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Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

Zugriffsbeschränkung

Freier Zugang: Das Werk ist uneingeschränkt verfügbar.

Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Bibliografische Daten

fullscreen: Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain) Ausgabe 1939 (Public Domain)

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Nutzungslizenz

Public Domain - gemeinfrei: Dieses Werk wurde als frei von bekannten urheberrechtlichen Einschränkungen identifiziert, einschließlich aller verwandten Schutzrechte. Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um Erlaubnis bitten zu müssen. Weitere Informationen finden Sie in den Nutzungshinweisen.

Zeitschrift

Urheber (Körperschaft):
Berlin
Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin
Unterreihe:
Teil 9, Hauptsteueramt
Weitere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Hauptsteueramt
Dienstblatt des Magistrats von Berlin / Steuern
Erschienen:
Berlin 1944
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Erscheinungsverlauf:
1922-1923; 1928-1940; 1942-1945 ; mehr nicht digitalisiert
Fußnote:
Sachliche Benennung bis 1940: Steuern
ZDB-ID:
3056071-8 ZDB
Spätere Titel:
Dienstblatt des Magistrats von Groß-Berlin. Teil 2, Finanzen
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang

Band

Erschienen:
1939
Sprache:
Deutsch
Digitalisierung:
Berlin: Zentral- und Landesbibliothek Berlin, 2021
Berlin:
B 767 Staat. Politik. Verwaltung: Senatsbehörden. Magistratsbehörden. Landesbehörden
Dewey-Dezimalklassifikation:
350 Öffentliche Verwaltung
URN:
urn:nbn:de:kobv:109-1-15428762
Standort der Druckausgabe:
Zentral- und Landesbibliothek Berlin
Copyright:
Public Domain / Gemeinfrei
Zugriffsberechtigung:
Freier Zugang
Sammlung:
Staat, Politik, Verwaltung, Recht

Ausgabe

Titel:
22. Februar 1939
Erschienen:
, 1939-02-22

Schnellzugriff

Schnellzugriff

  • Dienstblatt des Magistrats von Berlin (Public Domain)
  • Ausgabe 1939 (Public Domain)
  • Inhaltsverzeichnis für das Dienstblatt von 1939, Teil IX
  • 4. Januar 1939
  • 11. Januar 1939
  • 18. Januar 1939
  • 25. Januar 1939
  • 1. Februar 1939
  • 8. Februar 1939
  • 15. Februar 1939
  • 22. Februar 1939
  • 1. März 1939
  • 8. März 1939
  • 15. März 1939
  • 24. März 1939
  • 30. März 1939
  • 5. April 1939
  • 13. April 1939
  • 19. April 1939
  • 26. April 1939
  • 4. Mai 1939
  • 6. Mai 1939
  • 10. Mai 1939
  • 17. Mai 1939
  • 24. Mai 1939
  • 1. Juni 1939
  • 7. Juni 1939
  • 14. Juni 1939
  • 21. Juni 1939
  • 28. Juni 1939
  • 28. Juni 1939
  • 5. Juli 1939
  • 6. Juli 1939
  • 12. Juli 1939
  • 19. Juli 1939
  • 27. Juli 1939
  • 2. August 1939
  • 9. August 1939
  • 16. August 1939
  • 23. August 1939
  • 30. August 1939
  • 6. September 1939
  • 13. September 1939
  • 20. September 1939
  • 27. September 1939
  • 4. Oktober 1939
  • 11. Oktober 1939
  • 13. Oktober 1939
  • 18. Oktober 1939
  • 25. Oktober 1939
  • 28. Oktober 1939
  • 1. November 1939
  • 8. November 1939
  • 15. November 1939
  • 22. November 1939
  • 29. November 1939
  • 13. Dezember 1939
  • 20. Dezember 1939
  • 28. Dezember 1939

Volltext

Die nst blatt ir 1 ais Im Ausgegeben 
22, 2. 1939 
Teil IX. Steuern: 26.25 
. T ' Dd) der aus dem außerehelichen Verkehr mit einem Juden 
IX/26 Kennkartenzwang. [13.2.1989 ] im Sinn der Säße 1 und 2 stammt und nach dem 
-- Gesch.-Z. HStB. IL. Fernruf: Stadtverw. 2851. -- 31. Juli 1936 außerehelich geboren wird. 
Nach der 3. Bekanntmachung über den Kennkarten- Im Auftrage 
zwang 9m 23. Juli 1958 (63: LS. 922) haven Juden, Madensen. 
die deutsche Staatsangehörige sind, bis zum 31. Dezember i ; .; : 
MR 02 Moininele 1 Dentbagen. u Haben 45 Mar un. Ee: eg Bezirksbürgermeister, Steueramt und 
trägen, Anfragen a Eingaben am omen Dienstsiolion emm 
unaufgefor; auf ihre Eigenschaft als e HinZUWeisCN =miier 
und Kennort und Kennummer ihrer Kennkarte anzugeben. | 1X/27 ] Berichtigung 
Werden Anträge von Juden mündlich gestellt, so ist die des 
Kennkarte unaufgefordert vorzulegen. Sofern sie durch eine Stadtsteuerkassenverzeichnisses. 
dritte Person vertreten werden, so hat diese unaufgefordert . . | 
auf die Eigenschaft des Vertretenen als Jude hinzuweisen (Dienstblatt Teil IX 1937 Nr. 118.) 
sowie eme und Kennummer der Kennkarte desselben ... Gesch.-Z. HStkB. IX a 2. Fernruf: Stadtverw. 2851. -- 
anzugeben. „0: .- 
dtsteu tt 0: 
Nach Mitteilung des Polizeipräsidenten Berlin vom Beri en tsteuerkassenverzeichnis bitte ich wie folgt zu 
1. Februar 1939 werden Juden bis Ende März 1939 im Bei der Stadtstkeuerkasse 1 C ist in Spalte „Anschrift“ 
Besitz der Kennkarten sein. Ich bitte daher, vom 1. April anstatt „Elisabethstraße 28/29“ ie Münzstraße 121“ 
1939 ab bei allen Anträgen von Juden (schriftlichen oder „ aße 28/29“ zu seen „Münzstraße 12 
mündlichen) darauf zu halten, daß die vorstehenden Be- Im Auftrage 
stimmungen von den Antragstellern bzw. deren bevollmäch- Madensen. 
tigten Vertretern befolgt werden. Über Anträge von Juden . . n . Fem EIE . 
ist erst zu entscheiden, wenn von den Antragstellern die An die Herren Bezirksbürgermeister--Stadtsteuerkassenamt-=- 
Kennkarte vorgelegt ist bzw. die für den Nachweis des SE 
Besihes nvlwendigen Angähen gemocht worden sind. Auf | == 
jedem schriftlichen Antrag oder auf jeder zu Protokoll ge- | IX/28 ] . [1:2 1939 | 
nommenen Erklärung muß der Kennort und die Kenn- u. Vergnügungssteuer 
nummer der Keimkarie ermertt werden. Kommen Inden (Ergänzung zu Dienstblatt IX / 1939 Nr, 13: 
er deren bevollmächtigte Vertreter einer zweimaligen Rundfunkdarbi ö i .3. 
Aufforderung auf Vorlegung der Kennkarte nicht nach, so dfunkdarbieiungen an öffentlichen Orten usw.) 
ist der für den Wohnsitz zuständigen Polizeibehörde ent- = Gesch.-Z. H StB. V/9400/10. Fernruf: Stadtverw. 2851. -- 
sprechende Mitteilung zu machen. Zum einleitenden Saß: 
7 * Die Neuregelung für Gemeinschafts5empfang bitte ich 
Anm. : Nach 8 5 der Ersten Verordnung zum Reichs- mit Wirkung vom 1. 1., die übrigen Bestimmungen mit 
bürgergesez vom 14. November 1935 (RGBl. 1 S. 1333) ist Wirkung vom 1. 4. 1939 ab durchzuführen, soweit dies in 
Jude, wer von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen einigen Fällen nicht schon von einem früheren Zeitpunkt ab 
Großeltern abstammt. Alls volljüdisch gilt ein Großeltern- geschehen ist. 
teil ohne weiteres, wenn er der jüdischen Religionsgemein- Zu Abschnitt IX: 
Gast angehört hat. Als Jude gilt auch der von zwei voll- . . 
jüdischen Großeltern abstammende staatsangehörige jüdische Das erste 3. T. aufgehobene Rundschreiben trägt das 
Mischling, der: Datum vom 27. 9. 1929 (nicht 1919). 
a) am 16. September 1935 der jüdischen Religionsgemein- Es wird weiter aufgehoben: 
schaft angehört hat oder danach in sie aufgenommen Im Rundschreiben vom 24. 6. 1933 -- HSiV.- 
wird, V. 9400/30 --: Abs. 2 und 3. 
b) am 16. September 1935 mit einem Juden verheiratet Im Auftrage 
war oder sich danach mit einem solchen verheiratet, Mackensen. 
c). aus einer Ehe mit einem Juden im Sinn der Säße 1 : PRES . 
und 2 stammt, die nach dem 17. September 1935 ge- An die Herren Bezirksbürgermeister -- Steueramt Abt. D -- 
schlossen ist, und ZS 
Dru>: BBA (Verwaltungsdruerei der Reichshauptstadt Berlin), SO 16, Rungestraße 20, Nn 
det
	        

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