Digitale Landesbibliothek Berlin Logo
  • Doppelseitenansicht
Wählen Sie mit der Maus den Bildbereich, den Sie teilen möchten.
Bitte wählen Sie aus, welche Information mit einem Klick auf den Link in die Zwischenablage kopiert werden soll:
  • Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild
  • Link zu einem IIIF Bildfragment

Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1943 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 9, Hauptsteueramt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptsteueramt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Steuern
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1923; 1928-1940; 1942-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Sachliche Benennung bis 1940: Steuern
ZDB-ID:
3056071-8 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1943
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428269
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
9. Juli 1943
Erschienen:
, 1943-07-09

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1943 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis Ausgabe 1941 / 1942 / 1943
  • 6. Januar 1943
  • 8. Januar 1943
  • 13. Januar 1943
  • 14. Januar 1943
  • 15. Januar 1943
  • 22. Januar 1943
  • 29. Januar 1943
  • 5. Februar 1943
  • 12. Februar 1943
  • 19. Februar 1943
  • 26. Februar 1943
  • 5. März 1943
  • 12. März 1943
  • 19. März 1943
  • 26. März 1943
  • 2. April 1943
  • 9. April 1943
  • 16. April 1943
  • 24. April 1943
  • 30. April 1943
  • 7. Mai 1943
  • 4. Mai 1943
  • 21. Mai 1943
  • 28. Mai 1943
  • 4. Juni 1943
  • 11. Juni 1943
  • 18. Juni 1943
  • 25. Juni 1943
  • 2. Juli 1943
  • 9. Juli 1943
  • 16. Juli 1943
  • 23. Juli 1943
  • 30. Juli 1943
  • 6. August 1943
  • 13. August 1943
  • 20. August 1943
  • 27. August 1943
  • 10. September 1943
  • 17. September 1943
  • 23. September 1943
  • 24. September 1943
  • 1. Oktober 1943
  • 8. Oktober 1943
  • 15. Oktober 1943
  • 22. Oktober 1943
  • 29. Oktober 1943
  • 12. November 1943
  • 26. November 1943
  • 3. Dezember 1943
  • 10. Dezember 1943
  • 17. Dezember 1943
  • 23. Dezember 1943
  • 30. Dezember 1943

Volltext

Dienstblatt 1Seite195 
U z — 
Teil IX Hauptsteueramt Nr. 135-136 
Ausgegeben 9. 7. 1943 
Inhalt: 
Nr. 135 Änderung des Verzeichnisses der Finanzämter . AED Seite 195 
Nr. 136 Weiterstundung rückständiger Gewerbesteuer für 1937 bis 1942 Seite 195 
Nr. 137 Öffentliche Mahnung für Juli 1943 . . 2.2.0.0... ; Seite 196 
Nr. 138° Körperschaftsteuerfreiheit gemeinnütziger städtischer Anstalten und Einrichtungen . Seite 196 
Nr. 139 Wirtschaftsbücher . . Seite 196 
; ; - geordnet, daß auf Antrag des Steuerpflichtigen bei 
_IX/ 135] HSteu Td 9180/61 8-7. 1943 dem zuständigen Finanzamt der Steuerbetrag (Er- 
Fernruf: Stadtverw. 3156 stattungsbetrag), der auf den Unterschiedsbetrag 
zwischen dem ursprünglichen und dem neuen Steuer- 
An, die Bezirksbürgermeister meßbetrag entfällt, unmittelbar. im Anschluß an die 
— Steueramt und Stadtsteuerkassen —. Änderung des Steuermeßbetrags festzusetzen ist. Der 
Steuerpflichtige hat im Antrag anzugeben, an welche 
Änderung des Verzeichnisses der Finanzämter Gemeinde und N N er Höhe Sn WED 
5 rückstände auf Grund der ursprünglichen Steuerfest- 
(Vorgang DB1 IX Nr. 131/1943 Seite 191) setzung für das betreffende Rechnungsjahr hat. Das 
Das Finanzamt Hansa in Berlin NW 40, Alt- Finanzamt wird dann von dem festgesetzten Steuer- 
Moabit 143/144, führt ab sofort die Bezeichnung betrag (Erstattungsbetrag) die in dem Antrag be- 
„Finanzamt Tiergarten“ in Berlin NW 40. Alt-Moabit zeichneten Beträge bis zur Höhe des Erstattungs- 
Nr. 143/144. betrages unmittelbar an die Gemeinden abführen. > 
Der Reichsminister des Innern empfiehlt in 
Im Auftrage seinem Erlaß den Gemeinden, den zuständigen Finanz- 
Mackensen ämtern die Fälle mitzuteilen,.in denen wegen einer zu 
erwartenden Änderung des einheitlichen ..Gewerbe- 
steuermeßbetrages für das Rechnungsjahr 1942 oder 
een Rechnungsjahre Gewerbesteuer ee ntundel 
HSteu ITec 9400/14 [ „7.1943 | worden ist. In dieser Mitteilung ist die Höhe des 
1X/136 SRZES / - 5 a Rückstandes der Steuerpflichtigen im einzelnen an- 
‚ke Fernruf: Stadtverw. 3154 zugeben. Gleichzeitig sollen die Finanzämter ersucht 
— Sg m . werden, von einer Änderung des einheitlichen Steuer- 
An die Bezirksbürgermeister — Steueramt und Stadt- meßbetrages den Gemeinden sofort Kenntnis zu geben, 
steuerkasse — und R damit die Gemeinden die Erledigung des Steuerfalles 
das Hauptsteueramt — Abteilung IVc —. in die Wege leiten können. Der Änspruch der Ge- 
z = N OD « meinde auf Entrichtung der rückständigen‘ Gewerbe- 
Weiterstundung rückständiger, Gewerbesteuer steuer durch den Steuerschuldner gilt insoweit als 
für 1937 bis 1942 erfüllt, als das Finanzamt der Gemeinde für das be- 
e e treffende Rechnungsjahr Beträge überwiesen hat. Ist 
— Ergänzung zu DB1 IX/98 von 1943 S.151ff. — der rückständige Gewerbesteuerbetrag höher als der 
| vom Finanzamt überwiesene Betrag, so hat die Ge- 
meinde den Restbetrag von dem Steuerpflichtigen zu 
Zur Frage der Aufhebung der Stundung von Ge- erheben. 
werbestenerbeträgen, die. vor dem 1.4.1943 für die Beispiel: Die Gemeinde hat dem Steuerschuldner für 
Rechnungsjahre 1937—1942 von den Finanzämtern 1942 1000: RM. Gewerbesteuer bis zur Beendi- 
festgesetzt und von den Gemeinden ‚erhoben worden gung des Rechtsmittelverfahrens gestundet 
sind, sind der Erlaß des Reichsministers der Finanzen AS SEE, Ai 2 A 
Die Rechtsmittelentscheidung bewirkt eine 
vom 12.5.1943 — L 1465 - 1 IL — und der Erlaß des 
. 7 © Herabsetzung der Gewerbesteuer nur um 
Reichsministers des Innern vom 29. 5. 1943 — V St . SW ; ; 
. 600 RM. Das Finanzamt überweist diesen 
289 11/43 (C) - 5620 — ergangen. Beide Erlasse sind Betrag an die Gemeinde. Wegen der Ent- 
im Reichssteuerblatt 1943 Nr. 47 vom 10.6.1943 auf richten der restlichen 400 RM hat sich die 
S. 466/467 abgedruckt. In dem RdErl des RMdF ist  ereinde an den Steuerschuldner zu wenden 
die von mir vertretene Auffassung, daß alle vor dem i ; 
1.4.1943 festgesetzten und erhobenen Gewerbesteuer- 1 
beträge den Gemeinden in voller Höhe zustehen, auch 
wenn sie noch nicht entrichtet sind, bestätigt worden. Entsprechend den Erlassen wird die Verfügung 
Nur dürfen die Gemeinden lediglich aus dem Grund, vom 8. 5. 1943 — DBl IX/98 von 1943 S.152 — 
© Our U Änderung ES Steuermeßbetrages Abschn.IV Ziff. 344 wie folgt ergänzt: 
sich auf die Höhe der der Gemeinde zustehenden ; na : 
Steuer nicht auswirken würde, Stundungen der Ge- |! DE Steueramt teilt dem zuständigen Finanzamt 
werbesteuer nicht aufheben. je Fälle mit, in denen wegen der im Rechts- 
; mittelverfahren zu erwartenden Änderung der 
Da im Falle der Herabsetzung der, Gewerbesteuer einheitlichen Gewerbesteuermeßbeträge für 1937 
im Rechtsmittelverfahren der Ausgleich für den bis 1942 die Gewerbesteuer noch gestundet ist 
Steuerpflichtigen entsprechend den Bestimmungen des oder nach Aufhebung der Stundung nicht gezahlt 
88 Abs. 1 oder 2 der GewStVO erst nach einer ge- wurde und ersucht das Finanzamt um Angabe 
wissen Zeit (gewöhnlich bei der nächsten Veranla- der neuen Steuermeßbeträge bzw. Zerlegungs- 
gung) vorgenommen werden kann, müßten die Ge- anteile, die sich nach Abschluß des Rechtsmittel- 
meinden nunmehr ihre Stundungen bis zu diesem verfahrens ergeben. 
Zeitpunkt aufrechterhalten. Um die Gemeinden aber : FE S 
im Anschluß an die Herabsetzung der Gewerbesteuer Die Mitteilung muß ferner enthalten: 
durch die Finanzämter in den Besitz der gestundeten Die Höhe der rückständigen Gewerbesteuer- 
Beträge zu bringen, hat der Reichsfinanzminister an- beträge, die Hebesätze der in Betracht kommenden 
Achtetaufsparsamsten Materialverbrauch!
	        

Downloads

Downloads

Ganzer Datensatz

ALTO TEI Volltext PDF
TOC
Mirador

Diese Seite

PDF Download der aktuellen Seite Vorschau Download der aktuellen Seite Klein Download der aktuellen Seite Mittel Download der aktuellen Seite Groß Download der aktuellen Seite Master ALTO TEI Volltext Mirador

Bildfragment

Link zur Seite mit Hinweisbox im Bild Link zu einem IIIF Bildfragment

Formate und Verlinkungen

Zitieren

Kontakt

Haben Sie einen Fehler gefunden, eine Idee wie wir das Angebot noch weiter verbessern können oder eine sonstige Frage zu dieser Seite? Schreiben Sie uns und wir melden uns sehr gerne bei Ihnen zurück!

Welche Farbe hat der blaue Himmel?:

Hiermit bestätige ich die Verwendung meiner persönlichen Daten im Rahmen der gestellten Anfrage.