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Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain) Ausgabe 1948 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain) Ausgabe 1948 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (West). Magistrat
Sonstige Beteiligte:
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin
Unterreihe:
Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Erschienen:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin 1951
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1948; 1951 ; mehr nicht digitalisiert
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3060896-X ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Hauptverwaltungsamt, Hauptpersonalamt
Spätere Titel:
Dienstblatt des Senats von Berlin. Teil 1, Inneres, Finanzen, Justiz
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1948
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15429865
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
24. September 1948
Erschienen:
, 1948-09-24

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1948 (Public Domain)
  • 16. Januar 1948
  • 23. Januar 1948
  • 30. Januar 1948
  • 13. Februar 1948
  • 5. März 1948
  • 19. März 1948
  • 25. März 1948
  • 2. April 1948
  • 9. April 1948
  • 16. April 1948
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  • 27. Mai 1948
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  • 29. Juli 1948
  • 27. August 1948
  • 10. September 1948
  • 24. September 1948
  • 18. Oktober 1948
  • 5. November 1948
  • 22. November 1948
  • 25. November 1948

Volltext

TIITU n 4 DW fr 
 AUEDE 3 aUPIVeT WAITLINSaU 
am 24. 9. 1948 Verwaitungsbücherei Ss 
° Seite 119 
Dienstblati des Magistrats von Groß-Berlin Nr. 119—121 
° 
Teil I Personal und Verwaltung — Rechtswesen 
Inhalt: 
Nr. 119 Benutzung von: Personenkraftwagen im städtischen Dienst. . . . Seite 119 
Nr. 120 Erlaß und Niederschlagung überhobener Dienstbezüge bei Angestellten und Arbeitern Seite 119 
Nr. 121. Festsetzung der Dienstbezüge nach $ 18 ATO .. . . e ‚Seite 119 
Nr. 121 Aufkündigung des Arbeitsvertragsverhältnisses der 65 Jahre alten und nicht mehr arbeits. 
fähigen Angestellten und Arbeiter . Seite 120 
N nicht übersteigt. Für Erlaß und Niederschlagung gel- 
J-119 HVA TI VV 0.4 3. 9. 1948 ten die Dbl.-Verfügungen 11/1948 Nr. 8 und 60. 
Fernruf: 425311 — 168 — HVA 2 Erlaß oder Niederschlagung kann nur ausgesprochen 
425246 — 72.— UV werden, wenn der Anspruch auf Rückzahlung nicht 
. NS entfallen:, ist. Der Anspruch entfällt nur mit An- 
An die Bezirksämter erkennung der nicht mehr bestehenden Bereicherung, 
die Dienststellen der Hauptverwaltung 3 Der Einwand der nicht mehr bestehenden Bereiche- 
rung muß von dem Empfänger ausdrücklich erhoben 
Benutzung von „Personenkraftwagen werden. Ist der Anspruch durch Anerkennung der 
N ım ‚städtischen Dienst nicht mehr bestehenden Bereicherung entfallen, ver- 
In Ergänzung der Bestimmungen im Dbl.I /1948 Nr. 16 bleiben die überhobenen Bezüge endgültig in A 
Ziff.3 wird auf Grund des Mag.-Beschlusses Nr. 1023 Erlaß oder Niederschlagung zugunsten “des Km 
vom 28.7. 1948 der Entschädigungssatz für die dienst- fängers kommt dann nicht zur Anwendung, 
liche Benutzung von angestellteneigenen Per- 4 Der Einwand der nicht mehr bestehenden Bereiche- 
sonenkraftwagen ab 1. August 1948 wie folgt rung kann nicht erhoben werden bei bösem Glauben 
festgesetzt : des Empfängers und im Falle der Verwerflichkeit des 
je Einsatztag für Pkw. mit einem Hubraum Empfanges ($819 BGB.). 
bis 1000 ccm = 8,— DM, 5 Bei Rückforderung oder bei Rückzahlung überhobener 
® 1000 = 10,— DM Bezüge sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des zur 
über ec N Rückzahlung Verpflichteten zu berücksichtigen. Durch 
In besonderen Fällen kann, nur mit Genehmigung des Bewilligung von Teilzahlungen sind Härten zu ver- 
Hauptverwaltungsamtes, der Entschädigungssatz um meiden, jedoch sind die Teilzahlungen so zu bemessen, 
12,— DM je Einsatztag erhöht werden, wenn für den daß die Tilgung der Schuld in einer angemessenen 
angestellteneigenen Wagen ein Fahrer in Anspruch Zeit erfolgt. 
hmarke genommen wird, 6 Die Bearbeitung von Anträgen auf Erlaß und Nieder- 
Mit den unter 1 und gegebenenfalls auch 2 genannten schlagung überhobener Bezüge von Angestellten und 
Beträgen sind, mit Ausnahme der Kosten für Betriebs- grbeitern der Hauptverwaltung liegt beim Haupt- 
stoff und Fahrgenehmigungen, sämtliche Ansprüche personalamt (HPA V 20), im übrigen bei den Per- 
irgendwelcher Art, wie sie aus der Benutzung” ent- sonalstellen der Bezirksämter. Fälle, die die Zustän- 
stehen oder. entstehen könnten (Reparaturen, Kfz.- digk&itsgrenzen der Bezirksämter überschreiten, sind 
Steuer, Haftpflichtansprüche, Verlust des Kfz. u. a.), gleichfalls dem Hauptpersonalamt (HPA V 20) zur 
für eine 24stündige Inanspruchnahme abgegolten. Entscheidung vorzulegen. Die Zuständigkeitsgrenzen 
Die Kontrolle der Einsatztage ist in der Weise vor- ergeben sich aus den Dbl.-Verfügungen 11/1948 Nr. 8 
zunehmen, daß der Dienststellenleiter, für dessen und 60. . 
Dienststelle der Pkw. fahren soll, an jedem in Frage 7 Für die Nachweisung erlassener oder niedergeschla- 
kommenden Tage die Einsatzbereitschaft im Fahrten- gener überhobener Bezüge gilt Abschnitt C der an- 
buch bescheinigt. Unter Vorlage des Fahrtenbuches ist gegebenen Dienstblattverfügung 11/1948 Nr. 8, 
bei der monatlich vorzunehmengen Abrechnung von . Sind überhobene Bezüge von den Empfängern nicht 
ihm auf der eingereichten Rechnung die Sachliche einziehbar, so bleibt zu prüfen, ob die Auszahlung auf 
Richtigkeit zu bescheinigen. Die anfallenden Kosten ein schuldhaftes Verhalten- eines Angestellten oder 
sind den Fachmitteln zu entnehmen, für deren Auf- Arbeiters im Dienst zurückzuführen ist. Die Schadens- 
gabe der Pkw. in Anspruch genommen wird; haftung ergibt sich aus 86 ATO. Für Erlaß und 
Ywreuner Niederschlagung derartiger Regreßansprüche gegen 
Angestellte und Arbeiter gelten die angegebenen Dbl.- 
Verfügungen und die vorstehende Regelung ent- 
sprechend. - 
= Theuner 
HPA IV 1 (159.108) ss 
a Fernruf : 420051 — 553 — 
- | 11-121 ] HPA IV b u. HPA HI 15. 9. 1948 
An die Magistratsmitglieder 
die Bezirksämter I PY — Fernruf : 42 00 51 — 545 u. 511 — 
die Dienststellen der Hauptverwaltung An die Magistratsmitglieder 
SEEN MS ig überhol « die Bezirksämter — PV — 
al u N ich An Nullie und Arbeit Dienst- die Dienststellen der Hauptverwaltung 
| ‚bez üg e DE ges Se tern die Anstalten und Eigenbetriebe der 
u (DbL 11/1948 Nr. 8 und 60) Hauptverwaltung - 
Für den Erlaß überhobener Dienstbezüge bei. Ange- die ehemaligen Reichs- und Staatsbehörden, die 
siellten und Arbeitern gilt ab sofort folgende Regelung: jetzt dem Magistrat unterstellt sind 
ı Überhobene Dienstbezüge von Angestellten und Arbei- 
AGizlich zum m len de ve in sind Sr Festsetzung der Dienstbezüge nach $ 18 ATO 
ziehung geringfügiger ngfügiger Beträge kann Abstand genom- i. Nach der ADO zu $ 18 ATO ist mit einem üher 
men werden. wenn der überhobene Betrag 5.— DM 65 Jahre alten Arbeitnehmer, der Rente aus der
	        

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