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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1940 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 9, Hauptsteueramt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptsteueramt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Steuern
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1923; 1928-1940; 1942-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Sachliche Benennung bis 1940: Steuern
ZDB-ID:
3056071-8 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1940
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15429143
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
11. Dezember 1940
Erschienen:
, 1940-12-11

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1940 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1940, Teil IX
  • 3. Januar 1940
  • 10. Januar 1940
  • 17. Januar 1940
  • 24. Januar 1940
  • 31. Januar 1940
  • 7. Februar 1940
  • 21. Februar 1940
  • 28. Februar 1940
  • 6. März 1940
  • 12. März 1940
  • 20. März 1940
  • 28. März 1940
  • 2. April 1940
  • 3. April 1940
  • 10. April 1940
  • 17. April 1940
  • 24. April 1940
  • 3. Mai 1940
  • 8. Mai 1940
  • 16. Mai 1940
  • 22. Mai 1940
  • 29. Mai 1940
  • 5. Juni 1940
  • 12. Juni 1940
  • 19. Juni 1940
  • 26. Juni 1940
  • 29. Juni 1940
  • 3. Juli 1940
  • 10. Juli 1940
  • 17. Juli 1940
  • 24. Juli 1940
  • 31. Juli 1940
  • 7. August 1940
  • 10. August 1940
  • 14. August 1940
  • 21. August 1940
  • 28. August 1940
  • 4. September 1940
  • 11. September 1940
  • 18. September 1940
  • 25. September 1940
  • 2. Oktober 1940
  • 5. Oktober 1940
  • 9. Oktober 1940
  • 16. Oktober 1940
  • 23. Oktober 1940
  • 30. Oktober 1940
  • 6. November 1940
  • 20. November 1940
  • 27. November 1940
  • 4. Dezember 1940
  • 11. Dezember 1940
  • 18. Dezember 1940
  • 30. Dezember 1940

Volltext

Dienstblatt = Ausgegeben 
Teil EX 11.12. 1940 
ee 
Steuern. 204--207 
I c Anlage 1 
IX/ 204 Gewerbesteuer, | 3. 12. 1940 ] 
[1X/204] Berufsschulbeiträge und ! Abschrift aus: 
Haidwerlefemmetbeiträge bei Einberufung zum „Deutsche Steuer - Zeitung und Wirtschaftlicher Beobachter“ 
* erausgeber Fri Rei dt 
(Ergänzung zu Dbl. 1940/1X/11, 23, 26, 48, Herausgeber Friß Reinhar 
119 Abschn. I, Ziff. 4 b, 141, 188 und 191.) Jahrgang XXIX 19. Oktober 1940 Nummer 42 S. 508 
-- Gesch.-Z.'H Steu II c 9314/42. Gewerbesteuer bei Wiederaufnahme des Gewerbebetriebs 
Fernruf: Stadtverw. 3177. = nach Entlassung des Unternehmers aus dem Wehrdienst. 
Nachstehend gebe ich Kenntnis hes une ie erna uud der Reithmhnitisier 
von dem in der Deutschen Steuerzeitung Nr. 42 vom ber 1939, RStBl. 1939 S. 1214, bestimmt, daß die Ge- 
19. Oktober 1940 enthaltenen Artikel des Oberregierungs- werbesteuerpflicht erlisc<t, wenn mit der 
rats Meuschel vom Reichsfinanzministerium, Einziehung des Unte rnehmers der Betrieb 
von dem Erlaß des Reichsministers der Finanzen vom tatsächlich eingestellt wird. Ein völliges Auf- 
10. September 1940 --- 21494 - 44 III --, den der Ober- hören jeder werbenden Tätigkeit wird insbesondere bei 
finanzpräsident Berlin den hiesigen Finanzämtern durch Handelsvertretern oder bei allein arbeitenden 
eine Umdrud - Rundverfügung vom 16. Oktober 1940 Handwerkern die Regel sein. Eine Abmeldung 
-- 1494 - 1/40 - St. Il/Gew. -- und mir mit Schreiben des Gewerbebetriebs ist ni< t erforderlich. 
vom 31. Oktober 1940 mitgeteilt hat. In den lezten Monaten sind viele Soldaten, ins- 
In einem ergänzenden Schreiben vom 18. November Lesondere Weltkriegsteilnehmer, entlassen oder lang- 
1940 -- 1494 - 1/40 - St. Il/Gew. -- an mich hat der Ober- fristig beurlaubt worden. Sie müssen die Wiederaufnahme 
finanzpräsident Berlin noch auf den von mir durch Dbl. ihrer gewerblichen Tätigkeit der Gemeindebehörde an - 
1940/1X/188 bereits bekanntgegebenen Erlaß des Reichs- 3 eigen. Diese Wiederaufnahme ist gewerbesteuerlich als 
ministers des Innern -vom 14. Oktober 1940, der auch im Neugründung eines Gewerbebetriebs zu 
RStBl. Nr. 92 vom 5. 11. 1940 S. 931/33 abgedruckt ist, behandeln. Für die Festsezung des einheitlichen 
Bezug genommen und dazu folgendes ausgeführt: Steuerinßpeirage its G Der be er irag das "" t= 
„Es ist vom Herrn Reichsminister der Finanzen nate . Geme bentribs . Enel (8 10 pia 5 
nicht veavfihtigt, dieiem Erlaß des RMI. vom und 4 Gewerbesteuergesetz). Wegen des Begriffs des „mut- 
It 0ver noch weitere Anweisungen folgen zu maßlichen Ergebnisses“ sei auf das RFH.-Urteil vom 
lassen. 17. Januar 1940, RStBl. 1940 S. 514, hingewiesen. Danach 
In dem Erlaß des Herrn Reichsministers der ist als mutmaßliches Ergebnis nicht ein normales Be- 
Finanzen vom 10. September 1940 -- L 1494 - 44 UI -- triebsergebnis zu verstehen, sondern ein Ergebnis, das der 
ist bestimmt worden, daß die Wiederaufnahme der betreffende Gewerbebetrieb mutmaßlich in den ersten zwöls 
gewerblichen Tätigkeit nach der Entlassung des Unter- Monaten seines Bestehens erzielen wird. Liegt am Tag 
nehmers aus dem Wehrdienst als Neugründung eines der Veranlagung oder vor Abschluß eines Rechtsmittel- 
Gewerbebetriebes zu behandeln ist. Ebenso sind verfahrens ein Teiljahresergebnis (Abschluß für 
diejenigen Betriebe zu behandeln, die zwar nicht ein Rumpfwirtschaftsjahr) oder der tatsächliche Ge- 
wegen Wehrmachteinberufung des Inhabers, wohl werbeertrag für das erste volle Wirtschaftsjahr 
aber wegen friegswirtschaftliher Maßnahmen zum schon vor, so wird dieses Ergebnis in der Regel der 
Stilliegen gekommen sind. . Es ist in beiden Fällen Schägzung zur Herbeiführung einer gerechten Besteuerung zu- 
in neuer einheitlicher Gewerbesteuermeßbetrag fest- grunde gelegt werden üssen. Für die Srnittng es 8 8 2 
zuseRen. werbekapitals gilt 827 der Dritten GewerbesteuerDV, 
Ich bitte, die nach Ihrer Kenntnis hiernach neu ' zu Diese Grundsätze gelten auch dann, wenn die Ein- 
veranlagenden Gewerbesteuerpflichtigen mit Vordru> HSteu stellung und die Wiederaufnahme der gewerblichen Tätigkeit 
Ic 6a--6d zur Wiederanmeldung ihres Gewerbes und in dasselbe Rechnungsjahr fallen, es sei denn, 
zur Angabe des voraussichtlichen Jahresertrages (Ziff. 8 des daß der Steuerpflichtige die Einstellung seines Gewerbe- 
Vordrucks) aufzufordern und dem zuständigen Finanzamt, betriebs der Gemeinde nicht mitgeteilt hat. In diesen Fällen 
Polizeiamt sowie der Industrie- und Handelskammer bzw. verbleibt es bei der laufenden Besteuerung. 
(bei Handwerksbetrieben) der Handwerkskammer je einen Meu 
Durchschlag zu übersenden. Um zu einem möglichst zu- “ 
treffenden Veranlagungsergebnis zu gelangen, wird es 
vielfach zwe>mäßig sein, die im Februar 1941 abzugebenden Anlage 2 
Steuererklärungen abzuwarten und die Zugangsveranlagung Abschrift 
zur Gewerbesteuer für 1940 erst gleichzeitig mit der laufenden ] En 1 
Gewerbesteuerveranlagung für 1941 vorzunehmen. I< Der Reichsminister Berlin W 8, 10. September 1940. 
empfehle, mit den zuständigen Finanzämtern eine Regelung der Finanzen. Wilhelmplaß 1/2. 
in diesem Sinne zu vereinbaren. 2 14 4 TIT 
- War der Steuerpflichtige bereits nach dem im Vorjahre 7 
erzielten Gewerbeertrag zur Gewerbesteuer veranlagt und Befrifff: Gewerbesteuer bei Wiederaufnahme des Gewerbe- 
herangezogen, so ist auf Grund des vom Finanzamt später befriebs nac< Entlassung des Unternehmers aus 
eingehenden neuen -- unter Zugrundelegung des mutmaß- dem Wehrdienst. 
lichen Ertrages erlassenen -- Gen rbesteuermeßbescheides 
mit den Vordru>en HSteu I1c 67a und 68a die Heran- Ihr Bericht vom 19. August 1940 --- L 1494 - 21 St 35 -- 
ziehung zu berichtigen. Wird ein Gewerbebetrieb für die Dauer der Zugehörig- 
- Bezüglich des Handwerkskammerbeitrags bitte ich, nach keit des Unt mers zur Wehrmacht geschlossen, so erlischt 
dem hierunter als Anlage 3 abgedruckten Schreiben der die Geweih in Wehmaih in nen fe a im 
Handwerkskammer in Berlin vom 28. November 1940 zu Einziehung des Unternehmers zur Wehrmacht. Hinweis 
verfahren. auf den Runderlaß des Reichsministers der Finanzen und 
Im Auftrage des Reichsministers des Innern vom 20. Dezember 1939 
Madensen (RStBl. 1939 S. 1214). Dementsprechend ist die Wieder- 
R EERENT Ne En . aufnahme der gewerblichen Tätigkeit nach der Ent- 
An die Herren Bezirksbürgermeister <<-Steueramt'= lassung des Unternehmers aus dem Wehrdienst als Neu- 
-- =. aründung eines Gewerbebetriebes zu behandeln. 
275
	        

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