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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1942 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 2, Stadtkämmerei, Hauptliegenschaftsamt, Rechnungsprüfungsamt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Stadtkämmerei, Hauptliegenschaftsamt, Rechnungsprüfungsamt
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1941-1944
ZDB-ID:
3059647-6 ZDB
Frühere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 2-8
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin. Teil 1-2
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1942
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428095
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
2. September 1942
Erschienen:
, 1942-09-02

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1942 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Ausgabe B: 1941/1942
  • 7. Januar 1942
  • 14. Januar 1942
  • 28. Januar 1942
  • 11. Februar 1942
  • 18. Februar 1942
  • 15. Februar 1942
  • 11. März 1942
  • 18. März 1942
  • 25. März 1942
  • 15. April 1942
  • 20. April 1942
  • 29. März 1942
  • 6. Mai 1942
  • 13. Mai 1942
  • 20. Mai 1942
  • 28. Mai 1942
  • 3. Juni 1942
  • 17. Juni 1942
  • 1. Juli 1942
  • 8. Juli 1942
  • 29. Juli 1942
  • 19. August 1942
  • 2. September 1942
  • 16. September 1942
  • 14. Oktober 1942
  • 28. Oktober 1942
  • 4. November 1942
  • 25. November 1942
  • 9. Dezember 1942
  • 23. Dezember 1942

Volltext

Dienstblatt Stadtkämmerei, Hauptliegenschaftsamt, [Seite 63 
Teil u Rechnungsprüfungsamt Nr. 66 — 68 
Ausgegeben 2. 9. 1942 
Inhalt: 
Nr. 68 Aufhebung der Gebäudeentschuldungssteuer (Hauszinssteuer) Seite 68 
Nr. 67 Verhalten bei „Öffentlicher Luftwarnung“ . . Seite 63 
Nr. 68 Eisen- und Metallwirtschaft. Anordnung über die Preisbildung beim Stahlbau . Seite 63 
Nr. 69 Geschäftsvereinfachung: Zahlung der Grundstücksabgaben und Gewerbesteuer von städ- 
tischen Dienststellen, städtischen Eigenbetrieben und Gebührenanstalten mit dem Jahres- 
betrage. . Seite 64 
[24.8.1942 } 3 Die Eigenbetriebe und die sich selbst erhaltenden 
1/66 Käm II 1 S 24.8.1942 | Anstalten‘ bitte ich ebenfalls um Mitteilung der 
Fernruf: Stadtverw. 2625 voraussichtlichen Höhe der Abgeltungsbeträge 
und um Bestätigung meiner Annahme, daß diese 
An die Bezirksbürgermeister Beträge aus eigenen Mitteln gezahlt werden 
die Dienststellen der Hauptverwaltung und können. 
die städtischen Eigenbetriebe. 
En . In Vertretung; 
Aufhebung der Gebäudeentschüldungssteuer «E B 
' (Hauszinssteuer) Lindig 
Gemäß Verordnung vom 31. Juli 1942. — Reichs- 5 
SE EEE N N In S. 501. = Da N Ta 
„833 — wird die Hauszinssteuer ab 1. Januar 194° E 
N HiC4t menr erBoben. im Cil. HStBL ist auch die ILL 02 a ME LS 
Durchführungsverordnung und der erläuternde Fernruf: Stadtverw. 3050 
Erlaß des RFM abgedruckt. ; . . ) 
Zum Ausgleich für den Weglall der Steuer[[%" die Eezirksbürgermeister 
ist vom Grundeigentümer ein TE Betrag die Dienststellen der Hauptverwaltung 
(Abgeltungsbetrag) in Höhe des Zehnfachen des die städt. Eigenbetriebe 
bisherigen Jahresbetrages der Steuer (Jahres- die städt. Eigengesellschaften und 
Lochmarke soNbelrag, abzüglich gewisser Ermäßigungen) zu die überwiegend städt. Gesellschaften sowie 
Beh zahlen. Der Abgeltungsbetrag ist eine auf dem die Werkluftschutzleiter 
Grundstück ruhende a Last. ia vn die Betriebsluftschutzleiter und 
vom Finanzamt gegen Ende November 1942 ver- : f Ara Adır CHR hakichn 
langt. Als Stichtag ist der 1. Dezember 1942 fest- die Luftschutzwarte der städt. Luftschutzbetriebe. 
ee (vgl. dazu Ziff.6 des Erl. des RFM vom 
1. 7. 1942 — RStB1 1942 S. 838 —). Verhalten bei „Öffentlicher Luftwarnung“ 
Bei Ermittlung des Jahresbetrages sind nach Wortl: en - aha Diencthlatt Tei 
$ 3 der Verordnung die Ermäßigungen zu berück- m 3 ODE 1042 COM NT la Teil I 
sichtigen, die in den Verhältnissen des Grund- ; U SB 
stücks begründet sind und die nach den bis- In Vertret 
herigen Vorschriften im Veranlagungsverfahren n vertreiung 
oder im Billigkeitswege gewährt werden. An- Wolfermann 
träge an das Katasteramt um Ermäßigung der 
Hauszinssteuer, die in den Verhältnissen des 
Grundstücks en a 30. November nn SI 
getreten und bei der Steuer bisher nicht erück- $ 
sichtigt sind, müssen bis zum 10, Dezember 1942 ° 11/68 | N 7 22.8. 1942 } 
(Ausschlußfrist) vorliegen. eo 
Soweit die Eigentümer über die benötigten Fernruf: Stadtverw. 2415 
Mittel nicht verfügen, werden ihnen po en- . 
darlehen von den Hypothekenbanken, Sparkassen An die Bezirksbürgermeister 
usw. auf Antrag zur Verfügung gestellt (Ab- die Dienststellen der Hauptverwaltung 
geltungshypothek). “mit techn. Betrieben 
Um entscheiden zu können, in welchem Umfange die Abteilungen des Haupthochbauamtes 
die HOPNEHIGEN Beträge aus eigenen Mitteln oder die städt. Eigenbetriebe und 
durch Darlehnsaufnahmen bereitzustellen sind. die städt. und überwiegend städt. Gesellschaften. 
hitte ich, 
1 die Höhe der Av der Keichshauptsindt In Eisen- und Metallwirtschaft 
leistenden Abgeltungsbeträge nac en Be- n “ : sch? : 3 
Sstnmungen der ur Pereichneten Verordnung Anordnung über die Preisbildung beim Stahlbau 
und der Dvo vom 31. 7. 1942 zu errechnen, Vom 22, Juli 1942 
den für die Zeit vom 1. 1. bis 31. 3. 1943 an wortlaut dieser Verfügung siehe Dienstblatt Teil IH 
Hauszinssteuer. zu ersparenden Betrag fest- „om 92. September 1942 Seite 95 Nr. 87 
zustellen . 
ünd mir diese Beträge bis zum 1, 10. 1942 Im Auftrage 
(spätestens) mitzuteilen oder Fehlanzeige zu er- | 
statten. Dr. Rendschmidt 
—__ Die Angaben bitte ich nach Haushaltskapitel 
Abteilungen geordnet zu machen:
	        

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