenen Möglichkeiten auf eh ah 
Antrag. an das örtlich zuständige Sportamt gegen Ent- ©. Für die Benutzung der Hallen gelten die in der Anlage 
richtung eines Entgeltes nach den. unter Abschnitt IIT abgedruckten Bestimmungen der „Benutzungsordnung 
aufgeführten Entgeltsätzen unter dem Vorbehalt des für städtische Sport-, Spiel-, Gymnastik- und Mehr- 
jederzeitigen entschädigungslosen Widerrufs in der zweckhallen‘“. 
Regel bis 22.00 Uhr gestattet*). 7 Die Benutzer müssen sich schriftlich verpflichten, diese 
Die Benutzung. der städtischen Hallen sowie deren Bestimmungen anzuerkennen. 
Einrichtungen einschließlich Ruderkastenanlage ist L 
bei der Durchführung des Freizeit- und Erholungs- " 
programms, bei Kursen und Lehrgängen, die vom Anträge 
Senator für Jugend und Sport — Abteilung Sport — ® nn 
sowie von den Bezirkssportämtern eingerichtet und SB: Anträge auf Benutzung der Hallen sind an das für den 
betrieben werden, unentgeltlich. Das gleiche gilt für Bereich der betreffenden Halle zuständige Bezirksamt, 
die Benutzung der Unterkunftsräume für Übernach- Abteilung Jugend und Sport, Sportamt, zu richten. 
tungszwecke, sofern wegen des überwiegenden öffent- Entsprechende Vordrucke können dort empfangen 
lichen Interesses billigerweise ein Entgelt von den werden. 
benutzenden Teilnehmern nicht verlangt werden kann. 9; Jugendorganisationen oder Jugendgruppen reichen An- 
Sportvereinen, die als förderungswürdig anerkannt träge auf Überlassung der Hallen gemäß Abschnitt III A. 
sind (Dbl 111/1953 Nr. 31), wird für die Benutzung der Ziff, 13 (Erstattung des Unterschiedsbetrages durch 
Hallen zur Durchführung ihres Übungs- und Lehr- das Jugendamt bzw. durch die betreuende Verwaltungs- 
betriebes sowie für“ Veranstaltungen, bei denen kein Stelle) über das Jugendamt des Verwaltungsbezirkes, 
Eintrittsgeld erhoben wird, ein ermäßigter Entgeltsatz in dem sich die betreffende Halle befindet, bzw. über 
eingeräumt. die betreuende Verwaltungsstelle dem zuständigen 
Für die als förderungswürdig anerkannten Jugend- Sportamt ein. 
abteilungen der Sportvereine und Jugendorganisationen 10. Die Anträge zu 8 und 9 sind alljährlich bis zum 
(Dbl 1111/1953 Nr. 31, IV/1956 Nr. 13) ist die Benutzung s ; 
der Hallen —- soweit es den Übungs- und Lehrbetrieb 3: Kebrunr für das Sommerhalbjahr 
sowie interne Veranstaltungen, bei denen kein Ein- (1. April bis 30, September), 
trittsgeld erhoben wird, betrifft — unentgeltlich. 15. August für das Winterhalbjahr 
(1. Oktober bis 30. März) 
*) Die Hallen sind unter dem Gesichtspunkt einer größtmöglichen z Re 
Ausnutzung zu vergeben. einzureichen. 
7. 4 
Tr
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Formate und Verlinkungen

Die Metadaten stehen in verschiedenen Formaten zur Verfügung. Außerdem gibt es Links zu externen Systemen.

Formate

METS METS (Gesamtwerk) MARC XML Dublin Core

Links

OPAC DFG-Viewer Mirador

Zitieren

Zitieren

Folgende Zitierlinks stehen für das gesamte Werk oder die angezeigte Seite zur Verfügung:

Ganzer Datensatz

Diese Seite

Zitierempfehlung

Bitte das Zitat vor der Verwendung prüfen.

Werkzeuge zur Bildmanipulation

Werkzeuge nicht verfügbar

Bildausschnitt teilen

Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Wie viele Buchstaben hat "Goobi"?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.