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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 9, Hauptsteueramt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptsteueramt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Steuern
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1923; 1928-1940; 1942-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Sachliche Benennung bis 1940: Steuern
ZDB-ID:
3056071-8 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1943
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428269
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
6. Januar 1943
Erschienen:
, 1943-01-06

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1943 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Ausgabe 1941 / 1942 / 1943
  • 6. Januar 1943
  • 8. Januar 1943
  • 13. Januar 1943
  • 14. Januar 1943
  • 15. Januar 1943
  • 22. Januar 1943
  • 29. Januar 1943
  • 5. Februar 1943
  • 12. Februar 1943
  • 19. Februar 1943
  • 26. Februar 1943
  • 5. März 1943
  • 12. März 1943
  • 19. März 1943
  • 26. März 1943
  • 2. April 1943
  • 9. April 1943
  • 16. April 1943
  • 24. April 1943
  • 30. April 1943
  • 7. Mai 1943
  • 4. Mai 1943
  • 21. Mai 1943
  • 28. Mai 1943
  • 4. Juni 1943
  • 11. Juni 1943
  • 18. Juni 1943
  • 25. Juni 1943
  • 2. Juli 1943
  • 9. Juli 1943
  • 16. Juli 1943
  • 23. Juli 1943
  • 30. Juli 1943
  • 6. August 1943
  • 13. August 1943
  • 20. August 1943
  • 27. August 1943
  • 10. September 1943
  • 17. September 1943
  • 23. September 1943
  • 24. September 1943
  • 1. Oktober 1943
  • 8. Oktober 1943
  • 15. Oktober 1943
  • 22. Oktober 1943
  • 29. Oktober 1943
  • 12. November 1943
  • 26. November 1943
  • 3. Dezember 1943
  • 10. Dezember 1943
  • 17. Dezember 1943
  • 23. Dezember 1943
  • 30. Dezember 1943

Volltext

[Seite 23 
AS ARE 
Nr. 1 
zusammen und rechnet die Listen auf. Der Kopf der wenn die Differenz bei der einzelnen Steuerart 
Vordrucke ist entsprechend zu bezeichnen. Links weniger als 100,— RM beträgt. Es ist dann eine Um- 
neben "den Beträgen ist die Kontonummer anzugeben. buchungsanweisung des Kassenleiters mit entsprechen- 
Für die Prüfung und Bescheinigung der Ausfall- der Begründung zu beantragen, durch die eine Aus- 
und Restzusammenstellungen gilt 8 22’(3) Steb ent- gleichsbuchung angeordnet wird, Die Umbuchungs- 
sprechend. verfügung mit den Buchungszetteln ist den Jahres- 
80. Feststell der Istei h der S a abschlußbelegen beizufügen, 
. Feststellung der Isteinnahmen der Steuerarien Dj;fferenzen gemäß Ziffer 81 brauchen nicht auf- 
Alsdann stellt der Buchhalter durch Abziehen der geklärt zu werden, wenn die von den. Buchhaltern ge- 
Ausfall- und der Restsumme von dem ihm vom meldeten Isteinnahmen aller Steuerarten“ mit denen 
Sollkontrollführer gemeldeten berichtigten Soll (vgl. des Haupteinnahmebuchs II übereinstimmen und wenn 
Ziffer 77) unter dieser Meldung seine Isteinnahme für sich die Gesamtsumme der Isteinnahmen aller Buch- 
jede Steuerart fest. Alle so errechneten Isteinnahmen haltereien mit der Gesamtsumme der Isteinnahmen 
sind von dem Buchhalter für seine Buchhalterei und der Nachweisung der Buchhaltereieinnahmen deckt. 
dann von einem vom Kassenleiter zu bestimmenden 
Beamten steuerartenweise zusammenzustellen und mit 83. Abschlußzusammenstellungen B, C, D 
dem Haupteinnahmebuch II (Zählwerksergebnis für Nach Beseitigung aller Differenzen überträgt jeder 
die einzelnen Steuerarten) abzustimmen. Differenzen Buchhalter die endgültigen Schlußsummen gemäß 
sind aufzuklären, Sie können, abgesehen von falscher 8 21 (1) b Steb in die Zusammenstellung B. 
Aufrechnung der Zusammenstellungen, folgende Ur- Ihre Bescheinigung ist wie folgt zu fassen: 
sache haben (vgl. auch Ziffer 36): „Geprüft: 
a) falsch berechnetes berichtigtes Soll; Es stimmen überein: Die Solls und Ab- 
b) falsche Kontenabrechnung mit fehlerhaften Ergeb- gänge mit. den Sollkontrollen, die Isteinnahme 
nissen der Ist-, Ausfall- und Restberechnungen; mit dem Haupteinnahmebuch (Zählwerk- 
Verwechslungen zwischen Isteinnahmen, Ausfällen zusammenstellung) und der Nachweisung der 
und Resten; Buchhaltereieinnahmen, bei der Hauszins- 
ce) unrichtige Übertragung in die Ausfall- und Rest- steuer die Ausfälle mit den festgesetzten Aus- 
aufstellungen, Verwechslungen von Steuerarten; fallisten, die. Reste mit den Zusammen- 
d) falsche Steuerzählwerke; stellungen der auf die neuen Kontokarten 
e) Überdrucke (zwei Buchungen auf einer Zeile). übertragenen Reste. Ser 
Zur Aufklärung etwaiger Differenzen sind die Die Ausfälle sind nachgeprüft. ; 
Kontoabrechnungen, die Ausfall, Rest- und Ist- Hierauf ist weiter nach $ 21 (1) c und (2) Steb zu 
berechnungen sowie die. Zusammenstellungen gegen- verfahren. Die Bescheinigung auf der Zusammen- 
CS zu er und nachzurechnen, ferner auch die stellung D erhält ebenfalls obigen Wortlaut. 
onten auf Zählwerksfehler und Überdrucke durchzu- e 
sehen. Aufgefündene Zählwerkfehler und Überdrucke ; 84. Über tragung der Reste 7 
sind sofort entsprechend den Vorschriften. vom Die Reste überträgt der Buchhalter auf die Konten 
Maschinenführer unter Beachtung: von Ziffer 59 zu des nächsten Jahres als Restensoll. Ist eine Konto- 
berichtigen. karte für das neue Steuerjahr nicht vorhanden, so 
legt der Buchhalter, auch wenn es sich nur um rest- 
81. Feststellung der Buchhaltereieinnahme liche Säumniszuschläge, Zinsen und Gebühren handelt, 
Unabhängig von dieser Abstimmung hat jeder ein Restkonto an (vgl. Ziffer 47). 
Buchhalter .die Summe. der Säumniszuschläge, Zinsen Reste aus mehreren Steuerjahren sind in der Be- 
und Gebühren für seine Buchhalterei nach den Konto- EEE jahrgangsweise getrennt anzugeben, 
karten mittels Additionsmaschine festzustellen und vgl. $ 22 (4) Steb. Die Nummer des neuen Kontos ist 
diese Summe seinen gemäß Ziffer 80 errechneten Ist- stets sowohl auf dem alten Konto als auch in der 
einnahmen hinzuzurechnen. Die Gesamtsumme muß Restaufstellung, die vorjährige Kontonummer ist auf 
mit der Jahreseinnahme der Buchhalterei nach der dem neuen Konto einzutragen. 
Nachweisung der Buchhaltereieinnahmen  überein- Von einer Begründung der Reste bei Beginn des 
stimmen. Bei Übereinstimmung ist die Einnahme- Steuerjahres ist abzusehen. Alle Reste jedoch, die am 
berechnung vom Buchhalter und — hinsichtlich der 1. Oktober noch nicht durch Zahlung, Abgang oder 
Gesamtsumme — vom Kassier unterschriftlich zu voll- Ausfall erledigt sind, begründet der Buchhalter als- 
ziehen und dem Prüfungsbeamten zur Nachprüfung dann kurz auf dem Konto. Müssen infolge Änderung 
und Bescheinigung zu übergeben. Differenzen sind der Buchhaltereieinteilung Reste auf die Konten einer 
aufzuklären. - Abgesehen von Rechenfehlern können anderen Buchhalterei übertragen werden, so ist am 
sie darin liegen, daß der Maschinenführer im Laufe Schlusse der Restaufstellung übersichtlich anzugeben, 
des Jahres Buchhaltereizählwerke verwechselt hat. in welcher Höhe Beträge von der eigenen Buch- 
Die Konten sind erforderlichenfalls daraufhin durch- halterei und von anderen Buchhaltereien übernommen 
zusehen. Aufgefundene Buchhaltereizählwerksfehler worden sind. Die Übernahme der Reste auf die 
sind sofort nach den Vorschriften zu berichtigen. Konten des neuen’ Jahres und die übernommenen 
Vgl. Ziffer 59 d Restsummen sind von den beteiligten Buchhaltern am 
82. Aufklärung von Differenzen Schlusse der BES Br bescheinigen. 
Können bei der Abstimmung gemäß Ziffer 80 u. 81 85. Prüfung der Restübernahme 
festgestellte Differenzen nicht in Kürze in der an- Nachdem die Restbeträge von den Buchhaltern 
gegebenen Weise aufgeklärt werden, so haben die an Hand der neuen Konten mittels Additionsmaschine 
beteiligten Buchhalter auch ihre Isteinnahme nach den zusammengestellt sind, hat der Prüfungsbeamte die 
Kontokarten mittels Additionsmaschine oder in einer Dr nun BSmäMEn Übertragung der Reste von den 
besonderen Abschlußzusammenstellung steuerarten- Konten des alten Steuerjahres auf die Konten des 
weise aufzurechnen, erforderlichenfalls auch die Soll- neuen Steuerjahres zu prüfen. Er überzeugt sich zu- 
beträge, Ausfälle und die Reste (kontenmäßige Ab- nächst von der Übereinstimmung der Schlußsumme 
schlußzusammenstellung). Dabei wird sich heraus- dieser Aufstellung mit der Restzusammenstellung und 
stellen, in welcher Buchhalterei und bei welcher prüft die Übertragung der einzelnen Reste auf die 
Steuerart Fehler zu beseitigen sind. " neuen Konten nach der Restzusammenstellung. Dies 
Soweit Differenzen gemäß Ziffer 80 nur innerhalb ist durch Abhaken der Beträge und Kontonummern in 
der Steuerarten einer Steuergruppe bestehen, ihr der Restzusammenstellung und der Beträge auf den 
Gesamtergebnis aber nach dem Kontenabschluß und Konten kenntlich zu machen. 
dem Haupteinnahmebuch übereinstimmt, kann von Der Prüfungsbeamte vollzieht am Schluß jeder 
vorstehenden Aufklärungsarbeiten abgesehen werden. Restzusammenstellung unterscheiftlich folgende vom
	        

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