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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

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Bibliographic data

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Periodical

Creator:
Berlin
Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Subseries:
Teil 7, Hauptwohlfahrtsamt
Other titles:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptwohlfahrtsamt
Publication:
Berlin 1945
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Dates of Publication:
1941-1945
ZDB-ID:
3059656-7 ZDB
Previous Title:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2-8
Succeeding Title:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 4, Sozial- und Jugendwesen; Arbeit
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
Collection:
State,Politics,Administration,Law
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access

Volume

Publication:
1943
Language:
German
Digitization:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
DDC Group:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428556
Location:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain
Accessibility:
Free Access
Collection:
State,Politics,Administration,Law

Issue

Title:
8. Januar 1943
Publication:
, 1943-01-08

Contents

Table of contents

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1943 (Public Domain)
  • 8. Januar 1943
  • 15. Januar 1943
  • 22. Januar 1943
  • 29. Januar 1943
  • 5. Februar 1943
  • 12. Februar 1943
  • 19. Februar 1943
  • 26. Februar 1943
  • 5. März 1943
  • 12. März 1943
  • 19. März 1943
  • 26. März 1943
  • 31. März 1943
  • 2. April 1943
  • 9. April 1943
  • 16. April 1943
  • 24. April 1943
  • 30. April 1943
  • 3. Mai 1943
  • 7. Mai 1943
  • 14. Mai 1943
  • 21. Mai 1943
  • 28. Mai 1943
  • 4. Juni 1943
  • 11. Juni 1943
  • 18. Juni 1943
  • 25. Juni 1943
  • 2. Juli 1943
  • 9. Juli 1943
  • 12. Juli 1943
  • 16. Juli 1943
  • 23. Juli 1943
  • 30. Juli 1943
  • 6. August 1943
  • 27. August 1943
  • 17. September 1943
  • 24. September 1943
  • 8. Oktober 1943
  • 22. Oktober 1943
  • 29. Oktober 1943
  • 5. November 1943
  • 9. November 1943
  • 12. November 1943
  • 26. November 1943
  • 17. Dezember 1943
  • 23. Dezember 1943

Full text

Dienstblatt [ Seiten, 
Teil VI Hauptwohlfährtsamt NE 
Ausgegeben 8. 1. 1943 
fan ha lt 
Nr. 1. Hamburger Vereinbarung . . | Seite 1. 
Nr. 2 Grundsätze für die Unterbringung hilfsbedürftiger Minderjähriger in Heimen und Nestern Seite 5 
Nr. 3. Beihilfengrundsätze (BGr) 2 at | „= = Seite5 
Nr. 4 Zusammenarbeit zwischen den städtischen Krankenanstalten und-den Krankenkassen Seite. 6 
Nr. 5. Verfahren in Reichsverteidigungsangelegenheiten Seite. 6 
VI/1 Wohl 11/111 67 (23. 12.1942] HI | nn 
- Nach Ziffer 15 der. neuen‘ Hamburger‘ Verein- 
Fernruf: Stadtverw. 4521, Hausanschl. 337 barung sind alle Fürsorgefälle, in denen im ee des 
I . in x üblichen. Schriftwechsels ‚eine Einigung. nicht zu er- 
An die ae NL Tu  ehndämte zielen ist, zwischen den Parteien mögGchst mündlich 
Sg ORTS nd SUKENCAMEE — zu besprechen, um eine gütliche Klärung herbeizu- 
Hamburger Vereinbarung führen *’und. um. damit Streitverfahren zu vermeiden. 
S Ist eine. mündliche, Besprechung zwischen den 
I Parteien nicht; möglich, oder verläuft sie ergebnisles, 
Die Hamburger Vereinbarung ist neu gefaßt wor- SO ist ein Gutachten der zuständigen Dienststelle des 
den und tritt in ihrer Kriegsfassung (Anlage 1) am Deutschen Gemeindetages, einzuholen. . 
1. 1. 1943 in Kraft, Die Änderungen AO ONET, der Damit eine einheitliche Stellungnahme .dem Deut- 
bisherigen Fassung sind in der Begrün ung zu der schen Gemeindetag und den auswärtigen. Fürsorge- 
Kriegsfassung der Hamburger Vereinbarung (Anlage 2) verbänden gegenüber sichergestellt wird, sind meiner 
eingehend behandelt. Die neue Fassung enthält das Stelle Wohl 6 sämtliche Streitfälle zuzüuleiten, die zur 
Mindestmaß dessen, was für eine kriegsmäßige Ver- Begutachtung durch die zuständige Dienststelle des 
waltungsvereinfachung notwendig ist; weitergehende Deutschen Gemeindetages gelangen sollen. Die Akten 
Forderungen, wie z. B. die Erhöhung der Bagatell- und’ eine‘ kurze aber erschöpfende Darstellung des 
grenze und die AUCH NDE des $ 8 FV, sind zurück-, strittigen Sachverhalts in der jeweils erforderlichen 
gestellt worden, um eine Lastenverschiebung zu ver- Zahl von. Ausfertigungen (je 1 Stück für. den Deut- 
meiden. Die neue Vereinbarung ist gemäß Ziffer 18 schen Gemeindetag, ‚jeden beteiligten gegnerischen 
uneingeschränkt auch auf alle am 1. 1. 1943 schwe- Fürsorgeyerband und für mich) sind beizufügen. 
benden Fälle, d.h. solche Fälle, in denen die end- Entsprechend ist auch bei Entgegnungen auf Anträge 
gültige Kostentragung bis zu diesem Tage noch.nicht auswärtiger Fürsorgeverbände im Rahmen der Ham- 
durch Anerkenntnis oder rechtskräftige Entscheidung burger Vereinbarung zu verfahren. 
°hmarke festgestellt ist, anzuwenden. Alle Sonderverein- Abweichend von vorstehendem Absatz ist während 
=— _barungen über die gegenseitige Erstattung von Arzt- des. Krieges;nach dem Schreiben des Deutschen. Ge- 
oder Arznei-Pauschalen sind schon mit Ablauf des meindetages vom 19.2. 1941 — DBI VII 1941 Nr. 39 — 
31. 3. 1939 außer Kraft getreten, auch soweit sie mit zu verfahren. 
Fürsorgeverbänden getroffen waren, die der Ham- 
burger Vereinbarung nicht beigetreten sind, so daß IV 
außer dem Kieler Abkommen, der Wiesbadener Verein- Für das Verhälinis‘ zwischen dem Landes: und 
barung und dem Berliner Abkommen neben der Ham- gem Bezirksfürsorgeverband Reichshauptstadt Berlin 
burger . Vereinbarung keine Sondervereinbarungen einerseits und. dem Landes- und Bezirksfürsorgever- 
mehr bestehen (Ausnahme Abschnitt IV). band, Hansestadt Hamburg andererseits. gilt‘ bis auf 
u weiteres noch folgendes: 
Ich mache besonders aufmerksam auf: nn ‚Die Arie LE ae AS an 
; 9 VE S x Fürsorgefälle werden vor Inanspruchnahme des Ge- 
Ziffer 2 Abs.2: Frinttung pn ir meindetages | gemeinsam besprochen mit dem Ziel, 
die Anstalten zwei Tase berechnen SiS a Beilegung der Streitfälle herbeizuführen. 
m N 5 Mit der Vertretung ‘der, Interessen des Fürsorgever- 
Ziffer 2 Abs.3: Wegfall der Bagatellgrenze (50 RM) Bandes Reichshauptstadt Berlin bei diesen Besprechun- 
für Anstaltspflegekosten. ı gen, die abwechselnd in Berlin und Hambure Sal 
Ziffer 5: Nichtbegründung eines gewöhnlichen‘ finden sollen; ist das Landes-Wohlfahrts- und Jugend- 
Aufenthalts dem Wehrmachtange- amt beaüftragt.. Söweit die Besprechungen in Berlin 
hörigen am Garnisonorte., stattfinden, werden .die an den Streitfällen beteiligten 
Ziffer 6: Verzicht auf die Anwendung des Herren Bezirksbürgermeister . gebeten, - die‘ für die, 
$11 FV, d.h. keine Inanspruchnahme Einzelfälle zuständigen Fachdezernenten zu den. Be- 
des. Arbeitsortes mehr, Sprechungen zu entsenden, | 
Ziffer 12 Abs.1: Verlängerung der Anmeldefrist von le a Pesprechäng reifen Streitfälle‘ sind. dem 
3 auf 6 Monate. Die Ersatzanmel- Landes-Wohlfahrts- und Jugendamt (Stelle Wohl. 6) 
dungen beim  Stadtpräsidenten unter Beifügung ‚einer kurzen aber ‚erschöpfenden 
müssen jedoch weiterhim ‘binnen Darstellung des Sachverhalts und der Unterstützungs- 
3 Monaten erfolgen. akten‘ mitzuteilen. 
Ziffer 12a: Erhebung der. Verjährungseinrede V 
erst nach 4 Jahren. MR D EN N _—_ 
Ziffer 15 Abs.3: Verbindlichkeit der Gutachten des „Die neue Fassung tritt! ’am 1. 1. 1943 ohne ‚weiteres 
Gemeindetages, jedoch nur soweit 2% die Stelle der‘ bisherigen Fassung. Einer neuen 
es sich um: die Auslegung ‚einer RS erAlSr ung bedarf. es nicht... ‚Demnach gelten 
Bestimmung der Hamburger. Verein- % Je. bisherigen‘ Beitrittserklärungen auch für die 
barung, nicht um die Änwendung Neufassung der. Hamburger Vereinbarung, U 
der. übrigen gesetzlichen WVör- Nach den Bekanntmachungen des Deutschen Ge- 
schriften, handelt. In den ersteren meindetage*. waren: der Hamburger: Vereinbarung 
Fällen darf der Verwaltungsweg beigeireten sämtliche, Fürsorgeverbände der Ostmark 
nicht mehr beschritten. werden: und der Sudt:tendeutschen Gebiete sowie die Fürsorge- 
Achtet auf sparsamsten Materkalverbrauch!
	        

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