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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 9, Hauptsteueramt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptsteueramt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Steuern
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1923; 1928-1940; 1942-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Sachliche Benennung bis 1940: Steuern
ZDB-ID:
3056071-8 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1939
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428762
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
19. April 1939
Erschienen:
, 1939-04-19

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1939 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1939, Teil IX
  • 4. Januar 1939
  • 11. Januar 1939
  • 18. Januar 1939
  • 25. Januar 1939
  • 1. Februar 1939
  • 8. Februar 1939
  • 15. Februar 1939
  • 22. Februar 1939
  • 1. März 1939
  • 8. März 1939
  • 15. März 1939
  • 24. März 1939
  • 30. März 1939
  • 5. April 1939
  • 13. April 1939
  • 19. April 1939
  • 26. April 1939
  • 4. Mai 1939
  • 6. Mai 1939
  • 10. Mai 1939
  • 17. Mai 1939
  • 24. Mai 1939
  • 1. Juni 1939
  • 7. Juni 1939
  • 14. Juni 1939
  • 21. Juni 1939
  • 28. Juni 1939
  • 28. Juni 1939
  • 5. Juli 1939
  • 6. Juli 1939
  • 12. Juli 1939
  • 19. Juli 1939
  • 27. Juli 1939
  • 2. August 1939
  • 9. August 1939
  • 16. August 1939
  • 23. August 1939
  • 30. August 1939
  • 6. September 1939
  • 13. September 1939
  • 20. September 1939
  • 27. September 1939
  • 4. Oktober 1939
  • 11. Oktober 1939
  • 13. Oktober 1939
  • 18. Oktober 1939
  • 25. Oktober 1939
  • 28. Oktober 1939
  • 1. November 1939
  • 8. November 1939
  • 15. November 1939
  • 22. November 1939
  • 29. November 1939
  • 13. Dezember 1939
  • 20. Dezember 1939
  • 28. Dezember 1939

Volltext

Dienstblatt | ubgegeben 
19. 4. 1939 
Teil IX. Steuern. 
68-74 
RE Durc<hführun 14.4.1989 ] Die Kennzeichnung der Anschriftplatten der in der 
[ IX/68 ] der nMführung 14. 4. 1939 Wehrsteuer geführten Bersonen, die hiermit nicht erfaßt 
(Wehrft kartei) sind, ist in 13 Red dis Diesen 3 Ger huführen. Rosa 
ehrsteuertariei). eiter mit „W“ sind in diesen Fällen nicht anzubringen. 
-- RdErl. d. RFM. vom 25. 10. 1938 --- O 2000 (ESt) - 33 VI. 4 Wohnungsveränderungen teilen die Wahlämter den 
-=- RMBliV. S. 2031 --. Steuerämtern nach folgendem Verfahren mit: 
-- Gesch.-Z. HBI6-EIIT4-u.HSteu II - 9101/27 -. 
Fernruf: Stadtverw. 2197 und 2851 --. A. Behandlung der Anmeldungen. 
Der RFM. hat für die Durchführung der Wehrsteuer a) Zuzug aus einem anderen Berwaltungsbezirk. 
(Wehrsteuerkartei) durch Runderlaß vom 25. Oktober 1938 Nach Eingang einer polizeilichen Anmeldung 
-- |, Anlage 1 -- neue Bestimmungen erlassen. Die hierdurch beim Zuzugswahlamt ist in allen Fällen, in denen 
den Gemeindebehörden übertragenen Aufgaben zur Erfassung die Anschriftplatten mit einem „W“ und mit einem 
und Überwachung der Wehrsteuerpflichtigen erfordern eine Rosa-Reiter mit „W“ gekennzeichnet sind, dem 
einheitliche Neuregelung. Für die Berliner Stadtverwaltung Steueramt eine Mitteilung zu machen. Die Mit- 
wird --- unter Aufhebung früherer Bestimmungen -- folgen- teilung erfolgt dur; Abdru& der Platte auf 
des angeordnet: besonderem VordruX nach Ziffer 5. In den 
Fällen, in denen die Anschriftplatten nicht 
I. Allgemeines. MESUT MOR Staat 15 Merit 
Für alle Personen, die nach dem Wehrsteuergesez vom - .; ; .“.“Ä. 
30. Zuli 1937 (RGBl. 1 S 821) der Wehrstuetpflicht die R denen nim Suaugswahlam! 
unterliegen, sind in allen Bezirksverwaltungen, und zwar 1 Seine Platte“, ist Ns den Bestimmungen 
in den Steuerämtern, Wehrsteuerkarteien einzurichten. x Ab) zu verfahren. 3 
Die Steuerämter haben die Karteien auf dem Laufenden 
zu halten und auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit b) Zuzug von außerhalb. . 0. 
laufend zu prüfen. a Rah, Prägung der neuen Anschriftplatte ist bei 
| Ichiiarn. D. hb. Des Tamil . 
Die Wahlämter haben den Steuerämtern bei der Ver- ue ZSehepfihien dr R ZE Per 
vollständigung und Berichtigung der Wehrsteuerkarteien und 1918 usw. Mitteilung an das Steueramt zu 
die erforderliche Hilfe zu leisten. Insbesondere haben machen. Die Mitteilung erfolgt ebenfalls durch 
die Wahlämter den Dru> der Karteiblätter und der Abdru>k der Anschriftplatte auf dem gleichen Vor- 
sonstigen Unterlagen (Streifenabzüge) durchzuführen dru>. Das Steueramt entscheidet sodann über die 
und Wohnungsveränderungen der M steinen Wehrsteuerpflicht. 
den Steuerämtern mitzuteilen. Die Einprägung des Zeichens „W“ und die Be- 
„. 'reiterung der Anschriftplatte erfolgen erst nach 
IL. Aufgaben der Wahlämter. Entscheidung über die Wehrsteuerpflicht, d. h. nach 
Die Wahlämter haben alljährlich für sämtliche Wehr- Eingang einer entsprechenden Mitteilung des 
pflichtige, die den zur Musterung aufgerufenen Geburts- Steueramts. 
(aprgängen Ser end | Sebürisjahrgang 1919) c) Umzüge innerhalb des Berwaltungsbezirks. 
. . I. (erstmalig bis zum 1. Sep- : ; ; ' 
tember 1939) Karteikarten herzustellen (Wehrsteuer- „85 ist das Verfahren wie zu A a) anzuwenden. 
tarten =- gelb) und bis zum 15. September j. 3. den Die Mitteilung an das Steueramt veranlaßt der 
Steuerämtern zu übersenden. Karteiabschnitt der Zuzugsstraße. 
ieichzritizt gnben die Wahlämter aus den Anschrift- 
Farkeien een treisenabdru fämiticher Wohr pst“ B. Behandlung der Abmeldungen. 
gen des zur Musterung jeweils aufgerufenen Geburts- 
jahrgangs anzufertigen und den Steuerämtern zur a) Berzug nach außerhalb. | 
Seitsiellung der wehrsteuerpflichtigen Personen zuzu- Fällen in bere das Gbit 9 in en 
eiten. 5 ie Anschriftplatten mit dem 
. . ei „W“ und dem Rosa-Reit it „W“ ge- 
Die Wahlämter versehen alsdann =- nach Rückgabe des Zeich Ee hiet sind. Die Reiter m ns 
Streifenabzuges von den Steuerämtern -- die Anschrift- De enheng des Vordru>s nach "zifer 5 an das 
Bolten dei festgestellten Wehrsteuerpflichtigen mit der Steueramt. 
Außerdem kennzeichnen die Wahlämter die An- 4) Berzug nach einem anderen Berwaltkungsbezirk. 
schriffplatten dieser Personen durch Reiter. die iegt Fr zugab für eine, Abmeidung 
Zur Kennzeichnung der wehrsteuerpfüchtigen Personen wie zu A a) 8 B a) Befun NE 
in den Anschriftkarteien sind rosafarbige Reiter mit dem Steueramt ist eine entsprechende Mitteilung nach 
Aufdr? u zu verwenden. (Rosa Reiter mit u Vordruck zu machen. 
2 ie Anschriftplatten wehrsteuerpflichtiger Personen, . : 3 ; : 
die bereits durch aten went Reiter gekennzeichnet Sind jeit dem Wohnungsweißiel bereits 6 Wochen 
sind. (durch Gelb --, Rot -- usw. Reiter) behalten diese vergangen und liegt nur die Fönieldung vor. so ist 
Reiter bei. Die Kennzeichnung der Wehrsteuerpflicht zeit nach Durchführung )'b ohnungsermittinngen 
erfolgt in diesen Fällen durch die Beschriffung der vor- M zu 4 a) bzw. B a) anzuwenden. 
handenen Rot --, Gelb -- usw. Reiter mif einem „W“. c) Umzüge innerhalb des Berwaltungsbezirks. 
Die Anschriftplatten der in der Wehrsteuerkartei Wie zu B b), Absatz 2 ist zu verfahren, wenn 
aufgenommenen Personen, welche bereits durch beschrif- nach der Abmeldung ein Verzug innerhalb des Be- 
tete andersfarbige Reiter gekennzeichnet sind, (durch be- zirks vorliegt, die polizeiliche Anmeldung jedoch 
schriftete Gelb -- Rot =- usw. Reiter) behalten diese nicht eingeht. Die Mitteilung ist durch den Kartei- 
beschrifteten andersfarbigen Reiter bei. Ihre Kennzeich- abschnitt der Zuzugsstraße zu veranlassen. 
nung erfolgt in der Weise, daß auf diesen Reitern das 
Kennzeichen „W“ neben die bereits vorhandene Kenn- 
jei<mung, z.B. Psi“ geseßt wird. In diesen Fällen C. Todesfälle. 
ind also auf die Reiter zwei Bezeichnungen nebenein- Mitteilung an das Steueramt nach Vordru>k (vgl. 
ander zu setzen, 3. B. „Pfl.-W“. Ziffer 5). 
Ds
	        

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