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Epi-Info (Rights reserved) Ausgabe 2016,51/52 (Rights reserved)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Keine Nutzungslizenz vergeben - es gilt das deutsche Urheberrecht: Mit dieser Kennzeichnung versehene Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Sie dürfen diese nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung des Urhebers/Rechteinhabers bzw. der Urheberin/Rechteinhaberin weiterverwenden oder vervielfältigen. Sie sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden. Diese Kennzeichnung wird vorsorglich auch bei Werken verwendet, bei denen die Gemeinfreiheit nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

Volltext: Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1972 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

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Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 12, Ernährungs- und Kriegswirtschaft
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Ernährungs- und Kriegswirtschaft
Erschienen:
Berlin 1945
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1939-1945 nachgewiesen
ZDB-ID:
3058988-5 ZDB
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1940
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428844
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Kapitel

Titel:
B. Haupternährungsamt

Kapitel

Titel:
4. Sonderregelungen

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Senats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1972 (Public Domain)
  • 28. Januar 1972
  • 21. März 1972
  • 7. April 1972
  • 19. Mai 1972
  • 19. Mai 1972
  • 16. Juni 1972
  • 2. August 1972
  • 16. August 1972
  • 16. August 1972
  • 23. August 1972
  • 2. Oktober 1972
  • 2. Oktober 1972
  • 21. November 1972
  • 23. Novemer 1972
  • 19. Dezember 1972
  • 30. Dezember 1972

Volltext

V1/1972 
Seite 122 
Nr. 35-37 
„Hersteller“ in das Schild eingeprägt sein. In diesem 
Falle dürfen Name und Sitz des Herstellers auch auf 
einem gesondert angebrachten Firmenschild angegeben 
sein. 
Wenn die Herstellung von feuerhemmenden Türen 
Nicht durch eine anerkannte Überwachungsgemein- 
schaft überwacht wird, können mit folgenden Prüf- 
stellen Überwachungsverträge abgeschlossen werden: 
Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM), 
1.Berlin 45, Unter den Eichen 87; 
Institut für Baustoffkunde und Stahlbetonbau. der TU 
Braunschweig, 33 Braunschweig, Beethovenstraße 52; 
Staatliches Materialprüfungsamt Nordrhein-Westfalen, 
46 Dortmund-Aplerbeck, Marsbruchstraße 186; 
Bayerische Landesgewerbeanstalt, 
85 Nürnberg, Gewerbemuseumsplatz 2; 
Amtliche Forschungs- und Materialprüfungsanstalt für 
das, Bauwesen (Otto-Graf-Institut) an der Universität 
Stuttgart, 7 Stuttgart-Vaihingen, Robert-Leicht-Straße 
Nr. 209. 
Überwachungsverträge bedürfen nach 8 30 Abs.2 
Satz 1 und 3 BauO Bln in Verbindung mit $ 1 Nr. 3 der 
Verordnung über die Übertragung von bauaufsicht- 
lichen Entscheidungsbefugnissen auf das Institut für 
Bautechnik vom 29. August 1968 (GVBl. S.1215) der 
Zustimmung durch das Institut’ für Bautechnik. 
IV. 
Die Ausführungsvorschriften über die Einführung tech- 
nischer Baubestimmungen vom 11. Juli 1968 (ABl. S. 1277 —- 
Dbl. VI/1968 Nr. 36), zuletzt geändert durch Ausführungs- 
vorschriften über die Einführung technischer Baubestim- 
mungen vom 23.Juni 1972 (ABl. S.1033 — Dbl. VI/1972 
Nr. 32), werden wie folgt geändert: 
Die Einführung folgender DIN-Vorschriften wird auf- 
gehoben: 
DIN-Vorschrift Ausgabe — Fundstelle 
ABI. Seite 
18 082 Blatt 1 Februar 1969 1970 1059 
18 082 Blatt 2 Februar 1969 1970 1059 
Cr 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 15. Juli 1972 in 
Kraft; sie treten mit Ablauf des 14. Juli 1977 außer Kraft. 
Schwedler 
IT... 
Bei Anwendung der Norm DIN 1055 Blatt 3, Ausgabe 
Juni 1971, ist folgendes zu beachten: 
1. Zu den Abschnitten 4, 5 und 6.1 
Bei der Annahme gleichmäßig verteilter Verkehrs- 
lasten nach Abschnitt 4, Abschnitt 5 und Abschnitt 6.1, 
Tabelle 1, Zeile 5b bis 7.£f. dürfen nur Decken mit aus- 
reichender Querverteilung verwendet werden. 
Werden Decken in Wohnräumen nach DIN 1045, Aus- 
gabe Januar 1972, ausgeführt, so ist stets eine aus- 
reichende Querverteilung vorhanden. In diesen Fällen 
ist daher Tabelle 1 Zeile 3 a nicht anzuwenden. 
Zu Abschnitt 6.1, Tabelle 1, Spalte 3 
Die Verkehrslastangabe für Treppen nach Zeile 5 gilt 
in der Regel auch für die Zeilen 6 und 7.. Für Tribünen- 
treppen ist eine Verkehrslast von 750 kp/m? anzu- 
setzen. E 
Zu Abschnitt 7.4 
Bei den Nachweisen nach Abschnitt 7.4 sind für Beton- 
und Stahlbetonbauteile entsprechend 
DIN 1045 Ausgabe November 1959 
DIN 1047 Ausgabe 1943 
DIN 4225 Ausgabe Juli 1960 
folgende Spannungen zulässig: 
Betonstahl LS re Mr ag | 2200 kp/em?, 
BetonstahlIL. ..... ee 3 400 kp/cm?, 
Betonstahl II 4 200 kp/cm?, 
Betonstahl IV. 0 5000 kp/cm?, 
bei Beton das Zweifache der in DIN 1045, Ausgabe 
November 1959, DIN 1047, Ausgabe 1943 X, und 
DIN 4225, Ausgabe Juli 1960, angegebenen Werte. 
IT. 
Die Ausführungsvorschriften über die Einführung tech- 
nischer Baubestimmungen vom 11. Juli 1968 (ABl. 'S. 1277 — 
Dbl. VI/1968 Nr. 36), zuletzt geändert durch Ausführungs- 
vorschriften über die Einführung technischer Baubestim- 
mungen vom 14. Juli 1972 (ABl. S. 1164 — Dbl. VI/1972 
Nr. 35), werden wie folgt geändert: N 
Die Einführung folgender DIN-Vorschrift wird auf- 
gehoben: 
DIN-Vorschrift Ausgabe Fundstelle dazu 
ABl... Seite Anlage 
1055 Blatt 3 Februar 1951 X 1968 1280 2 
IV. 
Diese Ausführungsvorschriften treten am 15. August 1972 
in Kraft; sie treten mit Ablauf des 14. August 1977 außer 
Kraft. 
Schwedler 
S VL36 BauWohn Ia C 11 — 6938-2-1055 
nn Fernruf: 87 05 91 — (95) 4897 
An die Bezirksämter 
nachrichtlich 
an den Präsidenten des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
| 14.7. 1972 
ABI. 5. 1165 
Ausführungsvorschriften 
über die Einführung technischer Baubestimmungen 
- Lastannahmen für Bauten — 
Auf, Grund $ 3 Abs.3 und 8 109 der Bauordnung für 
Berlin (BauO Bln). in der Fassung vom 13. Februar 1971 
(GVBl. S. 456, 1604) wird bestimmt: 
Das Normblatt 
DIN 1055 Blatt 3 — Lastannahmen für Bauten; Verkehrs 
lasten (Ausgabe Juni 1971) 
wird als technische Baubestimmung eingeführt. 
[ DT ur Sr 081 ar T 2897 | 17.7.1972] 
An die Bezirksämter ABI. S. 1165 
nachrichtlich 
an den Präsidenten: des Rechnungshofes 
das Institut für Bautechnik 
Ausführungsvorschriften 
über die Einführung technischer Baubestimmungen 
— Aufzüge; Horizontal- und Vertikal-Schiebetüren — 
Auf Grund $ 3 Abs.3, 8 30 Abs.2 Satz 2 und 8 109 der 
Bauordnung für Berlin (BauO .Bln) in der Fassung vom 
13. Februar 1971 (GVBl. S. 456, 1604) wird bestimmt: 
Das Normblatt 
DIN 18 091 — Aufzüge, Horizontal- und Vertikal-Schiebe- 
türen für Fahrschächte mit feuerbeständigen 
Wänden (Ausgabe Februar 1969) 
wird als technische Baubestimmung eingeführt. 
T:
	        

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