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Bettine von Arnim und Friedrich Wilhelm IV. / Arnim, Bettina von (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Bettine von Arnim und Friedrich Wilhelm IV. / Arnim, Bettina von (Public Domain)

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 2-6
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Arbeit und Gewerbe
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hochbau, Tiefbau, Feuerlöschwesen, Feuersozietät
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Siedlung, Wohnung, Verkehr
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Ernährung
Erschienen:
Berlin 1923
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1923
Fußnote:
Darin enthalten: Teil 2: Arbeit und Gewerbe ; Teil 3: Anschaffung, Bekleidung, Forsten, Güter, Werke ; Teil 4: Hochbau, Tiefbau, Feuerlöschwesen, Feuersozietät ; Teil 5: Siedlung, Wohnung, Verkehr ; Teil 6: Ernährung
ZDB-ID:
3060196-4 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2-8
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1922
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428458
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
4. März 1922
Erschienen:
, 1922-03-04

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Bettine von Arnim und Friedrich Wilhelm IV. / Arnim, Bettina von (Public Domain)
  • Einband
  • Titelblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Einführung / Geiger, Ludwig
  • I. Kapitel. Die Brüder Grimm und Dahlmann
  • 1.
  • 2.
  • 3.
  • II. Kapitel. Das Königsbuch
  • 4.
  • 5.
  • 6.
  • III. Kapitel. Clemens Brentano's Frühlingskranz 1844
  • 7.
  • IV. Kapitel. Politische Thätigkeit
  • 8.
  • 9.
  • V. Kapitel. Polen. Vor der Revolution
  • 10.
  • 11.
  • 12.
  • 13
  • 14.
  • VI. Kapitel. Die Revolution von 1848
  • 15.
  • 16.
  • VII. Kapitel. Befreiungsgesuch für Gottfried Kinkel
  • 17.
  • 18.
  • 19.
  • 20.
  • 21.
  • 22.
  • 23.
  • 24.
  • 25.
  • VIII. Kapitel. Ausklang
  • 26.
  • 27.
  • 28.
  • Anhang
  • I. Wann ist Bettine geboren?
  • II. Bettine von Arnim Mitarbeiterin an einem historischen Werke
  • III. Geroge Sand an Bettine
  • Index
  • Rückdeckel
  • Farbkarte

Volltext

136 
VI. Kapitel. 
Jene, ein Geschlecht der Eingebildetheit, ein Geschlecht des 
Leererhabnen, wo das Herz nichts mehr fühlt weil die Seele 
nichts mehr faßt, was also die moralischen eignen Uebel nicht 
fühlt, noch auch von den Plagen des Volkes eine Vorstellung 
sich macht. Wer kann ihnen vertrauen? wer kann sie er— 
tragen? 
Lege der König es darauf an, den Kampf mit diesen 
Wesen zu bestehen und ihm nicht auszuweichen. Wer in einer 
solchen Lage Charackter zeigt, der verdient als Fürst das Ver—⸗ 
trauen seines Volkes. Und möge daher der König seinem 
Volke sich versöhnen, was jezt mit Argwohn gegen ihn genährt 
wird. Es gibt nichts Gefährlicheres und was der herrlichen 
Aufgabe Euer Majestät mehr Eintrag thue als wenn das Volk 
in allem Verrath ahnt. Volkswuth ist nicht durch blanke 
Waffen, durch Geschütze zu bändigen; daraus würde nur Ver— 
nichtung alles Großen hervorgehn; nur Elend der Seele, Ver— 
wirrung des Geistes und der Leib könnte sich auch dabei nicht 
wohl befinden. 
Die Thaten aber, die Euer Majestät anheimgegeben sind, 
durch die Sie vor Gott bestehen werden, die sind reif und 
gut und der edelsten Art; ihre Vollführung ist zugleich schon 
in sich und ohne Verwirrung vorgebildet. Es sind souveraine 
Handlungen, wie sie nicht von überlegtem Rath, sondern 
nur von genialen Inspirationen abhängen; sie sind Welt ein— 
greifend, sie find Ruhe und Trost verbreitend und mächtig 
überwiegend in ihrer Wirkung; sie werden als Quellen des 
Siegs über böse Leidenschaften sich ergießen, sie werden das 
Menschengeschlecht fesselloß machen und adlen, so starck, so groß, 
so mild und weich; die Blume der Humanität wird aus ihm 
erblühen und fühlen wird es allüberall den Seegen, den es 
Euer Majestät verdanckt. — Diese Thaten aber liegen zu⸗ 
förderst in der Erfüllung der von Euer Majestät gegebenen
	        

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