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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1944 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1944 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 9, Hauptsteueramt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptsteueramt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Steuern
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1923; 1928-1940; 1942-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Sachliche Benennung bis 1940: Steuern
ZDB-ID:
3056071-8 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1944
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Fußnote:
Fehlende Seiten: 30-32
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428252
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
10. März 1944
Erschienen:
, 1944-03-10

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1944 (Public Domain)
  • 7. Januar 1944
  • 14. Januar 1944
  • 21. Januar 1944
  • 28. Januar 1944
  • 4. Februar 1944
  • 11. Februar 1944
  • 25. Februar 1944
  • 3. März 1944
  • 10. März 1944
  • 17. März 1944
  • 24. März 1944
  • 31. März 1944
  • 19. April 1944
  • 6. Mai 1944
  • 16. Mai 1944
  • 26. Mai 1944
  • 9. Juni 1944
  • 16. Juni 1944
  • 23. Juni 1944
  • 7. Juli 1944
  • 14. Juli 1944
  • 19. Juli 1944
  • 21. Juli 1944
  • 28. Juli 1944
  • 4. August 1944
  • 11. August 1944
  • 1. September 1944
  • 15. September 1944
  • 22. September 1944
  • 29. September 1944
  • 6. Oktober 1944
  • 13. Oktober 1944
  • 20. Oktober 1944
  • 27. Oktober 1944
  • 10. November 1944
  • 17. November 1944
  • 24. November 1944
  • 1. Dezember 1944
  • 8. Dezember 1944
  • 22. Dezember 1944

Volltext

| Seite 39 
Nr. 32 
a) die Beträge für den Zeitraum April/Dezember weise nicht mehr möglich sein, so ist dem Steueramt 
1943, sofort Anzeige zu erstatten, damit der Posten in der 
b) die Beträge, die nach DB1 IX/1944 Nr.14 Ba4 Sollkontrolle gestrichen wird. » 
Seite 25 vom 1.1.1944 ab in der Sollkontrolle Wie im DBl IX/1944 Nr.16 Seite 27 unter II 2 
als® besondere Abteilung I zu buchen und vermerkt, gehört die am 20. April 1944 tale werdende 
c) die Abgänge, die nach gleicher Bestimmung als Lohnsummensteuer für Januar — März 1944 bereits 
Abteilung II zu führen sind. zum Steuerjahr 1944. 
Zur Kontrolle sind diese 3 Posten zusammenzuzählen: Die Steuerämter haben dafür zu sorgen, daß die 
. Abstimmung der Solls, Zugänge und Abgänge bei der 
. Die Soll- und Abgangsbeträge der Bürgersteuer I Hauszinssteuer mit‘ den Katasterämtern unverzüglich 
(einschl. der Doppelwohnsitzfälle) gelten für den durchgeführt wird. 
Zeitraum Februar 1943 bis März 1944. Der nach $ 20 (4) der Steb für den letzten Viertel- 
Bei der Bürgersteuer II kommt nur die Zeit von jahresabschluß der Sollkontrollen der Steuerkassen 
April 1943 bis März 1944 in Frage mil Ausnahme der auf den 5. April festgesetzte Termin gilt auch bei dem 
Doppelwohnsitzfälle, die vom Februar 1943 ab mit diesjährigen Abschluß. 
einzurechnen sind. Die AS CN mit den Steuerämtern ist von 
Solls und Abgänge sind bei den Hundesteuer- ien Führern der Sollkontrollen der Steuerkassen vor- 
marken nur von den Steuerämtern aufzunehmen, die a hr mit der größten Beschleunigung 
den Steuerkassen ein Soll gegeben haben. Ist ein Soll ) 
nicht festgesetzt, so ist in Spalte 5 (Bemerkungen) Die Steuerämter ‚haben die Od des 
anzugeben: „Kein Soll“. Jahressolls“ spätestens am 3. Mai 1944 der Abrech- 
Bei den Vordrucken des Steueramts und Verwal- nungsstelle des Hauptsteueramts einzureichen. 
tungsgebühren haben die Steuerämter nur die. Ein- Differenzen im Soll und in den Abgängen sind 
nahmen aus dem Verkauf von Vordrucken u. dgl. vorher restlos zu beseitigen, da nachträgliche Ände- 
einzutragen, die sie im Rechnungsjahr 1943 an die rungen nicht mehr angenommen werden können. 
zuständigen Steuerkassen zur Vereinnahmung abge- Die am 20. Apnri 
6 A % ns . April von den Steu@rkassen dem 
Hanıı haben, vicht aber die Erlöse, gie die Seen Hauptsteueramt — Abrechnungsstelle — nach Vor- 
ap habt em eigenen Verkauf von Vordrucken gruck HSteu IIIc 19 einzureichende Meldung über 
erzielt haben. das Jahressoll, wobei die Ausgabe 1940 zu verwenden 
Damit die Sollbücher der Steuerkassen bis zum ist, ist in derselben Weise, wie vorstehend für die 
Abschlußtermin (31. 3. 1944) bereinigt werden können, Steuerämter bestimmt worden ist, erst zu erstatten, 
haben die Steuerämter den Steuerkassen mit Aus- Wenn mit den Steuerämtern restlos abgestimmt ist. 
nahme der Fälle, die in DB1 IX/1938 Nr. 130 Seite 175 SIE Zeitpunkt dafür ist ebenfalls der 3. Mai 1944. 
unter I1 A, B und C vermerkt sind (in Aussicht Hierbei ist noch zu bemerken, daß Soll und Abgänge 
stehende oder bereits erfolgte Zahlung oder eilige der Feuerkassen- und Sturmschädenversicherungs- 
Erstattung), nach dem 20. März 1944 keine Soll- beiträge dabei nicht mitaufzunehmen sind, 
stellungs-, Zu- und Abgangslisten mehr zuzuleiten. 
. a . Im Auftrage 
Die bis zu diesem Zeitpunkt bei den Steuerkassen 
eingehenden Soll- oder Abgangstellungen sind noch Mackensen 
vor dem Abschluß ei nzulragen: Sollte die Übernahme 
des. einen oder anderen Postens jedoch ausnahms- 
Si .... ER TE e Se m EETE.——————Ä———————ETE——NE = EEEr OR rar 
Druck: BBA (Verwaltungsdruckerei der Reichshauptstadt Berlin), SO 16, Rungestraße 20
	        

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