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Bürgerbuch für die Stadt Charlottenburg / Kuhlow, Gustav (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Bürgerbuch für die Stadt Charlottenburg / Kuhlow, Gustav (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Magistrat
Sonstige Beteiligte:
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin
Unterreihe:
Teil 5, Gesundheitswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Gesundheitswesen
Erschienen:
Berlin 1950
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1948-1950
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3061483-1 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 6, Hauptgesundheitsamt
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 5, Gesundheitswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1948
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15429817
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
25. Juni 1948
Erschienen:
, 1948-06-25

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Bürgerbuch für die Stadt Charlottenburg / Kuhlow, Gustav (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Vorwort
  • Abkürzungen
  • Inhaltsverzeichnis
  • I. Abschnitt. Die Zuständigkeitsverhältnisse der königlichen Polizei-Direktion in Charlottenburg
  • II. Abschnitt. Sicherheits-Polizei
  • III. Abschnitt. Ordnungs-Polizei
  • IV. Abschnitt. Bau-Polizei
  • Tabelle
  • V. Abschnitt. Feuer-Polizei
  • VI. Abschnitt. Straßen-Polizei
  • VII. Abschnitt. Sanitäts- und Gesundheits-Polizei
  • VIII. Abschnitt. Gewerbe-Angelegenheiten
  • IX. Abschnitt. Sonntags-Ordnung
  • X. Abschnitt. Oeffentliche Abgaben
  • XI. Abschnitt. Forst- Feld- und Thierschutz
  • XII. Abschnitt. Schul-Angelegenheiten
  • XIII. Abschnitt. Strom-Polizei
  • XIV. Abschnitt. Fischerei-Polizei
  • XV. Abschnitt. Militär-Angelegenheiten
  • XVI. Abschnitt. Leichenstattung und Begräbnißplätze
  • Tabellen: Begräbniß- und Friedhofsgebühren
  • XVII. Abschnitt. Personenstands-Angelegenheiten
  • XVIII. Abschnitt. Beleuchtungswesen
  • Abbildung: Normalformate der einzureichenden Zeichnungen
  • XIX. Abschnitt. Verschiedene Gemeindeeinrichtungen
  • Tabelle: Gebühren- und Benutzungs-Ordnung
  • Tabellen: Ufer-, Anlage-, Krahn- und Wiegegebühren für die Benutzung der öffentlichen städtischen Ausladestellen in Charlottenburg
  • XX. Nachträge
  • Sach-Register
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

630 
Leichenbestattung und Begräbnisplätze. 
Centralbehörden der einzelnen Bundesstaaten dem Reichsamt des Innern 
vorzulegen, welches die Erstattung der Unterstützungen an die bei der Vor— 
legung der Nachweisungen bezeichneten Landeskassen veranlassen wird. 
Berlin, den — 
12. Izember 1898. 
Der Stellvertreter des Reichskanzlers. 
—X 
Leichenbestatte 
nitt. 
Negräbnißplätze. 
Vorzeit? ardigungen. 
Req.-V. vom 9. Oktob.e 42027 — A.Bl. S. 183 — 
Im Verfolg der Best. des A. L.-R. Theil II Tit. 11 8 476 und unserer 
Bek. A.Bl. 1811 pag. 13 Nr. 16 wird hiermit auf den Grund einer Ver— 
fügung des Königl. Ministerii des Innern und der Polizei vom 19. August d. J. 
angeordnet: 
1. daß es zwar bei der Vorschrift, nach welcher Niemand vor Ablauf von 
72 Stunden nach seinem Ableben beerdiat werden darf, der Regel 
nach verbleiben muß; 
daß aber ein früheres Beerdigen außer den Fällen, wo ein solches sogar 
geboten ist, wie zum Beispiel bei Epidemien ꝛc., auch in den Fällen 
nachgegeben werden kann, wenn 
a) entweder ein approbirter Arzt oder Wundarzt bezeugt, daß die Leiche 
alle Spuren des wirklichen Todes an sich trage, 
oder an Orten, wo kein Arzt ist, der Bürgermeister oder Dorfschulze 
mit zwei erfahrenen Männern, mit Rücksicht auf die in dem Gut— 
achten des Ober-Collegii Sanitatis vom 831. Oktober 1794 ange— 
gebenen Vorsichtsmaßregeln, die Verhältnisse untersucht und die 
frühere Beerdigung gestattet hat. 
Das genannte Gutachten des Ober-Collegii Sanitatis ist als Instruktion 
für die Prediger, nach welcher diese die Glieder ihrer Gemeinde über die 
Kennzeichen des wirklich erfolgten Todes zu belehren haben, damals von den 
Land- und Steuerräthen in gedruckten Exemplaren an alle Ortschaften ver— 
theilt worden, auch vollständig abgedruckt im ersten Bande von Augustin's 
Preußischer Medizinal-Verfassung Seite 140—157 zu finden. 
Potsdam, den 9. Oktober 1827. 
Königliche Regierung. 
Oeffentliches Ausstellett 308 Leichen und Oeffnen der Sürge. 
P.⸗Pr.⸗V. vom 21 11 
Auf Grund des 8 11 des G 
verordnet das Polizei-Präsidiunne l— 
von Berlin und für den Bezir? bdes 
was folgt: 
Uebertretungen des auf Allerhöchsten Spexzial-Befehl erlassenen Reskripts 
des Königlichen General-Direktoriums vom 24. November 1801, Inhalts 
dessen das öffentliche Ausstellen aller und jener Leichen, sowie überhaupt die 
—
	        

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