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Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain) Ausgabe 1954 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain) Ausgabe 1954 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (Ost)
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats der Hauptstadt der DDR, Berlin
Erschienen:
Berlin: Berliner Druckhaus 1975
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1950-1975
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3060769-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1954
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15429098
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
15. Oktober 1954
Erschienen:
, 1954-10-15

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1954 (Public Domain)
  • 15. Januar 1954
  • 1. Februar 1954
  • 6. April 1954
  • 17. April 1954
  • 3. Mai 1954
  • 14. Mai 1954
  • 24. Mai 1954
  • 2. Juni 1954
  • 4. Juni 1954
  • 1. Juli 1954
  • 8. August 1954
  • 1. September 1954
  • 25. September 1954
  • 29. September 1954
  • 14. Oktober 1954
  • 15. Oktober 1954
  • 12. November 1954
  • 18. November 1954
  • 3. Dezember 1954
  • 23. Dezember 1954

Volltext

15. Oktober 1954 Seite 73 
Dienstblatt 
des Magistrats von Groß-Berlin 
Inhalt: 
Der Sekretär 
Nr. 52 Rahmenstellenplan für kommunale Tageskinder-, Wochenkinderkrippen und Vollheime ......... Seite 73 
Der Sekretär 1 Planstellen für Schwesternpersonal sind einzusetzen 
Nr. 52 B 1000-4 6. 10. 1954 = ; ; 
Sa Fernruf: 420051, App. 2239 Lamm a) Tageskinderkrippen für 5 Kinder eine Schwester 
Querverbindung: 91/2239 %b) Woachenkinderkrippen und Vollheime für 
SE an 4 Kinder eine Schwester. 
An die Mitglieder des Magistrats 5 2. Die Leitung der Krippe ist in Einrichtungen bis zu 
die Mitglieder der Räte der Stadtbezirke 30 Plätzen einer examinierten Schwester zu über- 
die Abteilungen des Magistrats . tragen, die nach Vergütungsgruppe B IV zu ent- 
die Abteilungen der Räte der Stadtbezirke lohnen ist. Bei Einrichtungen über 30 Plätze ist 
die nachgeordneten Dienststellen, Einrichtungen und für die leitende Schwester eine Planstelle nach 
Betriebe des Magistrats von Groß-Berlin und Vergütungsgruppe B V vorzusehen. 
der Räte der Stadtbezirke 3 In Einrichtungen bis zu 50 Plätzen ist die leitende 
Schwester in den ‘bestätigten Schlüssel einzube- 
Rahmenstellenplan ziehen, über 50 Plätze liegt diese Planstelle außer- 
für kommunale Tageskinder-, Wochenkinder- N Dar Die Det oneı 4 t zu je 50% mit inierten 
kri en und Vollheime SS N egeperso 15T zu je o Mut examı 
. . PP Sn . Säuglingsschwestern nach B IV und mit Säuglings- 
Die Staatliche Stellenplankommission hat mit pflegerinnen nach B II bzw. B III zu planen. Ergibt 
Schreiben vom 20. September 1954 Kre/Scho/VI1/0/05 die Planung lt. Schlüssel z. B. 9 Pflegekräfte, so 
nachstehenden im Einvernehmen mit den Abteilungen ist der Plan nach folgendem Beispiel, zugunsten 
Gesundheitswesen und Finanzen des Magistrats von der Planstellen nach B IV aufzustellen: 
Groß-Berlin erarbeiteten Rahmenstellenplan für kom- 9 Schwestern = 5 Planstellen nach B IV und 4 Plan- 
munale Tageskinder-, Wochenkinderkrippen und Voll- stellen nach B II. Ergibt die Errechnung Teilplan- 
heime bestätigt. stellen, so sind die Planstellen bei 0,1 bis 0,3 
Damit fällt eine individuelle Bestätigung der Stellen- mit %, bei 0,4 bis 0,5 mit %, bei 0,6 bis 0,8 mit 
pläne durch die Staatliche Stellenplankommission weg. einer % und über 0,8 mit einer vollen Planstelle 
Jede Einrichtung hat auf dieser verbindlichen Grund- vorzusehen, 
lage einen neuen Plan aufzustellen und ihn bei der 5. Ist die Besetzung der Planstellen für examinierte 
Registrierstelle der Abteilung Finanzen des Magistrats Schwestern nicht möglich, so kann für jede nicht 
von Groß-Berlin in dreifacher Ausfertigung Vorzu- besetzte Planstelle B IV 1!/s Planstelle nach B 11 
legen und registrieren zu lassen. Eine Ausfertigung des vorgesehen werden. Dabei ist besonders darauf zu 
registrierten ‚Stellenplanes verbleibt bei der Registrier- achten, daß die lt. Haushaltsplan zur Verfügung 
stelle, je ein Exemplar ist für die Abteilung Gesund- gestellten Vergütungsmittel nicht überschritten 
heitswesen des Rates des Stadtbezirkes und für die werden. 
Einrichtung selbst bestimmt. Im einzelnen gelten 8 Bei gemischten Einrichtungen ist für die Tages- 
folgende verbindliche Richtzahlen für die Aufstellung krippe der Schlüssel 1:5 und für die Wochenkinder- 
des Stellenplanes: krippe der Schlüssel 1:4 anzuwenden. 
7. Für den Küchenbetrieb sind folgende Planstellen vorzusehen: 
a) Tageskrippen b) Wochen- und Vollheime 
16—35 Plätze ' Köchin D IV ! Köchin D IV 
*‘ Küchenhilfe D II 
36—50 Plätze '- Köchin D IV Köchin D IV 
Küchenhilfe D 11 Küchenhilfe D II 
51—75 Plätze Köchin D V . Köchin DV 
Küchenhilfe D II 1% Küchenhilfen D 11 
über 75 Plätze i Köchin D V 1 Köchin D V 
1% Küchenhilfen D 11 Z Küchenhilfen D 11 
[A Vollheimen über 50 Plätze kann zusätzlich eine lichen Reinigungsfläche gehören neben dem Fuß- 
Hilfsköchin nach Lohngruppe D III eingesetzt werden. boden gekachelte Wände oder Ölsockel in Wasch- 
gen für 400 am Reinigungsfläche eine Reinigungs- 9. Hauswarte werden grundsätzlich nur in eigenen 
kraft nach Lohngruppe D II eingesetzt. Zur täg- Gebäuden eingesetzt. Der Hauswart hat die Auf-
	        

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