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Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain) Ausgabe 1954 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain) Ausgabe 1954 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin (Ost)
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats der Hauptstadt der DDR, Berlin
Erschienen:
Berlin: Berliner Druckhaus 1975
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1950-1975
Umfang:
Online-Ressource
ZDB-ID:
3060769-3 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1, Personal und Verwaltung, Rechtswesen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1954
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15429098
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
3. Mai 1954
Erschienen:
, 1954-05-03

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1954 (Public Domain)
  • 15. Januar 1954
  • 1. Februar 1954
  • 6. April 1954
  • 17. April 1954
  • 3. Mai 1954
  • 14. Mai 1954
  • 24. Mai 1954
  • 2. Juni 1954
  • 4. Juni 1954
  • 1. Juli 1954
  • 8. August 1954
  • 1. September 1954
  • 25. September 1954
  • 29. September 1954
  • 14. Oktober 1954
  • 15. Oktober 1954
  • 12. November 1954
  • 18. November 1954
  • 3. Dezember 1954
  • 23. Dezember 1954

Volltext

tusgegeben: 
Pa Seite 25 
3. Mai 1954 Ba 
Dienstblatt 
des Magistrats von Groß-Berlin 
Inhalt: 
Abteilung Finanzen 
Nr. 18 Anweisung über die Verwendung einheitlicher Verwaltungsgebührenmarken .. . Seite 25 
Nr. 19 Bekanntmachung über das Gesetz über die Staatshaushaltsordnung der Deutschen Demo- 
kratischen Republik .......- . Me Deite 26 
Rechtsabteilung 
Nr. 20 Arbeitsanweisung zur Anordnung über die Behandlung des Vermögens von Personen, die den 
demokratischen Sektor von Groß-Berlin nach dem 10. Juni 1953 verlassen .............000. Seite 26 
Abteilung Statistik .. 
Nr. 21 “Statistische Abrechnung der Hauptinstandsetzungen des Planes der Werterhaltungen 1954 auf 
Formblatt WE ........1 Se a „Seite 28 
Abteilung Finanzen Entwurf einer Regelung des Geschäftsverfahrens 
; A 3142 [171954 ] beigefügt werden. 
Nr. 18 Fernruf: 420051, App. 2645 11.4.1954 1 Die Verwendung von Verwaltungsgebührenmarken 
Querverbindung: 91/2645 kommt vor allem dort in Frage, wo Gebühren usw. 
in zahlreichen Fällen und in gleichen Beträgen 
An die Abteilungen des Magistrats regelmäßig ‚erhoben werden, In jedem Falle muß 
die Vorsitzenden der Räte der Stadtbezirke durch die Verwendung von Verwaltungsgebühren- 
marken eine Verwaltungsvereinfachung erzielt wer- 
Anweisung den, ohne daß die Sicherheit und die Kontrolle der 
über die Verwendung einheitlicher” Verwal- Erfassung aller Gebühreneinnahmen leiden, 
c tungsgebührenmarken Das Verfahren für den Empfang, den Nachweis und 
Grundsätzlich sind bei der Erhebung von Verwaltungs- die Verwendung: der Ver waltungsesbähreinärken 
gebühren einheitliche Verwaltungsgebührenmarken zu wird unter Berücksichtigung der “ jedem Falle 
verwenden. Die Einführung einheitlicher Verwaltungs- vorliegenden. besonderen Verhältnisse mit der Ge- 
gebührenmarken ist zur Kostenersparnis und im Inter- nehmigung festgelegt. Gleichzeitig ist dem Standes- 
esse einer entsprechenden Ausführung der Verwaltungs- amt I eine Durchschrift der Genehmigurg wegen 
gebührenmarken zweckmäßig. Es wird daher folgendes der Aushändigung der Verwaltungsgebührenmarken 
bestimmt: zu geben. 
| Bei der Erhebung von Verwaltungsgebühren si Ad Die Verwaltungsgebührenmarken sind unter siche- 
nur die vom VEB Deutsche Wertpapier-Druckerei N rem Verschluß ATZE WEHEN. am 
in Leipzig in einheitlicher Ausführung hergestellten 5 Die Verwendung und die ordnungsmäßige Abrech- 
Verwaltungsgebührenmarken zu verwenden. Een NE run a En 
nn : en Haushaltsbearbeiter der eilung, zu der die 
EEE SED rken werden hergestellt in markenverwendende Dienststelle, Anstalt oder Ein- 
0.05. 010 0.20 0.25. 0.30. 0,50, 0,60, 0,75, 1,00 2,00 richtung gehört, vierteljährlich mindestens einmal 
$ 7 ’ 5 y ’ ; 7 kA * CA ’ ” 3 y > 3 7 7 k 3 & 
3.00 5,00 10,00, 20,00, 25,00, 50,00, 100,00 DM. Unvermutet zu Kontrollieren . 
Die Gebührenmarken werden in Markenbogen zu 6 Die Verwaltungsgebührenmarken sind durch den 
je 25 Stü NE aus efe rt Die Markenbogen sind. zu Markenverwender nach Zahlung der Verwaltungs- 
Kontrollzw. eCck nn mit Nu mern versehen gebühr auf den der Gebührenerhebung zugrunde 
S el AU liegenden Bescheid, die Bescheinigung, die Ausferti- 
Der Jahresbedarf an Verwaltungsgebührenmarken gung oder Abschrift usw. zu kleben. 
t . n ir. 9 Das Datum des Verwendungstages ist quer über die 
a) durch das Standesamt 1, Berlin N 24, Rückers x. 9, Marke (über die Ränder hinausreichend) zu stem- 
für die Dienststellen, Anstalten und Ein- peln oder zu schreiben. Darunter hat der Marken- 
richtungen des ‚Magistrats und der Räte verwender seine Unterschrift zu setzen. Auf der in 
naar der Stadtbezirke, e den Akten verbleibenden Ausfertigung (Verfügung) 
b) durch die Abteilung Finanzen — Abgabenver- ist die Höhe der zu entrichtenden Verwaltungs- 
Be waltung — Berlin C2, Poststr. 4/5 gebühr zu vermerken, sofern die Gebühr nicht auf 
WE a für das Hauptreferat, Preise . besor.derem Berechnungsbogen berechnet wird. 
jeweils bis zum 1. Oktober für das nächste Jahr beim Die Verwaltungsgebührenmarke gilt als Quittung 
De WenpAhier DruekeTeh- LEIDRIR Ch, für die entrichtete Verwaltungsgebühr. 
n für h: b > die  Kkenverv jenden Siellen zu Bei widerrechtlicher Verwendung von Verwaltungs- 
8) dem St . ‚desamt 1 zu TS mber jedes Jahres gebührenmarken ist Strafanzeige zu erstatten und 
den. unge . en de Zum nf an Verwaltu e der Abteilung Finanzen — Kämmerer — sofort 
bühre mE SOhT Vzuı nelden. n ; DES schriftlich Mitteilung gem. 862 der WRO zu machen, 
He Dion totalen Anctalten und Beet : 8 Diese Anweisung tritt mit dem Tage ihrer Ver- 
Die Dienststellen, N die der Ha de Bere Den öffentlichung in Kraft, 
die Verwendung von Verwaltungsgebührenmarken * Die Anmerkung der DBl-Vfg. 11/1948 Nr. 26 sowie 
über die Abteilung Finanzen des Magistrats, Referat die DBL-Vfg. 11/1948 Nr. 52 und DBL-Vfg. 1951 1fd. 
sitzenden der Räte der Stadtbezirke, Abteilung Hentschke 
Finanzen. zu beantragen. Dem Antrag muß der Kämmerer
	        

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